Zone L · Balsthal
Solothurn · BFS 2422 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone L in Balsthal (Solothurn) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
- Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
- Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
- Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
- Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
- Baueingabe ausschliesslich digital via kantonales eBau-Portal
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Solothurn
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Balsthal, in denen «L» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Zonenreglement Balsthal · S. 4
Zweck / Geltungsbereich
1Zweck Dieses Reglement enthält in Ergänzung und Ausführung des Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 (PBG, BGS 711.11, Stand 01.06.2018) und der Kantonalen Bauverordnung vom 3. Juli 1978 (KBV, BGS 711.612, Stand 01.07.2021) Vorschriften über die Nutzung, Gestaltung und das Bauen in der Gemeinde.
2Geltungsbereich Dieses Reglement gilt für das gesamte Gemeindegebiet. Die rechtsgültigen Bauzonenpläne «Dorf» und «Klus» mit Lärm-Empfindlichkeitsstufen im Massstab 1:2‘000, die Gesamtpläne «Ortsteil Nord» und «Ortsteil Süd» 1:4‘000, der Naturgefahrenplan 1:4’000 und die Erschliessungspläne 1: 1‘000 bilden die Grundlage des vorliegenden Zonenreglements und sind im Baubewilligungsverfahren bzw. in einem Nutzungsplanverfahren anzuwenden. Die Nutzungspläne liegen bei der Bauverwaltung zur Einsichtnahme auf und sind auf der Gemeindehomepage bzw. auf http://www.infogis.ch digital einsehbar.
Art. 8BZO Zonenreglement Balsthal · S. 7
Energie
1Grundsatz Die Gemeinde begrüsst einen effizienten und erneuerbaren Energieeinsatz sowie eine nachhaltige Energieversorgung.
2Öffentliche Bauten / Anlagen Als öffentliche Institution nimmt die Gemeinde eine Vorbildfunktion hinsichtlich Energie bei der Sanierung von Gebäuden und bei der Erstellung von Neubauten ein. Gebäude und Grundstücke, die die Gemeinde nutzt oder im Eigentum hat, werden in der Regel mit Ziel der nachhaltigen Entwicklung bewirtschaftet (z.B. erneuerbare Energie wie Solar- und PV-Anlagen, Wärmepumpen, Fernwärme, Dämmung Gebäudehülle gemäss Neubauvorschriften). Bei Neubauten ist nach Möglichkeit von fossilen Energieträgern abzusehen; die Energie soll nach Möglichkeit weitgehend CO2-neutral bereitgestellt werden.
3Private Bauten / Anlagen Bestrebungen von Privaten betreffend energieeffizientes Bauen und Nutzen von erneuerbaren Energie werden begrüsst.
7/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement
4Sanierungen Werden an bestehenden Bauten oder Anlagen, welche vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung rechtmässig erstellt wurden, Nachisolationen durchgeführt, darf hierfür in Anlehnung an § 56bis KBV u.a. von der maximalen Gesamthöhe, maximalen Gebäudelängen sowie von Baulinien um die Konstruktionsstärke abgewichen werden.
5Beratung Die Baubehörde informiert private Bauherrschaften über die Möglichkeiten der Energieberatung bei einem akkreditierten Energieberater (gemäss Energieberaterliste, Energiefachstelle Kanton Solothurn) sowie die Förderprogramme vom Bund (BFE, erneuerbares Heizen) und Kanton (das Gebäudep …
Art. 13BZO Zonenreglement Balsthal · S. 9
Lärmempfindlichkeit und Lärmnachweis
1Darstellung Die Lärmempfindlichkeiten nach Art. 43 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.415) sind im Bauzonenplan verbindlich festgelegt und dargestellt.
2Lärmnachweis Für Bauvorhaben entlang der Kantonsstrassen (in lärmbelasteten Gebieten) ist im Rahmen des Baugesuch- bzw. Gestaltungsplanverfahrens durch den Gesuchsteller zu prüfen (Lärmbelastungskataster), ob ein Lärmnachweis notwendig ist. Die Baubehörde verlangt insbesondere dann ein Lärmgutachten, wenn gemäss Lärmbelastungskataster die Immissionsgrenzwerte überschritten oder Überschreitungen vermutet werden. Für Bauvorhaben, welche massgebende Aussenlärmemissionen verursachen (z.B. bei Anlagen der Industrie, des Gewerbes und der Landwirtschaft, bei Parkhäusern sowie bei grösseren Parkplätzen, bei Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen), kann die Baubehörde ebenfalls ein Lärmgutachten verlangen.
5 https://www.admin.ch/ch/d/sr/c814_41.html
9/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement III. ZONENVORSCHRIFTEN 1. Unterteilung
Art. 19BZO Zonenreglement Balsthal · S. 13
Kernzone K
1Zweck Die Kernzone umfasst die Gebiete, welche an die engere Kernzone entlang der Dorfgasse sowie von St. Wolfgang und der Klus anschliessen. Sie steht in engem Zusammenhang zur engeren Kernzone, ist historisch und ästhetisch bedeutsam und übernimmt Ortsbildschutzfunktion. Die Kernzone bezweckt neben der Erhaltung und Wiederherstellung des Orts- und Strassenbildes, der Bauten und ihrer Umgebung ebenfalls die zeitgemässe Erneuerung und Ergänzung.
2Grundsatz Die dörfliche Bebauungsstruktur und die ländlich geprägte Identität mit den bestehenden Gartenanlagen, welche positiv auf das Strassenbild einwirken, sind zu bewahren oder wiederherzustellen.
3Nutzung gemäss § 18 Abs. 3 dieses Reglements.
4Bauvorschriften gemäss § 51 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements. Weiter gelten die Bestimmungen von § 36 Ortsbildschutzzone dieses Reglements.
5Gebiet mit besonderen Bestimmungen Für die im Bauzonenplan als Gebiet mit besonderen Bestimmungen ausgewiesenen Parzellenteile von GB Balsthal Nrn. 1374, 1480 und 3304 besteht ein Bauverbot für Bauten und Anlagen (Neubauten oder Umnutzungen, Ausnahmen nur aus wichtigen Gründen und nach Prüfung des Einzelfalls). Eine Nutzung als Frei- und Grünraum, welcher keine Terrainveränderungen und keinen Einsatz von Pflanzenschutzmittel bedingen, kann fallweise durch die kantonale Gewässerschutzfachstelle (Bau- und Justizdepartement, vertreten durch das Amt für Umwelt) zugelassen werden.
Art. 20BZO Zonenreglement Balsthal · S. 13
Zentrumszone Z
1Zweck Die Zentrumszone umfasst das Gebiet westlich des Dorfkerns sowie das Gebiet um den Bahnhof und dient einer gemischten, verdichteten, qualitativ hochwertigen Bauweise mit hoher Aufenthaltsqualität an zentraler Lage. Sie bezweckt die Neu- bzw. Weiterentwicklung der Bebauungsstruktur im Sinne einer Siedlungsentwicklung nach innen, die Umstrukturierung bestehender Nutzungen sowie die qualitative Aufwertung und Belebung des Gebiets zwischen Dorfzentrum und Bahnhof.
2Nutzung Zulässig sind Wohnbauten (freistehende oder zusammengebaute Mehrfamilienhäuser) sowie öffentliche Nutzungen und nicht bis mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, die mit der Wohnnutzung vereinbar sind (wie Gaststätten, Läden, Büros, Schulungseinrichtungen, medizinische Einrichtungen, Fitnessstudios, kleine Handwerksbetriebe, Handelsbetriebe, kulturelle Einrichtungen, Musiklokale). In den Erdgeschossen werden Dienstleistung und Gewerbe angestrebt. Eine hohe Aufenthaltsqualität im öffentlichen und privaten Aussenraum ist anzustreben. Nicht zulässig sind neue Einfamilienhäuser, verkehrs- und lärmintensive Betriebe, Betriebe mit überwiegend Lager- und Umschlagsfunktion, grössere Einkaufszentren (> 1’000 m2 Verkaufsfläche) / Fachmärkte, Tankstellen inkl. ergänzenden Nutzungen (wie Shop, Waschstrasse) sowie Betriebe des Automobilgewerbes.
3Bauvorschriften gemäss § 51 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.
13/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement Die Gestaltungsplanpflicht gilt:
4Gestaltungsplanpflicht und weitere …
Art. 21BZO Zonenreglement Balsthal · S. 14
Mischzone «Papieri-Areal» MP
1Zweck Die Mischzone «Papieri-Areal» bezweckt die qualitativ hochstehende, bauliche und nutzungsmässige Umstrukturierung des ehemaligen Industrieareals zu einem durchmischten Quartier für Wohnen und Arbeiten mit hoher Aufenthaltsqualität.
2Nutzung Zulässig sind Wohnnutzungen, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Nutzungen aus den Bereichen Freizeit und Kultur. Es ist eine möglichst hohe Personendichte (Einwohner und Arbeitende) anzustreben. Freistehende Einfamilien-, Doppel- und Reiheneinfamilienhäuser sind nicht zulässig. Ausgeschlossen sind auch verkehrs- und lärmintensive Betriebe, Betriebe mit überwiegend Lager- und Umschlagsfunktion, grössere Einkaufszentren (> 1’000 m2 Verkaufsfläche) / Fachmärkte, Tankstellen inkl. ergänzenden Nutzungen (wie Shop, Waschstrasse) sowie Betriebe des Automobilgewerbes.
3Bauvorschriften gemäss § 51 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements. Die maximalen Geschosszahlen sind parzellenspezifisch im Bauzonenplan festgelegt. Die zulässige Dachneigung, die minimale Grünflächenziffer sowie die minimale und maximale Überbauungsziffer sind im Gestaltungsplan festzulegen. Zwischennutzungen sind nur in den bestehenden Bauten und Anlagen, welche vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung rechtmässig erstellt wurden, bis zu einer definitiven Nutzung zulässig. Diese sind baugesuchpflichtig und bedingen eine befristete Bewilligung durch die Baubehörde. Über allfällige Fristverlängerungen befindet die Baubehörde.
4Zwischennutzungen
5Parkierung Die Parkieru …
Art. 22BZO Zonenreglement Balsthal · S. 15
Gewerbezone mit Wohnnutzung GW
1Zweck Die Gewerbezone mit Wohnnutzung bezweckt eine Nutzungsdurchmischung von Arbeiten und Wohnen, mit Fokus auf die gewerbliche Nutzung.
2Nutzung Zulässig sind mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie die Wohnnutzung. Wohnungen sind so anzuordnen, dass keine Beeinträchtigung durch die Gewerbebetriebe entsteht.
Nicht zugelassen sind Betriebe mit überwiegend Lager- und Umschlagsfunktion (z.B. Lagerhäuser, Verteilzentren, usw.) sowie Betriebe, die übermässige Immissionen verursachen (starker Rauch, lästige Dünste, Lärm oder Erschütterungen).
3Anteil Wohnnutzung Reine Gewerbebauten sind zulässig. Der Wohnanteil ist auf maximal 1 Vollgeschoss inkl. Attikageschoss beschränkt. Im Rahmen eines Gestaltungsplanes kann der Wohnanteil erhöht werden. Im Gestaltungsplan ist aufzuzeigen, wie mit der Lärmvorbelastung durch Bahn und Gewerbe umzugehen ist.
4Bauvorschriften gemäss § 51 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.
5Aussenraumgestaltung Um eine gute Aussenraumqualität insbesondere in Bezug auf die Wohnnutzung zu erreichen, sind die unbebauten Flächen möglichst naturnah zu gestalten. Der Bereich entlang der Zonengrenze zur Wohnzone ist mit einheimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.
6Grenzabstand Anlagen wie Abstell- oder Lagerplätze sind innerhalb des gesetzlichen Grenzabstands nicht zulässig.
Art. 23BZO Zonenreglement Balsthal · S. 15
Gewerbezone ohne Wohnnutzung GW
1Zweck Die Gewerbezone ohne Wohnnutzung bezweckt die (Weiter-)Entwicklung bestehender und Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe.
2Nutzung Zulässig sind mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Eine Wohnnutzung ist ausgeschlossen.
Nicht zugelassen sind Betriebe mit überwiegend Lager- und Umschlagsfunktion (z.B. Lagerhäuser, Verteilzentren, usw.) sowie Betriebe, die übermässige Immissionen verursachen (starker Rauch, lästige Dünste, Lärm oder Erschütterungen).
3Bauvorschriften gemäss § 52 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.
4Aussenraumgestaltung Um eine gute Aussenraumqualität zu erreichen, sind die unbebauten Flächen möglichst naturnah zu gestalten. Der Bereich entlang der Zonengrenze (Immissionsabstand) zur Wohnzone ist mit einheimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.
5Grenzabstand Anlagen wie Abstell- oder Lagerplätze sind innerhalb des gesetzlichen Grenzabstands nicht zulässig.
15/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement
6Grundwasserschutzzone S3 In den Bereichen innerhalb der Grundwasserschutzzone S3 sind keine Betriebe, von denen eine Gefahr für das Grundwasser ausgeht sowie keine Einbauten unter den höchsten Grundwasserspiegel zulässig. Baugesuche sind der kantonalen Gewässerschutzfachstelle (Bau- und Justizdepartement, vertreten durch das Amt für Umwelt) zur Stellungnahme zu unterbreiten.
Art. 30BZO Zonenreglement Balsthal · S. 18
Zone für Familiengärten FAM
1Zweck Die Zone für Familiengärten bezweckt die hobbymässige Nutzung als Familiengärten, die sinnvolle Nutzung und einen geordneten Umgang mit den bestehenden Bauten und Anlagen.
2Nutzung Zulässig sind unbewohnte, nicht unterkellerte eingeschossige Bauten bis maximal 20.00 m2 Gebäudegrundfläche, 2.50 m Fassadenhöhe und 3.20 m Gesamthöhe. Ebenfalls zulässig sind die nötigen Infrastruktureinrichtungen wie Parkplätze, Wege, Gartengrills, soweit sie sich auf das notwendige Minimum beschränken, dem Zweck der Zone entsprechen und die angrenzenden Gebiete nicht stören. Nicht zulässig sind Bauten und Anlagen zur Wohnnutzung (ausgeschlossen sind auch temporäre Wohnnutzungen wie Wohnwagen und Wohnmobile). Sanitäre Einrichtungen sind nur in einem Gemeinschaftsbereich zulässig.
3Material und Gestaltung Bauten sind in Holz auszuführen. Es dürfen nur punktförmige Fundamente mit einer maximalen Höhe von 30 cm über Terrain erstellt werden. Als Dachform sind Sattel-, Pultund Flachdächer zugelassen.
4Abstände Zwischen den einzelnen Gartenparzellen und längs von Wegen ist eine Einfriedung (Zaun oder Lebhag) mit einer max. Höhe von 1.20 m zulässig.
18/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement
5Besondere Bestimmungen Sollte die Nutzung der Familiengärten aufgegeben werden, so fällt die Zone für Familiengärten der Landwirtschaftszone zu. Dabei müssen durch die Nutzenden der Familiengärten sämtliche Bauten und Anlagen entfernt und das Land rekultiviert werden.
Art. 36BZO Zonenreglement Balsthal · S. 22
Ortsbildschutzzone OBS
1Zweck und Nutzung Die Ortsbildschutzzone bezweckt die Erhaltung des historisch wertvollen, charakteristischen Orts- und Strassenbildes und dient dem Schutz traditioneller, architektonisch und ortsgeschichtlich wertvoller Bauten, Dorfansichten, Frei- und Grünräume sowie der sorgfältigen Einordnung von An-, Um- und Neubauten. Die Ortsbildschutzzone ist den Kernzonen sowie teilweise der Zentrumszonen und der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen überlagert. Es gelten die Nutzungsbestimmungen der jeweiligen Grundnutzung. Bauten müssen sich in Bezug auf:
2Gestaltung Einordnung - Stellung und Ausmass - kubische Gestaltung - Fassadengliederung - Dachform und –neigung - Materialien und Farben - Umgebungsgestaltung gut ins Orts- und Strassenbild einordnen. Die Vorschriften zur Gestaltung gelten insbesondere für die strassenzugewandten Bauteile.
Auffallende und grelle sowie blendende Farben sind nicht zulässig. Im Rahmen des Baugesuchverfahrens ist ein Farbkonzept vorzulegen.
Neubauten können eine zeitgemässe Architektursprache aufweisen, die die Elemente der traditionellen Bauweise aufnimmt und neu interpretiert.
Wo bereits heute zusammengebaut ist, muss die geschlossene Bauweise beibehalten werden.
3Fassaden Die Fassaden sind in einzelne Fenster oder Fenstergruppen aufzuteilen, wobei die Geschosse aufeinander abzustimmen sind. Die Fenster haben in der Regel die Form stehender Rechtecke aufzuweisen. Fenster sind grundsätzlich in traditionellen Materialien auszuführen. Die Unterteilung mit Fenstersprossen (gla …
Art. 53BZO Zonenreglement Balsthal · S. 33
weitere Zonen Bezeichnung öBA E FAM L Landwirtschaftszone Zone für öffentliche Zone für Freizeit, Zone für Bauten und Anlagen Erholung und Sport Familiengärten Unterteilung der Zonen weitere Zonen min. Geschosszahl [Gmin] 1G frei frei 1G 1G 1G 2G max. Geschosszahl [Gmax] max. Fassadenhöhe [Fh] frei frei 2.50 m 7.50 m max. Gebäudelänge [Gl] max. Gebäudelänge [Gl] frei frei 10.00 m Fallspezifische Beurteilung (Eingliederung Landschaftsbild), eingeschränkt an exponierten Lagen Dachneigung frei frei frei min. 30° max. 45° Firstrichtung hangparallel Für landw. Zweckbauten min. 15° max. 45° max. Gesamthöhe [Gh] 20.00 m 15.00 m 3.20 m 15.00 m Silos 12.00 m min. Grünflächenziffer 20 % 30 % frei frei min. Überbauungsziffer [ÜZ] frei frei frei frei oberirdischer Anteil (Vollgeschosse) max. Überbauungsziffer [ÜZ] frei 80 % frei 80 % frei frei frei frei
–oberirdischer Anteil
–Anteil Unterniveaubauten Baumäquivalent Baumäquivalent zu max. 50 % der vorgeschriebenen Grünfläche nicht zulässig
33/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement IV. SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Art. 57BZO Zonenreglement Balsthal · S. 34
Besitzstandgarantie nach § 34ter PBG
1Stellung zum alten Recht Für bestehende Bauten und Anlagen, die vor Inkrafttreten dieses Reglements rechtmässig bewilligt wurden und mit der neuen Ortsplanung nicht mehr zonenkonform sind, gilt § 34ter PBG.
34/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement V. GENEHMIGUNGSVERMERK Öffentliche Auflage vom 10. März bis 8. April 2022 2. öffentliche Auflage vom 5. September bis 4. Oktober 2022
Beschlossen vom Einwohnergemeinderat Balsthal am 23. Februar 2023
Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber
Genehmigt vom Regierungsrat des Kantons Solothurn
mit RRB Nr. 2024/460 vom 26. März 2024
publiziert im Amtsblatt vom ____________________
Der Staatsschreiber
35/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement ANHANG Anhang 1: RAZ Thal – Beurteilungsraster für Ansiedlungen (zu § 27) 1. Zweck des Beurteilungsrasters Mit dem Beurteilungsraster verfügt der RAZ-Ausschuss über ein Instrument, welches die erwarteten Wertigkeiten des Ansiedlungsprojektes definiert. Anhand der Nutzungsvorgaben und Ansiedlungskriterien soll über die Ansiedlung entschieden werden können. Es wird sichergestellt, dass gegenüber den bereits erfolgten Ansiedlungen in der RAZ, ansässigen Firmen in der Umgebung sowie anderen Nutzungen im Moos in Balsthal (vorab in den Bereichen Freizeit und Erholung) durch neue Vorhaben keine erhebliche Benachteiligung, bzw. Beeinträchtigung erfolgt. Die Angaben des Projektträgers auf die gestellten Fragen des RAZ-Ausschusses erfolgen jeweils gemäss dem Pla …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe | ≤ 7.5 m | Art. 53, S. 33 | 0.90 |
| Dachneigung | ≥ 30 ° | Art. 53, S. 33 | 0.90 |
| Dachneigung | ≤ 45 ° | Art. 53, S. 33 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Balsthal (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.