Zone I1 · Freienbach

Schwyz · BFS 1322 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen

Die Zone I1 in Freienbach (Schwyz) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 20 m, Firsthöhe ≤ 20 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
  • Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
  • Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
  • Umgebungsplan mit Abstandslinien
  • Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
  • Einreichung über die Plattform eBau
  • Zwei Baueingabedossiers in Papierform
  • Unterschriften auf dem Baugesuch
  • Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
  • Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Planverzeichnis

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Freienbach, in denen «I1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 15BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 8

Bauten mit mehr als 20 m Gebäudehöhe sind Hochhäuser, ausser in der Zone I1 sind diese nur im Rahmen von Gestaltungsplänen gestattet. Sie haben eine ihrer dominierenden Stellung entsprechend gute architektonische Gestaltung aufzuweisen. Die kantonale Gesetzgebung bleibt vorbehalten. V. KONSTRUKTIONS- UND HYGIENEVORSCHRIFTEN

Sicherheit von Baute und Baugrund

1

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Art. 33BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 17

Das Gebiet der Gemeinde Freienbach wird in folgende Zonen eingeteilt:

A. BAUZONEN Abkürzung

- Kernzone K

- Zentrumszone Z

- Wohn- und Gewerbezone 4 Geschosse WG4

- Wohn- und Gewerbezone 3 Geschosse WG3

- Wohnzone 4 Geschosse W4

- Wohnzone 3 Geschosse W3

- Wohnzone 2 Geschosse W2

- Landhauszone 2 Geschosse L2

- Zone öffentlicher Bauten und Anlagen OE

- Zone für Sport und Erholung SPE

- Intensiverholungszone IE

- Pferdehaltungszone PF

- Spezialzone Seeufernutzung SSN

- Gewerbezone G

- Industriezone 1 I1

- Industriezone 2 I2

- Zone für gewerblichen Gartenbau GB

- Hafenzone HZ

- Offene Bauzone OBZ

B. SCHUTZZONEN

- Schutzzone historischer und kultureller Stätten SHK

- Grundwasserschutzzone GS

C. NICHT-BAUZONEN

- Freihaltezone F

- Landwirtschaftszone LW

- Reservegebiet RG

- Übriges Gemeindegebiet UEG

2Die Zonen sind im Zonenplan M 1:2’500 dargestellt. Er ist Bestandteil des Baureglementes und kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Für die genaue Lage der Zonengrenze ist allein dieser Plan verbindlich. Baureglement Gemeinde Freienbach, Publikationsexemplar 18

A) BAUZONEN

Kernzone K

1

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Art. 43BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 21

Die Gewerbezone ist für höchstens mässig störende Betriebe des Gewerbes, der Kleinindustrie sowie der Handels- und Dienstleistungsbranchen bestimmt. Reine Wohnbauten sind nicht gestattet. Der Mindestanteil gewerblicher Nutzung muss 20 % der Bruttogeschossfläche betragen. Wohnungen im Erdgeschoss sind nur erlaubt, wenn die für die Wohnzone vorgeschriebenen Grenzabstände um 3 m vergrössert werden.

2Es gelten folgende Überbauungsmasse:

- Grenzabstand allseitig halbe Gebäudehöhe, mind. aber 3 m

- Grenzabstand gegenüber Wohnund Wohn- und Gewerbezonen mind. kleiner und grosser Grenzabstand gemäss Art. 25 Ziff. 3 BR plus eventuell Mehrlängenzuschlag

- Gebäudelänge höchstens 60 m

- Gebäudehöhe höchstens 13 m

- Firsthöhe höchstens 17 m

- Ausnützungsziffer für die zu Wohnzwecken genutzten Flächen bei kombinierten Gewerbe-/Wohnbauten AZ 0.3; wo dies nicht ausreicht, ist eine Wohnung bis 150 m2 anrechenbare Bruttogeschossfläche gestattet Baureglement Gemeinde Freienbach, Publikationsexemplar 22

- Ausnützungsziffer für gewerblich und industriell genutzte Geschossflächen frei im Rahmen der Grenzabstände und Gebäudehöhen

3Der Gemeinderat kann von den Vorschriften abweichende technisch bedingte Bauten und Gebäudeteile, wie Hochregallager, Kamine, Silos, Liftaufbauten usw., gestatten, sofern das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird.

Industriezonen I1 und I2

1

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Art. 44BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 3

Industriezonen I1, I2 22

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Art. 64BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 29

Das Baureglement tritt mit der Genehmigung des Regierungsrates in Kraft. Alle vorher eingegangenen Baugesuche sind noch nach den bisherigen Vorschriften zu beurteilen. Baureglement Gemeinde Freienbach, Publikationsexemplar 30

2Mit dem Inkrafttreten dieses Reglementes werden das Baureglement vom 22. Februar 19831 sowie das Reglement für den Bau von Strassen, Fuss- und Velowegen vom 21. Oktober 1983 aufgehoben. Im Weiteren werden die folgenden Quartiergestaltungspläne und Arealüberbauungen aufgehoben: - GRB 465 vom 23.3.1973 Baudepartement des Kantons Schwyz Kantonale Mittelschule Ausserschwyz auf KTN 915/1794, Schützenstrasse, Pfäffikon - GRB 1797 vom 7.12.1972 Max Dietschi, Robert Tausky, Alois Züger

9Mehrfamilienhäuser auf KTN 756 und 2103, Breiten, Pfäffikon - GRB 1369 vom 13.9.1972 Fürsorgefonds der KIBAG

2Mehrfamilienhäuser mit 44 Wohnungen auf KTN 1143 und 334, Obstgarten, Freienbach - GRB 1702 vom 24.11.1972 Baukonsortium Lagler-Christen-Kälin

12Terrassenhäuser und ein freistehendes Einfamilienhaus mit 25 Garagen auf

KTN 272, 273 und 274, Wilenstrasse, Wilen
-
GRB 514 vom 7.4.1972

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 29) verbindlich lesbar.

Erbengemeinschaft Emil Bachmann

2Mehrfamilienhäuser mit 29 Wohnungen auf KTN 280, Eulenweg, Wilen - GRB 1453 vom 18.11.1971 Gewoba, Genossenschaft für Wohnungsbau

2Mehrfamilienhäuser mit 28 Wohnungen auf KTN 266, Wilenstrasse, Wilen - GRB vom 19.10.1967/RRB vom 27.8.1968 Gemeindeabstimmung vom 5.5.1968 Strassen- und Baulinienplan, Gehren, Freienbach Die übrigen Quartiergestaltungspläne bleiben in Rechtskraft.

1Damit ist auch die nachf …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Industriezone ist für gewerbliche und industrielle Bauten bestimmt, insbesondere für solche, die in den anderen Bauzonen unzulässig sind.» · Art. 44

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 18). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 20 mArt. 44, S. 220.95
Firsthöhe≤ 20 mArt. 44, S. 220.95

Extrahiert aus der BZO Freienbach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone I1

Was gilt in der Zone I1 in Freienbach?
Gebäudehöhe ≤ 20 m, Firsthöhe ≤ 20 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Freienbach erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone I1 sein?
Laut BZO Freienbach: Gebäudehöhe ≤ 20 m, Firsthöhe ≤ 20 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Freienbach?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch), Einreichung über die Plattform eBau, Zwei Baueingabedossiers in Papierform. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Freienbach ein?
Baugesuche in Freienbach laufen über eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers). Zuständig ist Baubewilligungen / Bauamt, Gemeinde Freienbach, Unterdorfstrasse 9, Postfach 140, 8808 Pfäffikon. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone I1 in der BZO Freienbach?
5 Artikel der Bau- und Zonenordnung Freienbach erwähnen die Zone I1 namentlich, darunter Art. 15, Art. 33, Art. 43. BZO Freienbach lesen →

Weitere Zonen in Freienbach