Zone Z · Balsthal
Solothurn · BFS 2422 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone Z in Balsthal (Solothurn) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudelänge ≤ 40 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≥ 20 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
- Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
- Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
- Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
- Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
- Baueingabe ausschliesslich digital via kantonales eBau-Portal
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Solothurn
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Balsthal, in denen «Z» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 3BZO Zonenreglement Balsthal · S. 4
Nutzungsboni ohne Gestaltungsplan
1Zweck Der Nutzungsbonus bezweckt die Nachverdichtung überbauter sowie eine dichte Bebauung unbebauter Gebiete (ergänzend zu § 39 KBV).
2Anforderungen / Bedingungen Ein Bonus auf der maximal zulässigen Überbauungsziffer kann bei der Erfüllung einer / mehrerer der folgenden Bedingungen erteilt werden, unabhängig eines Gestaltungsplans: – Für die Erweiterung (An- und Umbauten) bestehender, zonenkonformer Wohnbauten um zusätzliche, selbstständige Wohneinheiten (separater Zugang, eigene Küche und eigene sanitäre Einrichtungen). – Für unbebaute Baugebiete, die in verdichteter Art und Weise überbaut werden (Bedingung: anrechenbare Grundstückfläche pro Wohneinheit kleiner 500 m2). 1 http://bgs.so.ch/frontend/versions/4116 2 http://bgs.so.ch/frontend/versions/4124
4/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement – Bei gemeinnützigem Wohnungsbau (z.B. Wohnbaustiftungen und Wohnbaugenossenschaften, preisgünstiger Wohnraum). – Bei unterirdischer Anordnung der Abstellplätze für Motorfahrzeuge (Bedingung: mit Ausnahme der Abstellplätze für Besucher und Behinderte müssen alle erforderlichen Abstellplätze unterirdisch sein).
3Maximale Boni Ein Bonus auf der Überbauungsziffer ist nur in den Wohnzonen, 2-geschossig (W2) und 3-geschossig (W3) zulässig. Der Bonus bemisst sich ab der Grundnutzung und darf die maximal zulässige Überbauungsziffer gemäss Grundnutzung (ausschliesslich der oberirdische Anteil gemäss § 5 dieses Reglement) um maximal 1/10 überschreiten.
4Zuständigkeit Für die abschliessende Beurteilung der Nutzu …
Art. 4BZO Zonenreglement Balsthal · S. 5
Bestimmungen zur Gestaltungsplanung
1Zweck Der Gestaltungsplan bezweckt in Ergänzung zu § 44 PBG die Sicherstellung qualitativ hochstehender, einheitlicher Überbauungen mit attraktiven Aussenräumen in planerisch empfindlichen bzw. wertvollen Gebieten.
2Pflicht / Darstellung Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht sind im Bauzonenplan gebietsspezifisch dargestellt. Ausgenommen von der Gestaltungsplanpflicht sind untergeordnete Bauten (wie Garagen, Geräteschuppen, Garten- und Gewächshäuser, Pavillons und Ähnliches) sowie Umbauten im Bestand. Ergänzend gilt § 46 Abs. 1 PBG sowie die Bestimmungen der jeweiligen Bauzonen.
3Anforderungen Im Rahmen des Gestaltungsplans sind eine besonders hohe Wohn- und Aussenraum-, Freiraum- und Aufenthaltsqualität, eine angepasste Einordnung ins Orts-, Quartier- und Landschaftsbild sowie eine hohe gestalterische und funktionale Qualität der Erschliessung (in Ergänzung der Erschliessungspläne) und der Parkierung sicherzustellen. Zusätzlich können verlangt werden (Aufzählung nicht abschliessend): – Vorschriften zur Nutzung (Wohnformen, Nutzungsmix, Art von Gewerbe / Dienstleistungen usw.) – Vorgaben zur Etappierung und Finanzierung – Regelung der Zuständigkeiten für Erstellung und Unterhalt von Aussen-, Frei- und Grünräumen sowie von Spielplätzen / Spielflächen und Aufenthaltsräumen – Bebauungskonzepte mit Angaben zu Bauweise, Freiraumgestaltung und Bepflanzung, Spielplätze / Spielflächen, Parkierung usw. – Umgebungsplan (Grünraumgestaltung) mit Pflegekonzept – Energie- bzw. Nachhaltigkeitskonzepte, welches insbeso …
Art. 7BZO Zonenreglement Balsthal · S. 7
Gestaltung Die Dachform / Firstrichtung ist grundsätzlich frei (mit Ausnahme der Bestimmungen unter § 36 Ortsbildschutzzone).
1Dachform und Firstrichtung In den Kernzonen (EK, K) sind Flachdächer sowie flach geneigte Dächer nicht zulässig (Ausnahme: ungeordnete Bauten); die Dachform / Firstrichtung hat sich an den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten zu orientieren.
2Bedachung Dächer haben sich in allen Zonen in Material / Farbgebung der Umgebung anzupassen.
3Dachaufbauten und -einschnitte Dachflächenfenster sind in die Dachfläche zu integrieren. Im Weiteren gilt § 64 KBV.
4Dachbegrünung Flachdächer (bis 5 % Neigung) sind in allen Bauzonen extensiv zu begrünen. Ausgenommen sind der Energiegewinnung dienende Dächer, der Terrassennutzung dienende Dächer, Vordächer sowie Dächer von 1-geschossige, untergeordnete Bauten wie Garagen, Geräteschuppen, Garten- und Gewächshäuser, Pavillons und Ähnliches. Begrünte Flachdächer sind nicht an der Grünflächenziffer anrechenbar.
5Fassadengestaltung Bei der Fassadengestaltung ist auf das Orts- und Landschaftsbild gebührend Rücksicht zu nehmen. Die Verwendung störender Materialien wie z.B. spiegelnde oder metallglänzende Verkleidungen ist nicht zulässig. Ebenfalls nicht zulässig sind auffällige oder grelle Fassadenfarben.
Art. 8BZO Zonenreglement Balsthal · S. 7
Energie
1Grundsatz Die Gemeinde begrüsst einen effizienten und erneuerbaren Energieeinsatz sowie eine nachhaltige Energieversorgung.
2Öffentliche Bauten / Anlagen Als öffentliche Institution nimmt die Gemeinde eine Vorbildfunktion hinsichtlich Energie bei der Sanierung von Gebäuden und bei der Erstellung von Neubauten ein. Gebäude und Grundstücke, die die Gemeinde nutzt oder im Eigentum hat, werden in der Regel mit Ziel der nachhaltigen Entwicklung bewirtschaftet (z.B. erneuerbare Energie wie Solar- und PV-Anlagen, Wärmepumpen, Fernwärme, Dämmung Gebäudehülle gemäss Neubauvorschriften). Bei Neubauten ist nach Möglichkeit von fossilen Energieträgern abzusehen; die Energie soll nach Möglichkeit weitgehend CO2-neutral bereitgestellt werden.
3Private Bauten / Anlagen Bestrebungen von Privaten betreffend energieeffizientes Bauen und Nutzen von erneuerbaren Energie werden begrüsst.
7/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement
4Sanierungen Werden an bestehenden Bauten oder Anlagen, welche vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung rechtmässig erstellt wurden, Nachisolationen durchgeführt, darf hierfür in Anlehnung an § 56bis KBV u.a. von der maximalen Gesamthöhe, maximalen Gebäudelängen sowie von Baulinien um die Konstruktionsstärke abgewichen werden.
5Beratung Die Baubehörde informiert private Bauherrschaften über die Möglichkeiten der Energieberatung bei einem akkreditierten Energieberater (gemäss Energieberaterliste, Energiefachstelle Kanton Solothurn) sowie die Förderprogramme vom Bund (BFE, erneuerbares Heizen) und Kanton (das Gebäudep …
Art. 13BZO Zonenreglement Balsthal · S. 9
Lärmempfindlichkeit und Lärmnachweis
1Darstellung Die Lärmempfindlichkeiten nach Art. 43 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.415) sind im Bauzonenplan verbindlich festgelegt und dargestellt.
2Lärmnachweis Für Bauvorhaben entlang der Kantonsstrassen (in lärmbelasteten Gebieten) ist im Rahmen des Baugesuch- bzw. Gestaltungsplanverfahrens durch den Gesuchsteller zu prüfen (Lärmbelastungskataster), ob ein Lärmnachweis notwendig ist. Die Baubehörde verlangt insbesondere dann ein Lärmgutachten, wenn gemäss Lärmbelastungskataster die Immissionsgrenzwerte überschritten oder Überschreitungen vermutet werden. Für Bauvorhaben, welche massgebende Aussenlärmemissionen verursachen (z.B. bei Anlagen der Industrie, des Gewerbes und der Landwirtschaft, bei Parkhäusern sowie bei grösseren Parkplätzen, bei Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen), kann die Baubehörde ebenfalls ein Lärmgutachten verlangen.
5 https://www.admin.ch/ch/d/sr/c814_41.html
9/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement III. ZONENVORSCHRIFTEN 1. Unterteilung
Art. 14BZO Zonenreglement Balsthal · S. 10
Zonen / Gebiete / Objekte
1Unterteilung Das Gemeindegebiet von Balsthal ist gemäss Nutzungsplanung (Bauzonen- und Gesamtplan) in folgende Zonen und Gebiete unterteilt:
2Bauzonen Wohnzone, 2-geschossig a W2a
Wohnzone, 2-geschossig b W2b
Wohnzone, 3-geschossig W3
Engere Kernzone EK
Kernzone K
Zentrumszone Z
Mischzone «Papieri-Areal» MP
Gewerbezone mit Wohnnutzung GW
Gewebezone ohne Wohnnutzung G
Arbeitszone «Papieri-Areal» AP
Industriezone Moos IM
Industriezone Klus IK
Regionale Arbeitsplatzzone RAZ
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen öBA
Zone für Freizeit, Erholung und Sport E Zone für Familiengärten FAM
3Eingeschränkte Bauzonen Freihaltezone F Uferschutzzone innerhalb Bauzone USZi Reservezonen R
4Zonen ausserhalb Bauzone Landwirtschaftszone LW
Naturschutzzone NS Ortsbildschutzzone OBS
5Überlagernde Festlegungen Uferschutzzone ausserhalb Bauzone USZa
Hofstattzone HS
Landschaftsschutzzone LS
Naturgefahren (gemäss RRB Nr. 2024/460 von der Genehmigung ausgenommen)
Belastete Standorte / Altlasten
Schadstoffbelastete Böden
Störfälle
Grundwasserschutzzone
10/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement Geschützte Naturobjekte (Einzelbäume und Baumgruppen) 6 Natur- und Kulturobjekte Wald und Feldgehölze, Hecken Schützenswerte geowissenschaftliche Objekte
Geschützte / schützenswerte / erhaltenswerte Objekte
Geschützte archäologische Fundstellen
Erhaltenswerte ehemalige Erzabbaugebiete Die Nutzung der Zonen richtet sich nach den §§ 26 bis 38 PBG und den nachfolgenden Bestimmun …
Art. 15BZO Zonenreglement Balsthal · S. 11
Wohnzone, 2-geschossig a W2a
1Zweck Die zweigeschossige Wohnzone W2a ist für Wohnbauten mit zweigeschossiger Nutzung bestimmt.
2Nutzung Zulässig sind Ein-, Doppelein- und Zweifamilienhäuser in offener Bauweise sowie Reiheneinfamilienhäuser. Bauprojekte mit Mehrfamilienhäusern mit gesamthaft mehr als
10Wohneinheiten sind nur im Rahmen eines Gestaltungsplans zulässig (Ausnahmen: bei Umnutzung bestehender Bauten / Volumen, welche vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung rechtmässig erstellt wurden). Nicht zulässig sind Terrassenhäuser bzw. - siedlungen. Nicht störende Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetriebe (z.B. Büro, Arztpraxen, Friseurbetriebe, Ateliers, Quartierläden, Kinderkrippen bzw. -tagesstätten) sind gestattet, wenn deren Bauweise der W2a angepasst ist und die quartierübliche Verkehrs- und Immissionsbelastung nicht überschritten wird.
3Bauvorschriften gemäss § 51 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.
Art. 16BZO Zonenreglement Balsthal · S. 11
Wohnzone, 2-geschossig b W2b
1Zweck Die zweigeschossig Wohnzone W2b bezweckt den Erhalt homogener Quartiere sowie deren Ergänzung bzw. Erneuerung mit quartierverträglichen Wohnbauten.
2Nutzung Zulässig sind Ein-, Doppelein- und Zweifamilienhäuser, ergänzende Einliegerwohnungen / Studiowohnungen sowie nicht störende Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetriebe (z.B. Büro, Arztpraxen, Friseurbetriebe, Ateliers, Quartierläden, Kinderkrippen bzw. -tagesstätten), wenn deren Erscheinung und Massstäblichkeit den benachbarten Bauten und der Bauweise der W2b angepasst ist und die quartierübliche Verkehrs- und Immissionsbelastung nicht überschritten wird. Nicht zulässig sind neue Reiheneinfamilienhäuser sowie neue Mehrfamilienhäuser / Terrassensiedlungen, deren Erscheinung und Massstäblichkeit nicht der W2b entspricht (Ausnahmen: bei Umnutzung bestehender Bauten / Volumen, welche vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung rechtmässig erstellt wurden).
3Bauvorschriften gemäss § 51 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.
11/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement
Art. 17BZO Zonenreglement Balsthal · S. 12
Wohnzone, 3-geschossig W3
1Zweck Die dreigeschossige Wohnzone ist für Wohnbauten mit dreigeschossiger Nutzung bestimmt.
2Nutzung Zulässig sind Mehrfamilienhäuser, deren Bauweise der W3 angepasst sind. Nicht störende Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetriebe (z.B. Büro, Arztpraxen, Friseurbetriebe, Ateliers, Quartierläden, Kinderkrippen bzw. -tagesstätten) sind gestattet, wenn deren Bauweise der W3 angepasst ist und die quartierübliche Verkehrs- und Immissionsbelastung nicht überschritten wird.
3Bauvorschriften gemäss § 51 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.
4Gebiet mit besonderen Bestimmungen Für die im Bauzonenplan als Gebiet mit besonderen Bestimmungen ausgewiesenen Parzellenteile von GB Balsthal Nr. 1584 besteht ein Bauverbot für Bauten und Anlagen (Neubauten oder Umnutzungen, Ausnahmen nur aus wichtigen Gründen und nach Prüfung des Einzelfalls). Eine Nutzung als Frei- und Grünraum, welcher keine Terrainveränderungen und keinen Einsatz von Pflanzenschutzmittel bedingen, kann fallweise durch die kantonale Gewässerschutzfachstelle (Bau- und Justizdepartement, vertreten durch das Amt für Umwelt) zugelassen werden.
Art. 18BZO Zonenreglement Balsthal · S. 12
Engere Kernzone EK
1Zweck Die Engere Kernzone umfasst die historisch und ästhetisch bedeutsamen Ortsteile des Dorfzentrums, von St. Wolfgang und dem Städtchen Klus. Sie bezweckt die historisch gewachsenen Dorfkerne zu erhalten, sinnvoll zu erneuern oder wiederherzustellen, so dass die Gesamtwirkung des Orts- und Strassenbildes, der Bauten und der Umgebung erhalten bleibt. Zweck ist weiter die Erhaltung einer ausgewogenen Nutzungsdurchmischung.
2Grundsatz Die städtebauliche Eigenart im Grundriss des Kerns, seine kubische Gliederung und historische Bausubstanz, das Fassadenbild und die Dachlandschaft sind zu bewahren oder wiederherzustellen.
3Nutzung Grundsätzlich ist eine dem Wohnen angepasste Nutzungsdurchmischung anzustreben. Folgende Nutzungsarten sind zugelassen: – Wohnbauten – Gaststätten und Ladengeschäfte – nicht störende oder nur mässig störende Gewerbe- / Dienstleistungsbetriebe wie z.B. Schulungseinrichtungen, medizinische Einrichtungen, Fitnessstudios, Handwerksbetriebe, Handelsbetriebe, kulturelle Einrichtungen, Musiklokale – öffentliche Bauten und Anlagen Erdgeschossnutzungen sollen der Begegnung und Belebung des öffentlichen Raumes dienen und sind für gewerbliche, publikumsorientierte und gemeinschaftliche Nutzungen vorzusehen. Als publikumsorientierte Nutzungen gelten insbesondere folgende Nutzungsarten: – Verkaufsgeschäfte – Gastwirtschaftsbetriebe – Dienstleistungsbetriebe und Verwaltungsstellen – Kleingewerbe – kunsthandwerkliche Betriebe, usw. Nicht zulässig sind grössere gewerbliche Betriebe, Lagergebäude sowie …
Art. 20BZO Zonenreglement Balsthal · S. 13
Zentrumszone Z
1Zweck Die Zentrumszone umfasst das Gebiet westlich des Dorfkerns sowie das Gebiet um den Bahnhof und dient einer gemischten, verdichteten, qualitativ hochwertigen Bauweise mit hoher Aufenthaltsqualität an zentraler Lage. Sie bezweckt die Neu- bzw. Weiterentwicklung der Bebauungsstruktur im Sinne einer Siedlungsentwicklung nach innen, die Umstrukturierung bestehender Nutzungen sowie die qualitative Aufwertung und Belebung des Gebiets zwischen Dorfzentrum und Bahnhof.
2Nutzung Zulässig sind Wohnbauten (freistehende oder zusammengebaute Mehrfamilienhäuser) sowie öffentliche Nutzungen und nicht bis mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, die mit der Wohnnutzung vereinbar sind (wie Gaststätten, Läden, Büros, Schulungseinrichtungen, medizinische Einrichtungen, Fitnessstudios, kleine Handwerksbetriebe, Handelsbetriebe, kulturelle Einrichtungen, Musiklokale). In den Erdgeschossen werden Dienstleistung und Gewerbe angestrebt. Eine hohe Aufenthaltsqualität im öffentlichen und privaten Aussenraum ist anzustreben. Nicht zulässig sind neue Einfamilienhäuser, verkehrs- und lärmintensive Betriebe, Betriebe mit überwiegend Lager- und Umschlagsfunktion, grössere Einkaufszentren (> 1’000 m2 Verkaufsfläche) / Fachmärkte, Tankstellen inkl. ergänzenden Nutzungen (wie Shop, Waschstrasse) sowie Betriebe des Automobilgewerbes.
3Bauvorschriften gemäss § 51 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.
13/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement Die Gestaltungsplanpflicht gilt:
4Gestaltungsplanpflicht und weitere …
Art. 22BZO Zonenreglement Balsthal · S. 15
Gewerbezone mit Wohnnutzung GW
1Zweck Die Gewerbezone mit Wohnnutzung bezweckt eine Nutzungsdurchmischung von Arbeiten und Wohnen, mit Fokus auf die gewerbliche Nutzung.
2Nutzung Zulässig sind mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie die Wohnnutzung. Wohnungen sind so anzuordnen, dass keine Beeinträchtigung durch die Gewerbebetriebe entsteht.
Nicht zugelassen sind Betriebe mit überwiegend Lager- und Umschlagsfunktion (z.B. Lagerhäuser, Verteilzentren, usw.) sowie Betriebe, die übermässige Immissionen verursachen (starker Rauch, lästige Dünste, Lärm oder Erschütterungen).
3Anteil Wohnnutzung Reine Gewerbebauten sind zulässig. Der Wohnanteil ist auf maximal 1 Vollgeschoss inkl. Attikageschoss beschränkt. Im Rahmen eines Gestaltungsplanes kann der Wohnanteil erhöht werden. Im Gestaltungsplan ist aufzuzeigen, wie mit der Lärmvorbelastung durch Bahn und Gewerbe umzugehen ist.
4Bauvorschriften gemäss § 51 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.
5Aussenraumgestaltung Um eine gute Aussenraumqualität insbesondere in Bezug auf die Wohnnutzung zu erreichen, sind die unbebauten Flächen möglichst naturnah zu gestalten. Der Bereich entlang der Zonengrenze zur Wohnzone ist mit einheimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.
6Grenzabstand Anlagen wie Abstell- oder Lagerplätze sind innerhalb des gesetzlichen Grenzabstands nicht zulässig.
Art. 23BZO Zonenreglement Balsthal · S. 15
Gewerbezone ohne Wohnnutzung GW
1Zweck Die Gewerbezone ohne Wohnnutzung bezweckt die (Weiter-)Entwicklung bestehender und Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe.
2Nutzung Zulässig sind mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Eine Wohnnutzung ist ausgeschlossen.
Nicht zugelassen sind Betriebe mit überwiegend Lager- und Umschlagsfunktion (z.B. Lagerhäuser, Verteilzentren, usw.) sowie Betriebe, die übermässige Immissionen verursachen (starker Rauch, lästige Dünste, Lärm oder Erschütterungen).
3Bauvorschriften gemäss § 52 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.
4Aussenraumgestaltung Um eine gute Aussenraumqualität zu erreichen, sind die unbebauten Flächen möglichst naturnah zu gestalten. Der Bereich entlang der Zonengrenze (Immissionsabstand) zur Wohnzone ist mit einheimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.
5Grenzabstand Anlagen wie Abstell- oder Lagerplätze sind innerhalb des gesetzlichen Grenzabstands nicht zulässig.
15/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement
6Grundwasserschutzzone S3 In den Bereichen innerhalb der Grundwasserschutzzone S3 sind keine Betriebe, von denen eine Gefahr für das Grundwasser ausgeht sowie keine Einbauten unter den höchsten Grundwasserspiegel zulässig. Baugesuche sind der kantonalen Gewässerschutzfachstelle (Bau- und Justizdepartement, vertreten durch das Amt für Umwelt) zur Stellungnahme zu unterbreiten.
Art. 32BZO Zonenreglement Balsthal · S. 19
Uferschutzzone innerhalb Bauzone USZi 1 Zweck Die Uferschutzzone innerhalb Bauzone bezweckt das Erhalten, Fördern und Schaffen naturnaher Ufer mit einheimischer, standortgerechter Ufervegetation und das Freihalten der Uferbereiche von Bauten und Anlagen. Sie gewährleistet den Schutz vor Hochwasser und stellt den Raumbedarf der Gewässer langfristig sicher. 2 Nutzung Die Uferschutzzone ist naturnah und extensiv zu nutzen. Der Uferbereich bleibt zur Förderung der Mensch-Wasser-Beziehung öffentlich zugänglich. Nicht zulässig sind insbesondere: - Lagern von Material, Silageballen und Abfällen aller Art - Errichten von Holzlagern - Lagern von Kompost (Kompostgitter, Kompostbehälter) - Errichten von Zäunen und Gartenanlagen (Ausnahme in Spezialfällen z.B. aus Sicherheitsgründen für Kinder) - Schädigen von Ufern durch Beweiden 3 Bauten und Anlagen, Terrainveränderungen Bauten und Anlagen sind, wenn sie nicht von ihrem Zweck einen Standort am Ufer erfordern, nicht zulässig. Dies gilt auch für Terrainveränderungen und Veränderungen der Ufer, soweit sie nicht der Renaturierung, der Revitalisierung oder dem notwendigen Gewässerunterhalt dienen. 4 Unterhalt Der Unterhalt richtet sich nach § 35 ff GWBA. Unterhaltsmassnahmen wie das Mähen von Böschungen, das Durchforsten von Ufergehölzen sind zulässig. Ebenfalls zulässig ist das Errichten von als Lebensraum für Kleintiere. Verjüngung und Durchlichtung von Ufergehölzen sind vom Kreisförster oder in dessen Auftrag vom Revierförster anzuzeichnen. Unterhaltsmassnahmen richten sich grundsätzlich nach dem …
Art. 36BZO Zonenreglement Balsthal · S. 22
Ortsbildschutzzone OBS
1Zweck und Nutzung Die Ortsbildschutzzone bezweckt die Erhaltung des historisch wertvollen, charakteristischen Orts- und Strassenbildes und dient dem Schutz traditioneller, architektonisch und ortsgeschichtlich wertvoller Bauten, Dorfansichten, Frei- und Grünräume sowie der sorgfältigen Einordnung von An-, Um- und Neubauten. Die Ortsbildschutzzone ist den Kernzonen sowie teilweise der Zentrumszonen und der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen überlagert. Es gelten die Nutzungsbestimmungen der jeweiligen Grundnutzung. Bauten müssen sich in Bezug auf:
2Gestaltung Einordnung - Stellung und Ausmass - kubische Gestaltung - Fassadengliederung - Dachform und –neigung - Materialien und Farben - Umgebungsgestaltung gut ins Orts- und Strassenbild einordnen. Die Vorschriften zur Gestaltung gelten insbesondere für die strassenzugewandten Bauteile.
Auffallende und grelle sowie blendende Farben sind nicht zulässig. Im Rahmen des Baugesuchverfahrens ist ein Farbkonzept vorzulegen.
Neubauten können eine zeitgemässe Architektursprache aufweisen, die die Elemente der traditionellen Bauweise aufnimmt und neu interpretiert.
Wo bereits heute zusammengebaut ist, muss die geschlossene Bauweise beibehalten werden.
3Fassaden Die Fassaden sind in einzelne Fenster oder Fenstergruppen aufzuteilen, wobei die Geschosse aufeinander abzustimmen sind. Die Fenster haben in der Regel die Form stehender Rechtecke aufzuweisen. Fenster sind grundsätzlich in traditionellen Materialien auszuführen. Die Unterteilung mit Fenstersprossen (gla …
Art. 38BZO Zonenreglement Balsthal · S. 24
Uferschutzzone ausserhalb Bauzone USZa
1Zweck Die Uferschutzzone ausserhalb Bauzone bezweckt das Erhalten, Fördern und Schaffen naturnaher Ufer mit einheimischer, standortgerechter Ufervegetation und das Freihalten der Uferbereiche von Bauten und Anlagen. Sie gewährleistet den Schutz vor Hochwasser und stellt den Raumbedarf der Gewässer langfristig sicher. Die kommunale Uferschutzzone ausserhalb Bauzone ist der Landwirtschaftszone überlagert.
24/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement 2 Nutzung Die Uferschutzzone ist naturnah und extensiv zu nutzen. Der Uferbereich bleibt zur Förderung der Mensch-Wasser-Beziehung öffentlich zugänglich. Nicht zulässig sind insbesondere: - Lagern von Material, Silageballen und Abfällen aller Art - Errichten von Holzlagern - Lagern von Kompost (Kompostgitter, Kompostbehälter) - Errichten von Zäunen und Gartenanlagen (Ausnahme in Spezialfällen z.B. aus Sicherheitsgründen für Kinder) - Schädigen von Ufern durch Beweiden 3 Bauten und Anlagen, Terrainveränderungen Bauten und Anlagen sind, wenn sie nicht von ihrem Zweck einen Standort am Ufer erfordern, unzulässig. Dies gilt auch für Terrainveränderungen und Veränderungen der Ufer, soweit sie nicht dem Hochwasserschutz, der Renaturierung, der Revitalisierung oder dem notwendigen Gewässerunterhalt dienen. 4 Unterhalt Der Unterhalt richtet sich nach § 35 ff GWBA. Unterhaltsmassnahmen wie das Mähen von Böschungen, das Durchforsten von Ufergehölzen sind zulässig. Ebenfalls zulässig ist das Errichten von Asthaufen als Lebensraum für Kleintiere. Verjüngung …
Art. 51BZO Zonenreglement Balsthal · S. 31
Wohn- und Mischzonen Bezeichnung W2a W2b W3 EK K Kernzone Z Zentrumszone MP Wohnzone, Wohnzone, Wohnzone, Engere Mischzone 2-geschossig a 2-geschossig b 3-geschossig Kernzone «Papieri-Areal» Unterteilung der Zonen Wohnzonen Mischzonen min. Geschosszahl [Gmin] a2G 2G 1G 2G 3G 3G angepasst an die bestehende Bebauung 2G 2G 2G 3G gemäss Bauzonenplan max. Geschosszahl [Gmax] max. Fassadenhöhe [Fh] max. Fassadenhöhe [Fh] 7.50 m 7.50 m 10.50 m angepasst an die bestehende Bebauung 7.50 m 10.50 m 10.50 m bei 3G 13.50 m bei 4 G 16.50 m bei 5 G max. Gebäudelänge [GL] 30.00 m 25.00 m 40.00 frei, geschlossene Bauweise zulässig 40.0 m 40.00 m frei Dachneigung max. 45° max. 45° max. 45° es gelten § 7 / § 36 es gelten § 7 / § 36 es gilt § 7 im Gestaltungsplan festzulegen max. Gesamthöhe [Gh] 12.00 10.50 m 18.00 m frei, angepasst an die bestehende Bebauung Bestand frei frei min. Grünflächenziffer [GF] 40 % 40 % 40 % Bestand 30 % 20 % im Gestaltungsplan festzulegen bmin. Überbauungsziffer [ÜZ] 15 % 15 % 20 % frei, angepasst an die bestehende Bebauung 20 % 20 % im Gestaltungsplan festzulegen
–oberirdischer Anteil (Vollgeschosse) max. Überbauungsziffer [ÜZ] 25 % 80 % 20 % 80 % 30 % 80 % frei, angepasst an die bestehende Bebauung 35 % 80 % 35 % 80 % im Gestaltungsplan festzulegen
–oberirdischer Anteil
–Anteil Unterniveaubauten Baumäquivalent nicht zulässig zu max. 25 % der vorgeschriebenen Grünfläche Fussnote a Die Baubehörde kann in begründeten Fällen (z.B. bei einer zusätzlichen Wohneinheit auf einem bereits bebauten Grundstück) 1-geschossige Bauten bewilligen.
31/39 Einwohnerg …
Art. 52BZO Zonenreglement Balsthal · S. 32
Mischzonen / Arbeitszonen Bezeichnung GW Gewerbezone mit Wohnen G Gewerbezone ohne Wohnen AP IM Industriezone Moos IK Industriezone Klus RAZ Regionale Arbeitsplatzzone Arbeitszone «Papieri-Areal» Unterteilung der Zonen Mischzonen Arbeitszonen min. Geschosszahl [Gmin] 2G 3G 2G 3G angepasst an die bestehende Bebauung frei frei frei max. Geschosszahl [Gmax] max. Fassadenhöhe [Fh] 10.50 m 10.50 m frei 15.00 m frei 15.00 m max. Gebäudelänge [Gl] frei frei frei frei frei frei Dachneigung frei frei frei frei frei frei max. Gesamthöhe [Gh] frei frei Bestand frei 25.00 m frei min. Grünflächenziffer 20 % 20 % frei 15 % 10 % 20 % min. Überbauungsziffer [ÜZ] 20 % 20 % Bestand frei frei 30 % oberirdischer Anteil (Vollgeschosse) max. Überbauungsziffer [ÜZ] 30 %
80 % 50 % 80 % frei 80 % 90 % 80 % 90 % 80 % frei
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 32) verbindlich lesbar.
80 %
–oberirdischer Anteil
–Anteil Unterniveaubauten Baumäquivalent zu max. 50 % der vorgeschriebenen Grünfläche
32/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement
Art. 53BZO Zonenreglement Balsthal · S. 33
weitere Zonen Bezeichnung öBA E FAM L Landwirtschaftszone Zone für öffentliche Zone für Freizeit, Zone für Bauten und Anlagen Erholung und Sport Familiengärten Unterteilung der Zonen weitere Zonen min. Geschosszahl [Gmin] 1G frei frei 1G 1G 1G 2G max. Geschosszahl [Gmax] max. Fassadenhöhe [Fh] frei frei 2.50 m 7.50 m max. Gebäudelänge [Gl] max. Gebäudelänge [Gl] frei frei 10.00 m Fallspezifische Beurteilung (Eingliederung Landschaftsbild), eingeschränkt an exponierten Lagen Dachneigung frei frei frei min. 30° max. 45° Firstrichtung hangparallel Für landw. Zweckbauten min. 15° max. 45° max. Gesamthöhe [Gh] 20.00 m 15.00 m 3.20 m 15.00 m Silos 12.00 m min. Grünflächenziffer 20 % 30 % frei frei min. Überbauungsziffer [ÜZ] frei frei frei frei oberirdischer Anteil (Vollgeschosse) max. Überbauungsziffer [ÜZ] frei 80 % frei 80 % frei frei frei frei
–oberirdischer Anteil
–Anteil Unterniveaubauten Baumäquivalent Baumäquivalent zu max. 50 % der vorgeschriebenen Grünfläche nicht zulässig
33/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement IV. SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Art. 57BZO Zonenreglement Balsthal · S. 34
Besitzstandgarantie nach § 34ter PBG
1Stellung zum alten Recht Für bestehende Bauten und Anlagen, die vor Inkrafttreten dieses Reglements rechtmässig bewilligt wurden und mit der neuen Ortsplanung nicht mehr zonenkonform sind, gilt § 34ter PBG.
34/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement V. GENEHMIGUNGSVERMERK Öffentliche Auflage vom 10. März bis 8. April 2022 2. öffentliche Auflage vom 5. September bis 4. Oktober 2022
Beschlossen vom Einwohnergemeinderat Balsthal am 23. Februar 2023
Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber
Genehmigt vom Regierungsrat des Kantons Solothurn
mit RRB Nr. 2024/460 vom 26. März 2024
publiziert im Amtsblatt vom ____________________
Der Staatsschreiber
35/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement ANHANG Anhang 1: RAZ Thal – Beurteilungsraster für Ansiedlungen (zu § 27) 1. Zweck des Beurteilungsrasters Mit dem Beurteilungsraster verfügt der RAZ-Ausschuss über ein Instrument, welches die erwarteten Wertigkeiten des Ansiedlungsprojektes definiert. Anhand der Nutzungsvorgaben und Ansiedlungskriterien soll über die Ansiedlung entschieden werden können. Es wird sichergestellt, dass gegenüber den bereits erfolgten Ansiedlungen in der RAZ, ansässigen Firmen in der Umgebung sowie anderen Nutzungen im Moos in Balsthal (vorab in den Bereichen Freizeit und Erholung) durch neue Vorhaben keine erhebliche Benachteiligung, bzw. Beeinträchtigung erfolgt. Die Angaben des Projektträgers auf die gestellten Fragen des RAZ-Ausschusses erfolgen jeweils gemäss dem Pla …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Zentrumszone umfasst das Gebiet westlich des Dorfkerns sowie das Gebiet um den Bahnhof und dient einer gemischten, verdichteten, qualitativ hochwertigen Bauweise mit hoher Aufenthaltsqualität an zentraler Lage.» · Art. Art. 20
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≥ 2 Vollgeschosse | Art. 51, S. 31 | 0.80 |
| Fassadenhöhe | ≤ 10.5 m | Art. 51, S. 31 | 0.85 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 51, S. 31 | 0.85 |
| Grünflächenziffer | ≥ 20 % | Art. 51, S. 31 | 0.85 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≥ 20 % | Art. 51, S. 31 | 0.85 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 35 % | Art. 51, S. 31 | 0.85 |
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 51, S. 31 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Balsthal (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.