Zone I2 · Freienbach
Schwyz · BFS 1322 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen
Die Zone I2 in Freienbach (Schwyz) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 13 m, Firsthöhe ≤ 17 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Ablauf nach der Einreichung
- Baubewilligungen / Bauamt, Gemeinde Freienbach
- 055 416 92 37
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Freienbach, in denen «I2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 33BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 17
Das Gebiet der Gemeinde Freienbach wird in folgende Zonen eingeteilt:
A. BAUZONEN Abkürzung
- Kernzone K
- Zentrumszone Z
- Wohn- und Gewerbezone 4 Geschosse WG4
- Wohn- und Gewerbezone 3 Geschosse WG3
- Wohnzone 4 Geschosse W4
- Wohnzone 3 Geschosse W3
- Wohnzone 2 Geschosse W2
- Landhauszone 2 Geschosse L2
- Zone öffentlicher Bauten und Anlagen OE
- Zone für Sport und Erholung SPE
- Intensiverholungszone IE
- Pferdehaltungszone PF
- Spezialzone Seeufernutzung SSN
- Gewerbezone G
- Industriezone 1 I1
- Industriezone 2 I2
- Zone für gewerblichen Gartenbau GB
- Hafenzone HZ
- Offene Bauzone OBZ
B. SCHUTZZONEN
- Schutzzone historischer und kultureller Stätten SHK
- Grundwasserschutzzone GS
C. NICHT-BAUZONEN
- Freihaltezone F
- Landwirtschaftszone LW
- Reservegebiet RG
- Übriges Gemeindegebiet UEG
2Die Zonen sind im Zonenplan M 1:2’500 dargestellt. Er ist Bestandteil des Baureglementes und kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Für die genaue Lage der Zonengrenze ist allein dieser Plan verbindlich. Baureglement Gemeinde Freienbach, Publikationsexemplar 18
A) BAUZONEN
Kernzone K
1
Art. 43BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 21
Die Gewerbezone ist für höchstens mässig störende Betriebe des Gewerbes, der Kleinindustrie sowie der Handels- und Dienstleistungsbranchen bestimmt. Reine Wohnbauten sind nicht gestattet. Der Mindestanteil gewerblicher Nutzung muss 20 % der Bruttogeschossfläche betragen. Wohnungen im Erdgeschoss sind nur erlaubt, wenn die für die Wohnzone vorgeschriebenen Grenzabstände um 3 m vergrössert werden.
2Es gelten folgende Überbauungsmasse:
- Grenzabstand allseitig halbe Gebäudehöhe, mind. aber 3 m
- Grenzabstand gegenüber Wohnund Wohn- und Gewerbezonen mind. kleiner und grosser Grenzabstand gemäss Art. 25 Ziff. 3 BR plus eventuell Mehrlängenzuschlag
- Gebäudelänge höchstens 60 m
- Gebäudehöhe höchstens 13 m
- Firsthöhe höchstens 17 m
- Ausnützungsziffer für die zu Wohnzwecken genutzten Flächen bei kombinierten Gewerbe-/Wohnbauten AZ 0.3; wo dies nicht ausreicht, ist eine Wohnung bis 150 m2 anrechenbare Bruttogeschossfläche gestattet Baureglement Gemeinde Freienbach, Publikationsexemplar 22
- Ausnützungsziffer für gewerblich und industriell genutzte Geschossflächen frei im Rahmen der Grenzabstände und Gebäudehöhen
3Der Gemeinderat kann von den Vorschriften abweichende technisch bedingte Bauten und Gebäudeteile, wie Hochregallager, Kamine, Silos, Liftaufbauten usw., gestatten, sofern das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird.
Industriezonen I1 und I2
1
Art. 44BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 3
Industriezonen I1, I2 22
Art. 64BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 29
Das Baureglement tritt mit der Genehmigung des Regierungsrates in Kraft. Alle vorher eingegangenen Baugesuche sind noch nach den bisherigen Vorschriften zu beurteilen. Baureglement Gemeinde Freienbach, Publikationsexemplar 30
2Mit dem Inkrafttreten dieses Reglementes werden das Baureglement vom 22. Februar 19831 sowie das Reglement für den Bau von Strassen, Fuss- und Velowegen vom 21. Oktober 1983 aufgehoben. Im Weiteren werden die folgenden Quartiergestaltungspläne und Arealüberbauungen aufgehoben: - GRB 465 vom 23.3.1973 Baudepartement des Kantons Schwyz Kantonale Mittelschule Ausserschwyz auf KTN 915/1794, Schützenstrasse, Pfäffikon - GRB 1797 vom 7.12.1972 Max Dietschi, Robert Tausky, Alois Züger
9Mehrfamilienhäuser auf KTN 756 und 2103, Breiten, Pfäffikon - GRB 1369 vom 13.9.1972 Fürsorgefonds der KIBAG
2Mehrfamilienhäuser mit 44 Wohnungen auf KTN 1143 und 334, Obstgarten, Freienbach - GRB 1702 vom 24.11.1972 Baukonsortium Lagler-Christen-Kälin
12Terrassenhäuser und ein freistehendes Einfamilienhaus mit 25 Garagen auf
KTN 272, 273 und 274, Wilenstrasse, Wilen - GRB 514 vom 7.4.1972
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 29) verbindlich lesbar.
Erbengemeinschaft Emil Bachmann
2Mehrfamilienhäuser mit 29 Wohnungen auf KTN 280, Eulenweg, Wilen - GRB 1453 vom 18.11.1971 Gewoba, Genossenschaft für Wohnungsbau
2Mehrfamilienhäuser mit 28 Wohnungen auf KTN 266, Wilenstrasse, Wilen - GRB vom 19.10.1967/RRB vom 27.8.1968 Gemeindeabstimmung vom 5.5.1968 Strassen- und Baulinienplan, Gehren, Freienbach Die übrigen Quartiergestaltungspläne bleiben in Rechtskraft.
1Damit ist auch die nachf …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Industriezone ist für gewerbliche und industrielle Bauten bestimmt, insbesondere für solche, die in den anderen Bauzonen unzulässig sind.» · Art. 44
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 18). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 13 m | Art. 44, S. 22 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 17 m | Art. 44, S. 22 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Freienbach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.