Zone W/Gw-4 · Emmen

Luzern · BFS 1024 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen

Hinweis: Für Emmen gilt weiterhin das alte Baurecht (Anhang 1 PBG/PBV): Ausnützungsziffer und Vollgeschosse statt Überbauungsziffer und Gesamthöhe. Der Kanton setzt die harmonisierten Baubegriffe gemeindeweise in Kraft; Emmen ist noch nicht umgestellt. Achtung: Die Überbauungsziffer heisst in beiden Regimen gleich, misst aber Verschiedenes.

Die Zone W/Gw-4 in Emmen (Luzern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.8, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
  • Plandarstellung gemäss SIA-Norm 400
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
  • Benennungsrichtlinien für digitale Unterlagen

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Emmen, in denen «W/Gw-4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 12BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 17

1Die Wohn- und Gewerbezonen sind für Wohnungen sowie höchstens mässig störende Gewerbebetriebe bestimmt.

2

W/Gw-4 W/Gw-3 Vollgeschosse höchstens 4 3 Ausnützungsziffer höchstens 0.80 0.60 davon für Wohnen höchstens 0.45 0.40 Gebäudelänge höchstens 40m 40m

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 13BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 17

Wohn- und Gewerbezonen W/Gw4, W/Gw3 W/Gw-4 W/Gw-3 4 0.80 0.45 40m 3 0.60 0.40 40m

1In der Sonderbauzone Neuhasli sind nur Bauten und Anlagen für den Gartenbau und die Holzverarbeitung zulässig.

2Die Gebäude- und Firsthöhe darf höchsten 12 m betragen. Gebäudehöhen über 11 m, techni sche Anlagen und Aufbauten (Kran- und Kaminanlagen, Lift bauten etc.) sowie Bauten im Lei-tungsbereich (5.00 m ab horizontal ab äusserstem Leiterseil) be-dürfen der Genehmigung (Ausnahmebewilligung) durch das Eidg. Starkstromin spektorat.

3Neubauten sind so zu realisieren, dass sie einer möglichen Gefährdung durch Überflutung standhalten, ohne an Struktur oder Inhalt Schaden zu nehmen.

4Auf dem Areal der Sonderbauzone Neuhasli dürfen nicht mehr als 180 Personen gleichzeitig anwesend sein. Der Gemeinderat kann diese Anzahl erhöhen, wenn und so weit die kantonale Umwelt-schutz fachstelle dies als tragbar erklärt. Sonderbauzone Neuhasli SN

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 4). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 4 VollgeschosseArt. 12, S. 170.95
Ausnützungsziffer≤ 0.8Art. 12, S. 170.95
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 12, S. 170.95

Extrahiert aus der BZO Emmen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W/Gw-4

Was gilt in der Zone W/Gw-4 in Emmen?
Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.8, Gebäudelänge ≤ 40 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Emmen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W/Gw-4 sein?
Laut BZO Emmen: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Emmen?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Emmen ein?
Baugesuche in Emmen laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Direktion Bau und Umwelt, Baubewilligungen, Rüeggisingerstrasse 22, 6021 Emmenbrücke. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone W/Gw-4 in der BZO Emmen?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Emmen erwähnen die Zone W/Gw-4 namentlich, darunter Art. 12, Art. 13. BZO Emmen lesen →

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