Zone Gs-5 · Emmen

Luzern · BFS 1024 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen

Hinweis: Für Emmen gilt weiterhin das alte Baurecht (Anhang 1 PBG/PBV): Ausnützungsziffer und Vollgeschosse statt Überbauungsziffer und Gesamthöhe. Der Kanton setzt die harmonisierten Baubegriffe gemeindeweise in Kraft; Emmen ist noch nicht umgestellt. Achtung: Die Überbauungsziffer heisst in beiden Regimen gleich, misst aber Verschiedenes.

Die Zone Gs-5 in Emmen (Luzern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.95, Gebäudelänge ≤ 60 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
  • Plandarstellung gemäss SIA-Norm 400
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
  • Benennungsrichtlinien für digitale Unterlagen

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Emmen, in denen «Gs-5» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 8BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 14

1Die Geschäftszonen sind vornehmlich für Geschäfts- und Wohnbauten bestimmt. Stark störende Gewerbe sind nicht zugelassen.

2

Gs-5 Gs-4 Vollgeschosse höchstens 5 4 Ausnützungsziffer höchstens 0.95 0.7 wovon für Wohnen höchstens 0.65 0.5 Gebäudelänge höchstens 60m 45m

3In den im Zonenplan speziell bezeichneten Gebieten sind verkehrsintensive Betriebe nicht gestattet. Geschäftszonen Gs 5 / Gs 4 Gs-5 Gs-4 5 0.95 0.65 60m 4 0.7 0.5 45m Gs-oV 12

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 4). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 5 VollgeschosseArt. 8, S. 140.95
Ausnützungsziffer≤ 0.95Art. 8, S. 140.95
Gebäudelänge≤ 60 mArt. 8, S. 140.95

Extrahiert aus der BZO Emmen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Gs-5

Was gilt in der Zone Gs-5 in Emmen?
Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.95, Gebäudelänge ≤ 60 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Emmen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Gs-5 sein?
Laut BZO Emmen: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Emmen?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Emmen ein?
Baugesuche in Emmen laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Direktion Bau und Umwelt, Baubewilligungen, Rüeggisingerstrasse 22, 6021 Emmenbrücke. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Gs-5 in der BZO Emmen?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Emmen erwähnen die Zone Gs-5 namentlich, darunter Art. 8. BZO Emmen lesen →

Weitere Zonen in Emmen