Art. 36 · Wohn- und Gewerbezonen
BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 19 · Original-PDF
Die Wohn- und Gewerbezone ist eine gemischte Zone, in der neben Wohnbauten höchstens mässig störende Betriebe gestattet sind.
2Es gelten folgende Überbauungsmasse:
Wohn- & Gewerbezone
WG4 WG3
- Zahl der Vollgeschosse höchstens 4 3
- Grenzabstand mindestens gem. Art. 25 Ziff. 3 BR
- Gebäudelänge höchstens 40 m 40 m
- Gebäudehöhe höchstens 13 m 10 m
- Firsthöhe höchstens 17 m 14 m
- Ausnützungsziffer (Basisnutzung) 0.65 0.60 Die Ausnützungsziffer kann um 15 % erhöht werden, wenn a) ein Anteil von mindestens 25 % der Basisnutzung gewerblich genutzt wird oder b) ein Anteil von mindestens 15 % der Basisnutzung für preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung steht.
Wohnzonen W2, W3 und W4
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