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Art. 36

BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 30 · Original-PDF

1Für einen Gestaltungsplan, der die zonengemässen Vorschriften einhält, ist keine Mindestfläche vorgeschrieben.

2Für Gestaltungspläne in der Zone W2-V gilt Art. 10.

3Die Mindestfläche für einen Gestaltungsplan, bei dem vom Zonenplan und Bau- und Zonenreglement abgewichen wird, beträgt in den Kernzonen und den Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht (Art. 37 Abs. 2) 3'000m2, in den übrigen Zonen 4'000m2.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.