Zone L2 · Freienbach
Schwyz · BFS 1322 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen
Die Zone L2 in Freienbach (Schwyz) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Ablauf nach der Einreichung
- Baubewilligungen / Bauamt, Gemeinde Freienbach
- 055 416 92 37
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Freienbach, in denen «L2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 21BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 10
Wo durch Baulinien keine anderen Masse vorgesehen sind, gelten bei Neubauten ab Fahrbahn- bzw. Trottoirrand folgende Abstandsbestimmungen: a) In der Landhauszone L2 und in der Wohnzone W2, mindestens 3 m. b) In der Kern- und Zentrumszone wird der Strassenabstand in Berücksichtigung der bestehenden Fassadenflucht festgelegt. Für die Fussgängerführung sind zwischen Strassenrand und Erdgeschoss mindestens 2 m freizuhalten. c) In allen übrigen Zonen, mindestens 5 m. d) Gegenüber Kantonsstrassen gelten die kantonalen Vorschriften. Baureglement Gemeinde Freienbach, Publikationsexemplar 11
2Bauten, die einen Vorplatz bedingen, wie Garagen, Scheunen, Remisen usw., haben in der Regel einen Abstand ab Fahrbahnrand von mindestens 7.50 m zu wahren. An ausgebauten Strassen darf auf Seiten, an denen kein Trottoir vorgesehen ist, der Abstand auf 6 m reduziert werden. Strassenabschlüsse
3Der Gemeinderat ist berechtigt, entlang der Grundstücksgrenze über die Gestaltung von Strassenabschlüssen Auflagen in die Baubewilligung aufzunehmen. Einfriedungen an Strassen und Wegen
4An unausgebauten Strassen und Wegen sind Einfriedungen nur in einem Abstand von mind. 1 m zulässig. An der Innenseite von Kurven, bei Einfahrten und Kreuzungen dürfen die Einfriedungen die Übersicht über den Verkehr nicht stören. An allen Strassen und Wegen dürfen Einfriedungen und Mauern eine Höhe von 1 m ab Strassenrand nicht übersteigen. Wo die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, kann der Gemeinderat höhere Einfriedungen gestatten.
5Vorbehalten bleiben die kantonalen …
Art. 33BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 17
Das Gebiet der Gemeinde Freienbach wird in folgende Zonen eingeteilt:
A. BAUZONEN Abkürzung
- Kernzone K
- Zentrumszone Z
- Wohn- und Gewerbezone 4 Geschosse WG4
- Wohn- und Gewerbezone 3 Geschosse WG3
- Wohnzone 4 Geschosse W4
- Wohnzone 3 Geschosse W3
- Wohnzone 2 Geschosse W2
- Landhauszone 2 Geschosse L2
- Zone öffentlicher Bauten und Anlagen OE
- Zone für Sport und Erholung SPE
- Intensiverholungszone IE
- Pferdehaltungszone PF
- Spezialzone Seeufernutzung SSN
- Gewerbezone G
- Industriezone 1 I1
- Industriezone 2 I2
- Zone für gewerblichen Gartenbau GB
- Hafenzone HZ
- Offene Bauzone OBZ
B. SCHUTZZONEN
- Schutzzone historischer und kultureller Stätten SHK
- Grundwasserschutzzone GS
C. NICHT-BAUZONEN
- Freihaltezone F
- Landwirtschaftszone LW
- Reservegebiet RG
- Übriges Gemeindegebiet UEG
2Die Zonen sind im Zonenplan M 1:2’500 dargestellt. Er ist Bestandteil des Baureglementes und kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Für die genaue Lage der Zonengrenze ist allein dieser Plan verbindlich. Baureglement Gemeinde Freienbach, Publikationsexemplar 18
A) BAUZONEN
Kernzone K
1
Art. 37BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 19
Die Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten. Es sind nur nicht störende Betriebe zugelassen; Art. 18 Ziff. 6 BR bleibt vorbehalten.
2Die Wohnzone W2 ist für zweigeschossige Wohnbauten aller Art (auch Terrassenhäuser) reserviert.
3Es gelten folgende Überbauungsmasse: Zone Zahl der Vollgeschosse max. Gebäudehöhe max. Firsthöhe max. grosser/kleiner Grenzabstand mind. max. Gebäudelänge Ausnützungsziffer (Basisnutzung) max. Wohnzone W2 2 7 m 10 m Gem. Art. 25 Ziff. 3 BR 40 m 0.45 Wohnzone W3 3 10 m 14 m " 40 m 0.60 Wohnzone W4 4 13 m 17 m " 40 m 0.65 Baureglement Gemeinde Freienbach, Publikationsexemplar 20
4Die Ausnützungsziffer kann im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens in der Wohnzone um 10 % erhöht werden, sofern ein Anteil von mindestens 15 % der Basisnutzung für preisgünstigen Wohnraum bestimmt ist.
Landhauszone L2
1
Art. 38BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 20
Die Landhauszone ist bestimmt für Ferienhäuser, Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Doppeleinfamilienhäuser. Sie wird unterteilt in einen Ufersaum mit einer Tiefe von 50 m ab Zürichsee und die übrige Landhauszone für das dahinterliegende Gebiet.
2Es gelten folgende Überbauungsmasse: Zone Zahl der Vollgeschosse max. Gebäudehöhe max. Firsthöhe max. Grenzabstand Gebäudeabstand max. Gebäudelänge Ausnützungsziffer L2* 2 7 m 10 m 10 m 20 m 20 m 0.30 L2** 2 7 m 10 m 5 m 10 m 30 m 0.30
L2* = Ufersaum 50 m ab Zürichsee L2** = übrige Landhauszone
Zone öffentlicher Bauten und Anlagen OE
1
Art. 64BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 29
Das Baureglement tritt mit der Genehmigung des Regierungsrates in Kraft. Alle vorher eingegangenen Baugesuche sind noch nach den bisherigen Vorschriften zu beurteilen. Baureglement Gemeinde Freienbach, Publikationsexemplar 30
2Mit dem Inkrafttreten dieses Reglementes werden das Baureglement vom 22. Februar 19831 sowie das Reglement für den Bau von Strassen, Fuss- und Velowegen vom 21. Oktober 1983 aufgehoben. Im Weiteren werden die folgenden Quartiergestaltungspläne und Arealüberbauungen aufgehoben: - GRB 465 vom 23.3.1973 Baudepartement des Kantons Schwyz Kantonale Mittelschule Ausserschwyz auf KTN 915/1794, Schützenstrasse, Pfäffikon - GRB 1797 vom 7.12.1972 Max Dietschi, Robert Tausky, Alois Züger
9Mehrfamilienhäuser auf KTN 756 und 2103, Breiten, Pfäffikon - GRB 1369 vom 13.9.1972 Fürsorgefonds der KIBAG
2Mehrfamilienhäuser mit 44 Wohnungen auf KTN 1143 und 334, Obstgarten, Freienbach - GRB 1702 vom 24.11.1972 Baukonsortium Lagler-Christen-Kälin
12Terrassenhäuser und ein freistehendes Einfamilienhaus mit 25 Garagen auf
KTN 272, 273 und 274, Wilenstrasse, Wilen - GRB 514 vom 7.4.1972
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 29) verbindlich lesbar.
Erbengemeinschaft Emil Bachmann
2Mehrfamilienhäuser mit 29 Wohnungen auf KTN 280, Eulenweg, Wilen - GRB 1453 vom 18.11.1971 Gewoba, Genossenschaft für Wohnungsbau
2Mehrfamilienhäuser mit 28 Wohnungen auf KTN 266, Wilenstrasse, Wilen - GRB vom 19.10.1967/RRB vom 27.8.1968 Gemeindeabstimmung vom 5.5.1968 Strassen- und Baulinienplan, Gehren, Freienbach Die übrigen Quartiergestaltungspläne bleiben in Rechtskraft.
1Damit ist auch die nachf …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Strassenabstand | ≥ 3 m | Art. 21, S. 10 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Freienbach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.