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Art. 2 · Zuständige Behörden
BZO Zonenreglement Balsthal · S. 4 · Original-PDF
Zuständig für den Erlass von Nutzungsplänen (§ 14 PBG) sowie des vorliegenden Zonenreglements ist der Gemeinderat Balsthal (Planungsbehörde).
1Bei Nutzungsplanungen
2Bei Baugesuchen Die Anwendung des vorliegenden Zonenreglements im Baubewilligungsverfahren ist Sache der Baubehörde Balsthal. II. ÜBERGEORDNETE VORSCHRIFTEN
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.