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Art. 21 · Mischzone «Papieri-Areal»

BZO Zonenreglement Balsthal · S. 14 · Original-PDF

MP

1Zweck Die Mischzone «Papieri-Areal» bezweckt die qualitativ hochstehende, bauliche und nutzungsmässige Umstrukturierung des ehemaligen Industrieareals zu einem durchmischten Quartier für Wohnen und Arbeiten mit hoher Aufenthaltsqualität.

2Nutzung Zulässig sind Wohnnutzungen, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Nutzungen aus den Bereichen Freizeit und Kultur. Es ist eine möglichst hohe Personendichte (Einwohner und Arbeitende) anzustreben. Freistehende Einfamilien-, Doppel- und Reiheneinfamilienhäuser sind nicht zulässig. Ausgeschlossen sind auch verkehrs- und lärmintensive Betriebe, Betriebe mit überwiegend Lager- und Umschlagsfunktion, grössere Einkaufszentren (> 1’000 m2 Verkaufsfläche) / Fachmärkte, Tankstellen inkl. ergänzenden Nutzungen (wie Shop, Waschstrasse) sowie Betriebe des Automobilgewerbes.

3Bauvorschriften gemäss § 51 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements. Die maximalen Geschosszahlen sind parzellenspezifisch im Bauzonenplan festgelegt. Die zulässige Dachneigung, die minimale Grünflächenziffer sowie die minimale und maximale Überbauungsziffer sind im Gestaltungsplan festzulegen. Zwischennutzungen sind nur in den bestehenden Bauten und Anlagen, welche vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung rechtmässig erstellt wurden, bis zu einer definitiven Nutzung zulässig. Diese sind baugesuchpflichtig und bedingen eine befristete Bewilligung durch die Baubehörde. Über allfällige Fristverlängerungen befindet die Baubehörde.

4Zwischennutzungen

5Parkierung Die Parkierung hat bei Neu- und Ersatzbauten grösstenteils unterirdisch oder im Gebäudeinnern zu erfolgen. Die Anzahl und Anordnung der Parkplätze werden im Gestaltungsplan- bzw. Baubewilligungsverfahren festgelegt und durch die zuständige Behörde genehmigt. Es gilt eine generelle Gestaltungsplanpflicht. Ausgenommen von der Gestaltungsplanpflicht sind untergeordnete Bauten sowie Umbauten im Bestand.

6Gestaltungsplanpflicht und weitere Vorschriften Die zuständige kommunale Behörde kann vorgängig zur Gestaltungsplanung und im Sinne der Qualitätssicherung die Durchführung eines Konkurrenzverfahrens (Studienauftrag oder Wettbewerb) in Anlehnung an die sia Ordnungen 142/143 (2009) verlangen. Ein Konkurrenzverfahren liegt vor, wenn wenigstens drei Projektentwürfe von voneinander unabhängigen, fachlich qualifizierten Verfassern vorliegen und der Gemeinde-

14/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement rat an der Vorbereitung des Konkurrenzverfahrens und der Beurteilung dieser Projektentwürfe beteiligt ist. Der Gemeinderat kann dabei einen der drei Projektverfasser bestimmen und erlässt die Richtlinien für das Konkurrenzverfahren. Für das im Bauzonenplan ausgewiesene Gebiet mit besonderen Bestimmungen sind einzelne Hochpunkte mit mehr als fünf Geschossen im Rahmen eines Gestaltungsplans zulässig. Die Verträglichkeit solcher Hochpunkte betreffend das Siedlungs- und Ortsbild ist im Gestaltungsplanverfahren nachzuweisen (vgl. Abs. 6 dieses Paragraphen).

7Gebiet mit besonderen Bestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.