Art. 17 · Wohnzone, 3-geschossig
BZO Zonenreglement Balsthal · S. 12 · Original-PDF
W3
1Zweck Die dreigeschossige Wohnzone ist für Wohnbauten mit dreigeschossiger Nutzung bestimmt.
2Nutzung Zulässig sind Mehrfamilienhäuser, deren Bauweise der W3 angepasst sind. Nicht störende Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetriebe (z.B. Büro, Arztpraxen, Friseurbetriebe, Ateliers, Quartierläden, Kinderkrippen bzw. -tagesstätten) sind gestattet, wenn deren Bauweise der W3 angepasst ist und die quartierübliche Verkehrs- und Immissionsbelastung nicht überschritten wird.
3Bauvorschriften gemäss § 51 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.
4Gebiet mit besonderen Bestimmungen Für die im Bauzonenplan als Gebiet mit besonderen Bestimmungen ausgewiesenen Parzellenteile von GB Balsthal Nr. 1584 besteht ein Bauverbot für Bauten und Anlagen (Neubauten oder Umnutzungen, Ausnahmen nur aus wichtigen Gründen und nach Prüfung des Einzelfalls). Eine Nutzung als Frei- und Grünraum, welcher keine Terrainveränderungen und keinen Einsatz von Pflanzenschutzmittel bedingen, kann fallweise durch die kantonale Gewässerschutzfachstelle (Bau- und Justizdepartement, vertreten durch das Amt für Umwelt) zugelassen werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.