Zone IM · Balsthal
Solothurn · BFS 2422 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone IM in Balsthal (Solothurn) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
- Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
- Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
- Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
- Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
- Baueingabe ausschliesslich digital via kantonales eBau-Portal
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Solothurn
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Balsthal, in denen «IM» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Zonenreglement Balsthal · S. 4
Zweck / Geltungsbereich
1Zweck Dieses Reglement enthält in Ergänzung und Ausführung des Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 (PBG, BGS 711.11, Stand 01.06.2018) und der Kantonalen Bauverordnung vom 3. Juli 1978 (KBV, BGS 711.612, Stand 01.07.2021) Vorschriften über die Nutzung, Gestaltung und das Bauen in der Gemeinde.
2Geltungsbereich Dieses Reglement gilt für das gesamte Gemeindegebiet. Die rechtsgültigen Bauzonenpläne «Dorf» und «Klus» mit Lärm-Empfindlichkeitsstufen im Massstab 1:2‘000, die Gesamtpläne «Ortsteil Nord» und «Ortsteil Süd» 1:4‘000, der Naturgefahrenplan 1:4’000 und die Erschliessungspläne 1: 1‘000 bilden die Grundlage des vorliegenden Zonenreglements und sind im Baubewilligungsverfahren bzw. in einem Nutzungsplanverfahren anzuwenden. Die Nutzungspläne liegen bei der Bauverwaltung zur Einsichtnahme auf und sind auf der Gemeindehomepage bzw. auf http://www.infogis.ch digital einsehbar.
Art. 2BZO Zonenreglement Balsthal · S. 4
Zuständige Behörden Zuständig für den Erlass von Nutzungsplänen (§ 14 PBG) sowie des vorliegenden Zonenreglements ist der Gemeinderat Balsthal (Planungsbehörde).
1Bei Nutzungsplanungen
2Bei Baugesuchen Die Anwendung des vorliegenden Zonenreglements im Baubewilligungsverfahren ist Sache der Baubehörde Balsthal. II. ÜBERGEORDNETE VORSCHRIFTEN
Art. 4BZO Zonenreglement Balsthal · S. 5
Bestimmungen zur Gestaltungsplanung
1Zweck Der Gestaltungsplan bezweckt in Ergänzung zu § 44 PBG die Sicherstellung qualitativ hochstehender, einheitlicher Überbauungen mit attraktiven Aussenräumen in planerisch empfindlichen bzw. wertvollen Gebieten.
2Pflicht / Darstellung Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht sind im Bauzonenplan gebietsspezifisch dargestellt. Ausgenommen von der Gestaltungsplanpflicht sind untergeordnete Bauten (wie Garagen, Geräteschuppen, Garten- und Gewächshäuser, Pavillons und Ähnliches) sowie Umbauten im Bestand. Ergänzend gilt § 46 Abs. 1 PBG sowie die Bestimmungen der jeweiligen Bauzonen.
3Anforderungen Im Rahmen des Gestaltungsplans sind eine besonders hohe Wohn- und Aussenraum-, Freiraum- und Aufenthaltsqualität, eine angepasste Einordnung ins Orts-, Quartier- und Landschaftsbild sowie eine hohe gestalterische und funktionale Qualität der Erschliessung (in Ergänzung der Erschliessungspläne) und der Parkierung sicherzustellen. Zusätzlich können verlangt werden (Aufzählung nicht abschliessend): – Vorschriften zur Nutzung (Wohnformen, Nutzungsmix, Art von Gewerbe / Dienstleistungen usw.) – Vorgaben zur Etappierung und Finanzierung – Regelung der Zuständigkeiten für Erstellung und Unterhalt von Aussen-, Frei- und Grünräumen sowie von Spielplätzen / Spielflächen und Aufenthaltsräumen – Bebauungskonzepte mit Angaben zu Bauweise, Freiraumgestaltung und Bepflanzung, Spielplätze / Spielflächen, Parkierung usw. – Umgebungsplan (Grünraumgestaltung) mit Pflegekonzept – Energie- bzw. Nachhaltigkeitskonzepte, welches insbeso …
Art. 6BZO Zonenreglement Balsthal · S. 6
Grünflächenziffer und Baumäquivalent
1Grünflächen / Grünflächenziffer In allen Zonen ist eine starke Durchgrünung mit einheimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern anzustreben. Das Pflanzen von Neophyten ist verboten3. Die minimalen Grünflächenziffern sind zonenspezifisch und in § 51, § 52 und § 53 dieses Reglements aufgeführt. Gesamthaft ist mindestens 70 % der Bodenfläche, welche der Grünflächenziffer angerechnet werden soll, mit Vegetation auszubilden bzw. zu bepflanzen. Grünflächen über Unterniveaubauten sind bei einer minimalen Überdeckung von 0.50 m ebenfalls an die Grünflächenziffer anrechenbar. Voraussetzung dafür ist, dass sie «natürlich» und/oder «bepflanzt» sind und einen natürlichen Bodenaufbau (welcher einen intakten Stoffhaushalt sowie die Versickerung von Meteorwasser ermöglicht) oder eine genügend mächtige Bodenschicht (die eine tatsächliche Bepflanzung zulassen) aufweisen. Nicht an die Grünfläche anrechenbar sind: Flachdächer und Schotter- oder Steingärten, welche mit einer Folie versiegelt sind oder keine Bepflanzung aufweisen.
2Arbeitszonen In den Arbeitszonen ist ein Anteil von mindestens 50 % der Bodenfläche, welche der Grünflächenziffer angerechnet werden soll, mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen und als Grünfläche auszubilden.
3Neophyten sind standortfremde Pflanzenarten. Die Praxishilfe Neophyten des Kanton Solothurns ist bei der Pflanzenwahl beizuziehen und durch die Baubehörde zu kontrollieren.
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3Baumäquivalent Anstelle der vorgeschriebe …
Art. 7BZO Zonenreglement Balsthal · S. 7
Gestaltung Die Dachform / Firstrichtung ist grundsätzlich frei (mit Ausnahme der Bestimmungen unter § 36 Ortsbildschutzzone).
1Dachform und Firstrichtung In den Kernzonen (EK, K) sind Flachdächer sowie flach geneigte Dächer nicht zulässig (Ausnahme: ungeordnete Bauten); die Dachform / Firstrichtung hat sich an den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten zu orientieren.
2Bedachung Dächer haben sich in allen Zonen in Material / Farbgebung der Umgebung anzupassen.
3Dachaufbauten und -einschnitte Dachflächenfenster sind in die Dachfläche zu integrieren. Im Weiteren gilt § 64 KBV.
4Dachbegrünung Flachdächer (bis 5 % Neigung) sind in allen Bauzonen extensiv zu begrünen. Ausgenommen sind der Energiegewinnung dienende Dächer, der Terrassennutzung dienende Dächer, Vordächer sowie Dächer von 1-geschossige, untergeordnete Bauten wie Garagen, Geräteschuppen, Garten- und Gewächshäuser, Pavillons und Ähnliches. Begrünte Flachdächer sind nicht an der Grünflächenziffer anrechenbar.
5Fassadengestaltung Bei der Fassadengestaltung ist auf das Orts- und Landschaftsbild gebührend Rücksicht zu nehmen. Die Verwendung störender Materialien wie z.B. spiegelnde oder metallglänzende Verkleidungen ist nicht zulässig. Ebenfalls nicht zulässig sind auffällige oder grelle Fassadenfarben.
Art. 8BZO Zonenreglement Balsthal · S. 7
Energie
1Grundsatz Die Gemeinde begrüsst einen effizienten und erneuerbaren Energieeinsatz sowie eine nachhaltige Energieversorgung.
2Öffentliche Bauten / Anlagen Als öffentliche Institution nimmt die Gemeinde eine Vorbildfunktion hinsichtlich Energie bei der Sanierung von Gebäuden und bei der Erstellung von Neubauten ein. Gebäude und Grundstücke, die die Gemeinde nutzt oder im Eigentum hat, werden in der Regel mit Ziel der nachhaltigen Entwicklung bewirtschaftet (z.B. erneuerbare Energie wie Solar- und PV-Anlagen, Wärmepumpen, Fernwärme, Dämmung Gebäudehülle gemäss Neubauvorschriften). Bei Neubauten ist nach Möglichkeit von fossilen Energieträgern abzusehen; die Energie soll nach Möglichkeit weitgehend CO2-neutral bereitgestellt werden.
3Private Bauten / Anlagen Bestrebungen von Privaten betreffend energieeffizientes Bauen und Nutzen von erneuerbaren Energie werden begrüsst.
7/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement
4Sanierungen Werden an bestehenden Bauten oder Anlagen, welche vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung rechtmässig erstellt wurden, Nachisolationen durchgeführt, darf hierfür in Anlehnung an § 56bis KBV u.a. von der maximalen Gesamthöhe, maximalen Gebäudelängen sowie von Baulinien um die Konstruktionsstärke abgewichen werden.
5Beratung Die Baubehörde informiert private Bauherrschaften über die Möglichkeiten der Energieberatung bei einem akkreditierten Energieberater (gemäss Energieberaterliste, Energiefachstelle Kanton Solothurn) sowie die Förderprogramme vom Bund (BFE, erneuerbares Heizen) und Kanton (das Gebäudep …
Art. 11BZO Zonenreglement Balsthal · S. 8
Solar- und Kleinwindanlagen
1Gestalterischer Grundsatz Solar- und Kleinwindanlagen sind soweit zulässig, als das Orts- und Landschaftsbild dadurch nicht beeinträchtigt wird. Sie sind sorgfältig und möglichst unauffällig in die Dachgestaltung und die Umgebung zu integrieren und dürfen die Dachlandschaft und das Erscheinungsbild der Gebäude nicht stören.
2Solaranlagen Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen auf Dächern sind in allen Zonen grundsätzlich bewilligungsfrei (nur Meldepflicht an die Baubehörde), wenn die Anlagen genügend angepasst und die Voraussetzungen von Art. 32a Abs. 1 lit. a - d Raumplanungsverordnung (RPV, SR 700.14) erfüllt sind (a. die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 cm überragen, b. von vorne und von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragen, c. nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt werden, und d. als kompakte Fläche zusammenhängen). Die Befreiung von der Baubewilligung gilt nicht bei Gebäuden in der Ortsbildschutzzone sowie bei geschützten / schützenswerten / erhaltenswerten Gebäuden. Freistehende Solaranlagen bzw. Solaranlagen an Gebäudefassaden sind ebenfalls bewilligungspflichtig.
3Kleinwindanlagen Kleinwindanlagen, die auf oder neben einer Baute erstellt werden und ausschliesslich der Selbstversorgung dienen, sind nicht zulässig.
Art. 13BZO Zonenreglement Balsthal · S. 9
Lärmempfindlichkeit und Lärmnachweis
1Darstellung Die Lärmempfindlichkeiten nach Art. 43 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.415) sind im Bauzonenplan verbindlich festgelegt und dargestellt.
2Lärmnachweis Für Bauvorhaben entlang der Kantonsstrassen (in lärmbelasteten Gebieten) ist im Rahmen des Baugesuch- bzw. Gestaltungsplanverfahrens durch den Gesuchsteller zu prüfen (Lärmbelastungskataster), ob ein Lärmnachweis notwendig ist. Die Baubehörde verlangt insbesondere dann ein Lärmgutachten, wenn gemäss Lärmbelastungskataster die Immissionsgrenzwerte überschritten oder Überschreitungen vermutet werden. Für Bauvorhaben, welche massgebende Aussenlärmemissionen verursachen (z.B. bei Anlagen der Industrie, des Gewerbes und der Landwirtschaft, bei Parkhäusern sowie bei grösseren Parkplätzen, bei Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen), kann die Baubehörde ebenfalls ein Lärmgutachten verlangen.
5 https://www.admin.ch/ch/d/sr/c814_41.html
9/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement III. ZONENVORSCHRIFTEN 1. Unterteilung
Art. 14BZO Zonenreglement Balsthal · S. 10
Zonen / Gebiete / Objekte
1Unterteilung Das Gemeindegebiet von Balsthal ist gemäss Nutzungsplanung (Bauzonen- und Gesamtplan) in folgende Zonen und Gebiete unterteilt:
2Bauzonen Wohnzone, 2-geschossig a W2a
Wohnzone, 2-geschossig b W2b
Wohnzone, 3-geschossig W3
Engere Kernzone EK
Kernzone K
Zentrumszone Z
Mischzone «Papieri-Areal» MP
Gewerbezone mit Wohnnutzung GW
Gewebezone ohne Wohnnutzung G
Arbeitszone «Papieri-Areal» AP
Industriezone Moos IM
Industriezone Klus IK
Regionale Arbeitsplatzzone RAZ
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen öBA
Zone für Freizeit, Erholung und Sport E Zone für Familiengärten FAM
3Eingeschränkte Bauzonen Freihaltezone F Uferschutzzone innerhalb Bauzone USZi Reservezonen R
4Zonen ausserhalb Bauzone Landwirtschaftszone LW
Naturschutzzone NS Ortsbildschutzzone OBS
5Überlagernde Festlegungen Uferschutzzone ausserhalb Bauzone USZa
Hofstattzone HS
Landschaftsschutzzone LS
Naturgefahren (gemäss RRB Nr. 2024/460 von der Genehmigung ausgenommen)
Belastete Standorte / Altlasten
Schadstoffbelastete Böden
Störfälle
Grundwasserschutzzone
10/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement Geschützte Naturobjekte (Einzelbäume und Baumgruppen) 6 Natur- und Kulturobjekte Wald und Feldgehölze, Hecken Schützenswerte geowissenschaftliche Objekte
Geschützte / schützenswerte / erhaltenswerte Objekte
Geschützte archäologische Fundstellen
Erhaltenswerte ehemalige Erzabbaugebiete Die Nutzung der Zonen richtet sich nach den §§ 26 bis 38 PBG und den nachfolgenden Bestimmun …
Art. 15BZO Zonenreglement Balsthal · S. 11
Wohnzone, 2-geschossig a W2a
1Zweck Die zweigeschossige Wohnzone W2a ist für Wohnbauten mit zweigeschossiger Nutzung bestimmt.
2Nutzung Zulässig sind Ein-, Doppelein- und Zweifamilienhäuser in offener Bauweise sowie Reiheneinfamilienhäuser. Bauprojekte mit Mehrfamilienhäusern mit gesamthaft mehr als
10Wohneinheiten sind nur im Rahmen eines Gestaltungsplans zulässig (Ausnahmen: bei Umnutzung bestehender Bauten / Volumen, welche vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung rechtmässig erstellt wurden). Nicht zulässig sind Terrassenhäuser bzw. - siedlungen. Nicht störende Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetriebe (z.B. Büro, Arztpraxen, Friseurbetriebe, Ateliers, Quartierläden, Kinderkrippen bzw. -tagesstätten) sind gestattet, wenn deren Bauweise der W2a angepasst ist und die quartierübliche Verkehrs- und Immissionsbelastung nicht überschritten wird.
3Bauvorschriften gemäss § 51 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.
Art. 17BZO Zonenreglement Balsthal · S. 12
Wohnzone, 3-geschossig W3
1Zweck Die dreigeschossige Wohnzone ist für Wohnbauten mit dreigeschossiger Nutzung bestimmt.
2Nutzung Zulässig sind Mehrfamilienhäuser, deren Bauweise der W3 angepasst sind. Nicht störende Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetriebe (z.B. Büro, Arztpraxen, Friseurbetriebe, Ateliers, Quartierläden, Kinderkrippen bzw. -tagesstätten) sind gestattet, wenn deren Bauweise der W3 angepasst ist und die quartierübliche Verkehrs- und Immissionsbelastung nicht überschritten wird.
3Bauvorschriften gemäss § 51 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.
4Gebiet mit besonderen Bestimmungen Für die im Bauzonenplan als Gebiet mit besonderen Bestimmungen ausgewiesenen Parzellenteile von GB Balsthal Nr. 1584 besteht ein Bauverbot für Bauten und Anlagen (Neubauten oder Umnutzungen, Ausnahmen nur aus wichtigen Gründen und nach Prüfung des Einzelfalls). Eine Nutzung als Frei- und Grünraum, welcher keine Terrainveränderungen und keinen Einsatz von Pflanzenschutzmittel bedingen, kann fallweise durch die kantonale Gewässerschutzfachstelle (Bau- und Justizdepartement, vertreten durch das Amt für Umwelt) zugelassen werden.
Art. 18BZO Zonenreglement Balsthal · S. 12
Engere Kernzone EK
1Zweck Die Engere Kernzone umfasst die historisch und ästhetisch bedeutsamen Ortsteile des Dorfzentrums, von St. Wolfgang und dem Städtchen Klus. Sie bezweckt die historisch gewachsenen Dorfkerne zu erhalten, sinnvoll zu erneuern oder wiederherzustellen, so dass die Gesamtwirkung des Orts- und Strassenbildes, der Bauten und der Umgebung erhalten bleibt. Zweck ist weiter die Erhaltung einer ausgewogenen Nutzungsdurchmischung.
2Grundsatz Die städtebauliche Eigenart im Grundriss des Kerns, seine kubische Gliederung und historische Bausubstanz, das Fassadenbild und die Dachlandschaft sind zu bewahren oder wiederherzustellen.
3Nutzung Grundsätzlich ist eine dem Wohnen angepasste Nutzungsdurchmischung anzustreben. Folgende Nutzungsarten sind zugelassen: – Wohnbauten – Gaststätten und Ladengeschäfte – nicht störende oder nur mässig störende Gewerbe- / Dienstleistungsbetriebe wie z.B. Schulungseinrichtungen, medizinische Einrichtungen, Fitnessstudios, Handwerksbetriebe, Handelsbetriebe, kulturelle Einrichtungen, Musiklokale – öffentliche Bauten und Anlagen Erdgeschossnutzungen sollen der Begegnung und Belebung des öffentlichen Raumes dienen und sind für gewerbliche, publikumsorientierte und gemeinschaftliche Nutzungen vorzusehen. Als publikumsorientierte Nutzungen gelten insbesondere folgende Nutzungsarten: – Verkaufsgeschäfte – Gastwirtschaftsbetriebe – Dienstleistungsbetriebe und Verwaltungsstellen – Kleingewerbe – kunsthandwerkliche Betriebe, usw. Nicht zulässig sind grössere gewerbliche Betriebe, Lagergebäude sowie …
Art. 19BZO Zonenreglement Balsthal · S. 13
Kernzone K
1Zweck Die Kernzone umfasst die Gebiete, welche an die engere Kernzone entlang der Dorfgasse sowie von St. Wolfgang und der Klus anschliessen. Sie steht in engem Zusammenhang zur engeren Kernzone, ist historisch und ästhetisch bedeutsam und übernimmt Ortsbildschutzfunktion. Die Kernzone bezweckt neben der Erhaltung und Wiederherstellung des Orts- und Strassenbildes, der Bauten und ihrer Umgebung ebenfalls die zeitgemässe Erneuerung und Ergänzung.
2Grundsatz Die dörfliche Bebauungsstruktur und die ländlich geprägte Identität mit den bestehenden Gartenanlagen, welche positiv auf das Strassenbild einwirken, sind zu bewahren oder wiederherzustellen.
3Nutzung gemäss § 18 Abs. 3 dieses Reglements.
4Bauvorschriften gemäss § 51 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements. Weiter gelten die Bestimmungen von § 36 Ortsbildschutzzone dieses Reglements.
5Gebiet mit besonderen Bestimmungen Für die im Bauzonenplan als Gebiet mit besonderen Bestimmungen ausgewiesenen Parzellenteile von GB Balsthal Nrn. 1374, 1480 und 3304 besteht ein Bauverbot für Bauten und Anlagen (Neubauten oder Umnutzungen, Ausnahmen nur aus wichtigen Gründen und nach Prüfung des Einzelfalls). Eine Nutzung als Frei- und Grünraum, welcher keine Terrainveränderungen und keinen Einsatz von Pflanzenschutzmittel bedingen, kann fallweise durch die kantonale Gewässerschutzfachstelle (Bau- und Justizdepartement, vertreten durch das Amt für Umwelt) zugelassen werden.
Art. 20BZO Zonenreglement Balsthal · S. 13
Zentrumszone Z
1Zweck Die Zentrumszone umfasst das Gebiet westlich des Dorfkerns sowie das Gebiet um den Bahnhof und dient einer gemischten, verdichteten, qualitativ hochwertigen Bauweise mit hoher Aufenthaltsqualität an zentraler Lage. Sie bezweckt die Neu- bzw. Weiterentwicklung der Bebauungsstruktur im Sinne einer Siedlungsentwicklung nach innen, die Umstrukturierung bestehender Nutzungen sowie die qualitative Aufwertung und Belebung des Gebiets zwischen Dorfzentrum und Bahnhof.
2Nutzung Zulässig sind Wohnbauten (freistehende oder zusammengebaute Mehrfamilienhäuser) sowie öffentliche Nutzungen und nicht bis mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, die mit der Wohnnutzung vereinbar sind (wie Gaststätten, Läden, Büros, Schulungseinrichtungen, medizinische Einrichtungen, Fitnessstudios, kleine Handwerksbetriebe, Handelsbetriebe, kulturelle Einrichtungen, Musiklokale). In den Erdgeschossen werden Dienstleistung und Gewerbe angestrebt. Eine hohe Aufenthaltsqualität im öffentlichen und privaten Aussenraum ist anzustreben. Nicht zulässig sind neue Einfamilienhäuser, verkehrs- und lärmintensive Betriebe, Betriebe mit überwiegend Lager- und Umschlagsfunktion, grössere Einkaufszentren (> 1’000 m2 Verkaufsfläche) / Fachmärkte, Tankstellen inkl. ergänzenden Nutzungen (wie Shop, Waschstrasse) sowie Betriebe des Automobilgewerbes.
3Bauvorschriften gemäss § 51 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.
13/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement Die Gestaltungsplanpflicht gilt:
4Gestaltungsplanpflicht und weitere …
Art. 21BZO Zonenreglement Balsthal · S. 14
Mischzone «Papieri-Areal» MP
1Zweck Die Mischzone «Papieri-Areal» bezweckt die qualitativ hochstehende, bauliche und nutzungsmässige Umstrukturierung des ehemaligen Industrieareals zu einem durchmischten Quartier für Wohnen und Arbeiten mit hoher Aufenthaltsqualität.
2Nutzung Zulässig sind Wohnnutzungen, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Nutzungen aus den Bereichen Freizeit und Kultur. Es ist eine möglichst hohe Personendichte (Einwohner und Arbeitende) anzustreben. Freistehende Einfamilien-, Doppel- und Reiheneinfamilienhäuser sind nicht zulässig. Ausgeschlossen sind auch verkehrs- und lärmintensive Betriebe, Betriebe mit überwiegend Lager- und Umschlagsfunktion, grössere Einkaufszentren (> 1’000 m2 Verkaufsfläche) / Fachmärkte, Tankstellen inkl. ergänzenden Nutzungen (wie Shop, Waschstrasse) sowie Betriebe des Automobilgewerbes.
3Bauvorschriften gemäss § 51 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements. Die maximalen Geschosszahlen sind parzellenspezifisch im Bauzonenplan festgelegt. Die zulässige Dachneigung, die minimale Grünflächenziffer sowie die minimale und maximale Überbauungsziffer sind im Gestaltungsplan festzulegen. Zwischennutzungen sind nur in den bestehenden Bauten und Anlagen, welche vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung rechtmässig erstellt wurden, bis zu einer definitiven Nutzung zulässig. Diese sind baugesuchpflichtig und bedingen eine befristete Bewilligung durch die Baubehörde. Über allfällige Fristverlängerungen befindet die Baubehörde.
4Zwischennutzungen
5Parkierung Die Parkieru …
Art. 22BZO Zonenreglement Balsthal · S. 15
Gewerbezone mit Wohnnutzung GW
1Zweck Die Gewerbezone mit Wohnnutzung bezweckt eine Nutzungsdurchmischung von Arbeiten und Wohnen, mit Fokus auf die gewerbliche Nutzung.
2Nutzung Zulässig sind mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie die Wohnnutzung. Wohnungen sind so anzuordnen, dass keine Beeinträchtigung durch die Gewerbebetriebe entsteht.
Nicht zugelassen sind Betriebe mit überwiegend Lager- und Umschlagsfunktion (z.B. Lagerhäuser, Verteilzentren, usw.) sowie Betriebe, die übermässige Immissionen verursachen (starker Rauch, lästige Dünste, Lärm oder Erschütterungen).
3Anteil Wohnnutzung Reine Gewerbebauten sind zulässig. Der Wohnanteil ist auf maximal 1 Vollgeschoss inkl. Attikageschoss beschränkt. Im Rahmen eines Gestaltungsplanes kann der Wohnanteil erhöht werden. Im Gestaltungsplan ist aufzuzeigen, wie mit der Lärmvorbelastung durch Bahn und Gewerbe umzugehen ist.
4Bauvorschriften gemäss § 51 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.
5Aussenraumgestaltung Um eine gute Aussenraumqualität insbesondere in Bezug auf die Wohnnutzung zu erreichen, sind die unbebauten Flächen möglichst naturnah zu gestalten. Der Bereich entlang der Zonengrenze zur Wohnzone ist mit einheimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.
6Grenzabstand Anlagen wie Abstell- oder Lagerplätze sind innerhalb des gesetzlichen Grenzabstands nicht zulässig.
Art. 24BZO Zonenreglement Balsthal · S. 16
Arbeitszone «Papieri-Areal» AP
1Zweck Die Arbeitszone «Papieri-Areal» bezweckt die Sicherstellung und räumliche Konzentration der bestehenden (Papier)Produktion in unmittelbarer Nachbarschaft zu neuen Wohn-, Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen im Umstrukturierungsgebiet des «Papieri-Areals».
2Nutzung Zulässig sind nicht oder mässig störenden Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriebetriebe sowie Nutzungen aus den Bereichen Freizeit und Kultur. Nicht zulässig sind neue Betriebe mit überwiegend Lager- und Umschlagsfunktion, grössere Einkaufszentren (> 1’000 m2) / Fachmärkte, sowie die Wohnnutzung (Ausnahme: betriebsnotwendige Wohnungen).
3Bauvorschriften gemäss § 52 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements. Zwischennutzungen sind nur in den bestehenden Bauten und Anlagen, welche vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung rechtmässig erstellt wurden, bis zu einer definitiven Nutzung zulässig. Diese Nutzungen können von der Grundnutzung abweichen, wenn keine überwiegenden Interessen entgegenstehen, insbesondere die Emissionen nicht grösser sind als die geltende Grundnutzung vorgibt. Diese sind baugesuchpflichtig und bedingen eine befristete Bewilligung durch die Baubehörde. Über allfällige Fristverlängerungen befindet die Baubehörde.
4Zwischen nutzungen
5Parkierung Die Parkierung hat bei Neu- und Ersatzbauten grösstenteils unterirdisch oder im Gebäudeinnern zu erfolgen. Die Anzahl und Anordnung der Parkplätze werden im Gestaltungsplan- bzw. Baubewilligungsverfahren festgelegt und durch die zuständige Behörde genehmigt.
Art. 25BZO Zonenreglement Balsthal · S. 16
Industriezone Moos IM
1Zweck Die Industriezone Moos dient der (Weiter-)Entwicklung bestehender und Ansiedlung neuer Industriebetriebe.
2Nutzung Zulässig sind Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriebetriebe. Nicht zulässig sind reine Logistikbetriebe, grössere Einkaufszentren (> 1’000 m2) / Fachmärkte, Übernachtungs- und Hotelnutzungen sowie die Wohnnutzung (Ausnahme: betriebsnotwendige Wohnungen).
3Bauvorschriften gemäss § 52 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.
4Gestaltung Ungenutzte Flächen sind möglichst naturnah und artenreich zu gestalten; insbesondere sollen auch zusammenhängende Flächen mit nährstoffarmen Böden (geringmächtige Humusauflage von 5 – 10 cm) geschaffen werden. Anpflanzungen und Ansaaten sind mit einheimischen, standortgerechten Bäumen, Sträuchern, Pflanzen und Saatgut auszuführen.
5Fassaden-/ Dachgestaltung Farb- und Materialmuster für die Fassaden und die Bedachung sind vor der Ausführung der Baubehörde zur Genehmigung vorzulegen. Auf das Orts- und Landschaftsbild ist gebührend Rücksicht zu nehmen.
16/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement
6Gestaltungsplanpflicht Ein Gestaltungsplan ist in jedem Fall nötig für: – Bauten und bauliche Anlagen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. – Verkehrsintensive Anlagen gemäss kantonalem Richtplan. Weiter gilt § 46 Abs. 3 PBG.
7Gebiet mit besonderen Bestimmungen In dem im Bauzonenplan festgelegten Gebiet (GB Balsthal Nr. 2728) ist die private Erschliessung für die rückwärtige Parzelle (GB Nr. 2719) sicherzustellen.
Art. 26BZO Zonenreglement Balsthal · S. 17
Industriezone Klus IK
1Zweck Die Industriezone Klus dient der (Weiter-)Entwicklung bestehender und Ansiedlung neuer Industriebetriebe.
2Nutzung Zulässig sind Industrie-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe. Übernachtungs- bzw. Hotelnutzungen sind nur im Zusammenhang mit dem FeuerwehrAusbildungszentrum zulässig. Nicht zulässig ist eine Hotellerie für externe Kunden sowie ein ergänzendes Gastronomieangebot.
3Bauvorschriften gemäss § 52 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.
4Gestaltungsplanpflicht Ein Gestaltungsplan ist in jedem Fall nötig für: – Bauten mit mehr als 20 Metern Höhe – Bauten und bauliche Anlagen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. – Verkehrsintensive Anlagen gemäss kantonalem Richtplan. Weiter gilt § 46 Abs. 3 PBG.
Art. 27BZO Zonenreglement Balsthal · S. 20
PBG vorgesehen. Die voraussichtliche Nutzung ist im Bauzonenplan festgelegt.
2Nutzung Es gelten die Nutzungsbestimmungen der Landwirtschaftszone bzw. die Vorschriften für das Bauen ausserhalb Bauzone.
23 weitere Artikel erwähnen die Zone; vollständig im Originalerlass.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe | ≤ 15 m | Art. 52, S. 32 | 0.95 |
| Grünflächenziffer | ≥ 15 % | Art. 52, S. 32 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Balsthal (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.