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Freienbach
Strassenabstand in Freienbach
Der Strassenabstand ist in Freienbach in 2 von 16 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 21 der Bau- und Zonenordnung.
Der Strassenabstand ist der Mindestabstand eines Gebäudes zur Strasse, gemessen ab Strassenlinie, Baulinie oder Fahrbahnrand, je nach kantonalem Recht.
Extrahiert aus der BZO Freienbach (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der Strassenabstand in Freienbach?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3 m, festgelegt in 2 von 16 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der Strassenabstand in der Bauordnung Freienbach?
Meist in Art. 21 der Bau- und Zonenordnung Freienbach, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.