Zone W2-V · Emmen
Luzern · BFS 1024 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen
Die Zone W2-V in Emmen (Luzern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.45. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Plandarstellung gemäss SIA-Norm 400
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
- Benennungsrichtlinien für digitale Unterlagen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Direktion Bau und Umwelt, Baubewilligungen
- 041 268 03 11
- baubewilligungen@emmen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Emmen, in denen «W2-V» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 10
1Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen und in folgende Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss Eidg. Lärmschutzverordnung eingeteilt: Zoneneinteilung Bauzonen ES a) Kernzonen
- 4-geschossige Kernzone K4 III
- 5-geschossige Kernzone a K5a III
- 5-geschossige Kernzone b K5b III
- 6-geschossige Kernzone K6 III
- Kernzone Sprengi a KSpa III
- Kernzone Sprengi b KSpb III
b) Geschäftszonen
- 5-geschossige Geschäftszone Gs5 III
- 4-geschossige Geschäftszone Gs4 III
- Geschäftszone ohne verkehrsGs-oV -
intensive Betriebe
c) Wohnzonen
ES
- 4-geschossige Wohnzone W4 II*
- 3-geschossige Wohnzone W3 II*
- 2-geschossige Wohnzone W2 II*
- 2-geschossige Wohnzone mit ver-
dichteter Bauweise zulässig W2-V II*
d) Spezialzonen
- Spezielle Kernzone K-S III *Lärmvorbelastete Wohnzonen werden gemäss Darstellung im Zonenplan der ES III zugeteilt. 8
- Spezielle Geschäftszone Gs-S III
- Spezielle Wohnzone W-S II
e) Wohn-/Gewerbezonen
- 3-geschossige Wohn-/Gewerbezone W/Gw3 III
- 4-geschossige Wohn-/Gewerbezone W/Gw4 III
f) - Sonderbauzone Neuhasli SN IV
fb) - Arbeitszonen Ar III/IV*
g) Zone für öffentliche Zwecke OeZ II/III†
h) Zone für Sport- und Freizeitanlagen SpF II/III*
- Sondernutzungszone
Gärtnerei / Gartenbau SGG III - Sondernutzungszone Ruhestätte für Tiere RST III
i) Grünzonen
- Grünzone A Gr-A III
- Grünzone B Gr-B -
- Grünzone C Gr-C -
- Grünzone Gewässerraum …
Art. 10BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 15
1In der Wohnzone mit verdichteter Bauweise gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Wohnzone W2.
2Für eine verdichtete Bauweise gemäss § 38 PBG gilt gesamthaft eine Ausnützungsziffer von höchstens 0.45, jedoch höchstens 0.25 pro Geschoss.
Grünflächenziffer: mindestens 0.55
Ein 3. Vollgeschoss ist nur ohne zusätzliche Dach- oder Attikageschosse zulässig.
Die Überbauung hat sich sehr gut in die landschaftliche und bauliche Umgebung einzufügen
3Die Minimalfläche für einen Gestaltungsplan beträgt für bereits weitgehend überbaute Areale (Nachverdichtung) 2'000m2, für noch nicht weitgehend überbaute Areale 4'000m2. Wohnzone mit verdichteter Bauweise W2-V * In der W2 beträgt die maximale Ausnützungsziffer pro Geschoss: 0.25 13
Art. 36BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 30
1Für einen Gestaltungsplan, der die zonengemässen Vorschriften einhält, ist keine Mindestfläche vorgeschrieben.
2Für Gestaltungspläne in der Zone W2-V gilt Art. 10.
3Die Mindestfläche für einen Gestaltungsplan, bei dem vom Zonenplan und Bau- und Zonenreglement abgewichen wird, beträgt in den Kernzonen und den Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht (Art. 37 Abs. 2) 3'000m2, in den übrigen Zonen 4'000m2.
Art. 36aBZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 30
Ergänzende Gestaltungsplanbestimmungen Anforderungen und Abweichungen
1Der Gestaltungsplan kann gemäss § 75 Abs. 1 PBG vom Zonenplan, vom Bau- und Zonenreglement oder vom Bebauungsplan abweichen, sofern wegen der besonderen Verhältnisse eine eigene Regelung sinnvoll erscheint und der Zonencharakter gewahrt bleibt.
2Der Gemeinderat kann - unter Vorbehalt von Abs. 5 - folgende Abweichungen von der Geschosszahl und der Ausnützungsziffer gewähren (vgl. § 75 Abs. 2 PBG): a) Gestaltungspläne ohne Grundlage in einem Konkurrenzverfahren:
- In allen Bauzonen ein zusätzliches Vollgeschoss, Erhöhung AZ bis zu 10% (ohne Wohnzone W2-V).
b) Gestaltungspläne auf der Grundlage eines Konkurrenzverfahrens: 28 - In den Wohnzonen W2 und W2-V ein zusätzliches Vollgeschoss, Erhöhung AZ bis zu 15% (ohne Wohnzone W2-V). - In den übrigen Bauzonen zwei zusätzliche Vollgeschosse, Erhöhung AZ bis zu 15%.
3Gestaltungspläne haben Nachbarzonen und ortsplanerische Kriterien zu beachten, ebenso die Rahmenbedingungen eines Quartierrichtplanes* sowie die Gebietsaspekte gemäss Art. 22a Abs. 2, sofern sie in einer Kreativzone liegen. Der Gemeinderat kann die Genehmigung eines Gestaltungsplanes vom Vorhandensein des Quartierrichtplanes abhängig machen.
4Der Gemeinderat kann Abweichungen je nach dem Masse gewähren, in dem die Qualitätsanforderungen erfüllt sind.
5In der Wohnzone W2 ist ein 3.Vollgeschoss als voll ausgebautes Dachgeschoss† zulässig. Weitere Dach- oder Attikageschosse sind nicht zulässig.
6In den Wohn-/ Gewerbezonen sind …
Art. 41BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 35
Ergänzende Höhenmasse
1Wird die zulässige Zahl der Vollgeschosse erreicht, gelten folgende Masse: Kniestockhöhe: höchstens 0.80 m Dachfirsthöhe bei 1 und 2 VG: höchstens 4.00 m Dachfirsthöhe bei übrigen Bauten: höchstens 5.00 m
2Wird im Rahmen der Zonenvorschriften oder eines Gestaltungsplanes ein voll ausgebautes Dachgeschoss zugelassen, gelten folgende Masse: Kniestockhöhe: höchstens 1.80 m Dachfirsthöhe: höchstens 5.00 m
3Bei Flachdachbauten darf die massive Brüstung die zulässige Gebäudehöhe um höchstens 1m überschreiten. *siehe auch § 133 PBG 33
4Die äussersten Gebäudeteile der Attikageschosse müssen allseitig mind. 2m von der Fassade der Vollgeschosse zurückversetzt sein (ausgenommen Treppen- und Liftanlagen von max. ⅓ einer Fassadenlänge). Ein Vordach darf höchstens auf einen Drittel einer Fassadenlänge als offener Gebäudeteil bis an die Fassadenflucht gesetzt werden.
5In der W2 und W2-V darf das Untergeschoss in ebenem Gelände allseits höchstens 1.20 m, in geneigtem Gelände bergseits höchstens 1.20 m, talseits höchstens 2.80 m aus dem gewachsenen Terrain herausragen.
V. Schutz des Orts- und Landschaftsbildes Hinweis auf PBG § 140 Eingliederung, Begrünung § 141 Gebäude- und Grundstückunterhalt § 142 Schutz bedeutender Gebäude, Anlagen, und historischer Ortskerne sowie archäologischer Fundstellen § 143 Antennen und vergleichbare Anlagen
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«In der Wohnzone mit verdichteter Bauweise gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Wohnzone W2.» · Art. Art. 10
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.45 | Art. 10, S. 15 | 0.90 |
| Grünflächenziffer | ≥ 55 % | Art. 10, S. 15 | 0.90 |
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 10, S. 15 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Emmen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.