Zone W/Gw-3 · Emmen
Luzern · BFS 1024 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen
Die Zone W/Gw-3 in Emmen (Luzern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Plandarstellung gemäss SIA-Norm 400
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
- Benennungsrichtlinien für digitale Unterlagen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Direktion Bau und Umwelt, Baubewilligungen
- 041 268 03 11
- baubewilligungen@emmen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Emmen, in denen «W/Gw-3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 12BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 17
1Die Wohn- und Gewerbezonen sind für Wohnungen sowie höchstens mässig störende Gewerbebetriebe bestimmt.
2
W/Gw-4 W/Gw-3 Vollgeschosse höchstens 4 3 Ausnützungsziffer höchstens 0.80 0.60 davon für Wohnen höchstens 0.45 0.40 Gebäudelänge höchstens 40m 40m
Art. 13BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 17
Wohn- und Gewerbezonen W/Gw4, W/Gw3 W/Gw-4 W/Gw-3 4 0.80 0.45 40m 3 0.60 0.40 40m
1In der Sonderbauzone Neuhasli sind nur Bauten und Anlagen für den Gartenbau und die Holzverarbeitung zulässig.
2Die Gebäude- und Firsthöhe darf höchsten 12 m betragen. Gebäudehöhen über 11 m, techni sche Anlagen und Aufbauten (Kran- und Kaminanlagen, Lift bauten etc.) sowie Bauten im Lei-tungsbereich (5.00 m ab horizontal ab äusserstem Leiterseil) be-dürfen der Genehmigung (Ausnahmebewilligung) durch das Eidg. Starkstromin spektorat.
3Neubauten sind so zu realisieren, dass sie einer möglichen Gefährdung durch Überflutung standhalten, ohne an Struktur oder Inhalt Schaden zu nehmen.
4Auf dem Areal der Sonderbauzone Neuhasli dürfen nicht mehr als 180 Personen gleichzeitig anwesend sein. Der Gemeinderat kann diese Anzahl erhöhen, wenn und so weit die kantonale Umwelt-schutz fachstelle dies als tragbar erklärt. Sonderbauzone Neuhasli SN
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 4). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 12, S. 17 | 0.95 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.6 | Art. 12, S. 17 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 12, S. 17 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Emmen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.