Zone G · Balsthal
Solothurn · BFS 2422 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone G in Balsthal (Solothurn) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≥ 2 Vollgeschosse, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≥ 20 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
- Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
- Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
- Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
- Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
- Baueingabe ausschliesslich digital via kantonales eBau-Portal
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Solothurn
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Balsthal, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 14BZO Zonenreglement Balsthal · S. 10
Zonen / Gebiete / Objekte
1Unterteilung Das Gemeindegebiet von Balsthal ist gemäss Nutzungsplanung (Bauzonen- und Gesamtplan) in folgende Zonen und Gebiete unterteilt:
2Bauzonen Wohnzone, 2-geschossig a W2a
Wohnzone, 2-geschossig b W2b
Wohnzone, 3-geschossig W3
Engere Kernzone EK
Kernzone K
Zentrumszone Z
Mischzone «Papieri-Areal» MP
Gewerbezone mit Wohnnutzung GW
Gewebezone ohne Wohnnutzung G
Arbeitszone «Papieri-Areal» AP
Industriezone Moos IM
Industriezone Klus IK
Regionale Arbeitsplatzzone RAZ
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen öBA
Zone für Freizeit, Erholung und Sport E Zone für Familiengärten FAM
3Eingeschränkte Bauzonen Freihaltezone F Uferschutzzone innerhalb Bauzone USZi Reservezonen R
4Zonen ausserhalb Bauzone Landwirtschaftszone LW
Naturschutzzone NS Ortsbildschutzzone OBS
5Überlagernde Festlegungen Uferschutzzone ausserhalb Bauzone USZa
Hofstattzone HS
Landschaftsschutzzone LS
Naturgefahren (gemäss RRB Nr. 2024/460 von der Genehmigung ausgenommen)
Belastete Standorte / Altlasten
Schadstoffbelastete Böden
Störfälle
Grundwasserschutzzone
10/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement Geschützte Naturobjekte (Einzelbäume und Baumgruppen) 6 Natur- und Kulturobjekte Wald und Feldgehölze, Hecken Schützenswerte geowissenschaftliche Objekte
Geschützte / schützenswerte / erhaltenswerte Objekte
Geschützte archäologische Fundstellen
Erhaltenswerte ehemalige Erzabbaugebiete Die Nutzung der Zonen richtet sich nach den §§ 26 bis 38 PBG und den nachfolgenden Bestimmun …
Art. 27BZO Zonenreglement Balsthal · S. 17
Regionale Arbeitszone RAZ
1Zweck Die regionale Arbeitszone (RAZ) dient der Ansiedlung von Betrieben zur Schaffung von Arbeitsplätzen.
2Nutzung Zulässig sind alle Formen des Arbeitens (Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe). Nicht zugelassen sind neue verkehrsintensive Betriebe (mehr als 1'500 PW-Fahrten oder mehr als 400 LKW-Fahrten pro Tag) mit grossem Flächenbedarf pro Arbeitsplatz, die vorwiegend Waren und Güter lagern, umschlagen oder verteilen und bei denen die Lager- und Abstellfläche gegenüber der übrigen Betriebsfläche überwiegen. Verkaufs- und Ausstellungsflächen sind nur in Verbindung mit einem produzierenden Betrieb zulässig und dürfen 5 % der realisierten Geschossfläche nicht überschreiten.
3Bauvorschriften gemäss § 52 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.
4Ansiedlungsrichtlinien gemäss Anhang 1: Beurteilungsraster für Ansiedlungen (gültig ab 01.01.2013).
5Gestaltung / Parkierung Es gelten die Bestimmungen von § 25 Abs. 4, 5 und 6 dieses Reglements.
6Freihaltezone Die Freihaltezone dient als optische Siedlungsbegrenzung und ist mit einheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Für Bauten zwischen der Freihaltezone und der Regionalen Arbeitszone besteht kein zwingender Grenzabstand.
17/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement
Art. 30BZO Zonenreglement Balsthal · S. 18
Zone für Familiengärten FAM
1Zweck Die Zone für Familiengärten bezweckt die hobbymässige Nutzung als Familiengärten, die sinnvolle Nutzung und einen geordneten Umgang mit den bestehenden Bauten und Anlagen.
2Nutzung Zulässig sind unbewohnte, nicht unterkellerte eingeschossige Bauten bis maximal 20.00 m2 Gebäudegrundfläche, 2.50 m Fassadenhöhe und 3.20 m Gesamthöhe. Ebenfalls zulässig sind die nötigen Infrastruktureinrichtungen wie Parkplätze, Wege, Gartengrills, soweit sie sich auf das notwendige Minimum beschränken, dem Zweck der Zone entsprechen und die angrenzenden Gebiete nicht stören. Nicht zulässig sind Bauten und Anlagen zur Wohnnutzung (ausgeschlossen sind auch temporäre Wohnnutzungen wie Wohnwagen und Wohnmobile). Sanitäre Einrichtungen sind nur in einem Gemeinschaftsbereich zulässig.
3Material und Gestaltung Bauten sind in Holz auszuführen. Es dürfen nur punktförmige Fundamente mit einer maximalen Höhe von 30 cm über Terrain erstellt werden. Als Dachform sind Sattel-, Pultund Flachdächer zugelassen.
4Abstände Zwischen den einzelnen Gartenparzellen und längs von Wegen ist eine Einfriedung (Zaun oder Lebhag) mit einer max. Höhe von 1.20 m zulässig.
18/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement
5Besondere Bestimmungen Sollte die Nutzung der Familiengärten aufgegeben werden, so fällt die Zone für Familiengärten der Landwirtschaftszone zu. Dabei müssen durch die Nutzenden der Familiengärten sämtliche Bauten und Anlagen entfernt und das Land rekultiviert werden.
Art. 36BZO Zonenreglement Balsthal · S. 22
Ortsbildschutzzone OBS
1Zweck und Nutzung Die Ortsbildschutzzone bezweckt die Erhaltung des historisch wertvollen, charakteristischen Orts- und Strassenbildes und dient dem Schutz traditioneller, architektonisch und ortsgeschichtlich wertvoller Bauten, Dorfansichten, Frei- und Grünräume sowie der sorgfältigen Einordnung von An-, Um- und Neubauten. Die Ortsbildschutzzone ist den Kernzonen sowie teilweise der Zentrumszonen und der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen überlagert. Es gelten die Nutzungsbestimmungen der jeweiligen Grundnutzung. Bauten müssen sich in Bezug auf:
2Gestaltung Einordnung - Stellung und Ausmass - kubische Gestaltung - Fassadengliederung - Dachform und –neigung - Materialien und Farben - Umgebungsgestaltung gut ins Orts- und Strassenbild einordnen. Die Vorschriften zur Gestaltung gelten insbesondere für die strassenzugewandten Bauteile.
Auffallende und grelle sowie blendende Farben sind nicht zulässig. Im Rahmen des Baugesuchverfahrens ist ein Farbkonzept vorzulegen.
Neubauten können eine zeitgemässe Architektursprache aufweisen, die die Elemente der traditionellen Bauweise aufnimmt und neu interpretiert.
Wo bereits heute zusammengebaut ist, muss die geschlossene Bauweise beibehalten werden.
3Fassaden Die Fassaden sind in einzelne Fenster oder Fenstergruppen aufzuteilen, wobei die Geschosse aufeinander abzustimmen sind. Die Fenster haben in der Regel die Form stehender Rechtecke aufzuweisen. Fenster sind grundsätzlich in traditionellen Materialien auszuführen. Die Unterteilung mit Fenstersprossen (gla …
Art. 40BZO Zonenreglement Balsthal · S. 26
Naturgefahren (von der Genehmigung ausgenommen) § 40 wird gemäss RRB Nr. 2024/460 vom 26. März 2024 von der Genehmigung ausgenommen.
1Zweck Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten vor Naturgefahren, primär mittels raumplanerischen und wo nicht anders möglich, baulichen Massnahmen. Die Naturgefahren werden in drei Gefahrenstufen unterteilt. Für die unterschiedlichen Gefahrenstufen gelten die Bestimmungen wie folgt:
2Darstellung Die Gefahrenbereiche sind im Naturgefahrenplan dargestellt. Die im Naturgefahrenplan gelb/blau/rot dargestellten Bereiche liegen im jeweiligen Gefährdungsbereich gemäss nachfolgenden Ausführungen.
Hinweisbereich geringe Gefährdung / Restgefährdung
3Auflagen Die Erstellung sämtlicher Bauten und Anlagen im Rahmen der Bau- und Zonenvorschriften ist zulässig. Bei der Planung und dem Bau von Bauten und Anlagen ist möglichen Gefährdungen Rechnung zu tragen. Bei sensiblen Objekten sind Schutzmassnahmen vorzusehen. Die Grundeigentümer sind auf die Gefährdung und auf mögliche Massnahmen zur Schadensverhütung aufmerksam zu machen.
4Zuständigkeiten Die Baubehörde informiert die Bauherren entsprechend.
5Ausnahmen Wenn bauliche Massnahmen gemäss der Gefahrenkarte „Soll-Zustand“ ergriffen worden sind, ist die Gefährdung neu zu beurteilen. Im Minimum gelten die Auflagen gemäss dem Bereich Restgefährdung.
Gebotsbereich mittlere Gefährdung
6Auflagen In diesen Gebieten gelten folgende Auflagen:
a.Allgemein: Besonders sensible Objekte sind im Gebotsbereich nicht zulässig. Bauten/Anlagen, in denen sich besonders viele Men …
Art. 51BZO Zonenreglement Balsthal · S. 31
Wohn- und Mischzonen Bezeichnung W2a W2b W3 EK K Kernzone Z Zentrumszone MP Wohnzone, Wohnzone, Wohnzone, Engere Mischzone 2-geschossig a 2-geschossig b 3-geschossig Kernzone «Papieri-Areal» Unterteilung der Zonen Wohnzonen Mischzonen min. Geschosszahl [Gmin] a2G 2G 1G 2G 3G 3G angepasst an die bestehende Bebauung 2G 2G 2G 3G gemäss Bauzonenplan max. Geschosszahl [Gmax] max. Fassadenhöhe [Fh] max. Fassadenhöhe [Fh] 7.50 m 7.50 m 10.50 m angepasst an die bestehende Bebauung 7.50 m 10.50 m 10.50 m bei 3G 13.50 m bei 4 G 16.50 m bei 5 G max. Gebäudelänge [GL] 30.00 m 25.00 m 40.00 frei, geschlossene Bauweise zulässig 40.0 m 40.00 m frei Dachneigung max. 45° max. 45° max. 45° es gelten § 7 / § 36 es gelten § 7 / § 36 es gilt § 7 im Gestaltungsplan festzulegen max. Gesamthöhe [Gh] 12.00 10.50 m 18.00 m frei, angepasst an die bestehende Bebauung Bestand frei frei min. Grünflächenziffer [GF] 40 % 40 % 40 % Bestand 30 % 20 % im Gestaltungsplan festzulegen bmin. Überbauungsziffer [ÜZ] 15 % 15 % 20 % frei, angepasst an die bestehende Bebauung 20 % 20 % im Gestaltungsplan festzulegen
–oberirdischer Anteil (Vollgeschosse) max. Überbauungsziffer [ÜZ] 25 % 80 % 20 % 80 % 30 % 80 % frei, angepasst an die bestehende Bebauung 35 % 80 % 35 % 80 % im Gestaltungsplan festzulegen
–oberirdischer Anteil
–Anteil Unterniveaubauten Baumäquivalent nicht zulässig zu max. 25 % der vorgeschriebenen Grünfläche Fussnote a Die Baubehörde kann in begründeten Fällen (z.B. bei einer zusätzlichen Wohneinheit auf einem bereits bebauten Grundstück) 1-geschossige Bauten bewilligen.
31/39 Einwohnerg …
Art. 52BZO Zonenreglement Balsthal · S. 32
Mischzonen / Arbeitszonen Bezeichnung GW Gewerbezone mit Wohnen G Gewerbezone ohne Wohnen AP IM Industriezone Moos IK Industriezone Klus RAZ Regionale Arbeitsplatzzone Arbeitszone «Papieri-Areal» Unterteilung der Zonen Mischzonen Arbeitszonen min. Geschosszahl [Gmin] 2G 3G 2G 3G angepasst an die bestehende Bebauung frei frei frei max. Geschosszahl [Gmax] max. Fassadenhöhe [Fh] 10.50 m 10.50 m frei 15.00 m frei 15.00 m max. Gebäudelänge [Gl] frei frei frei frei frei frei Dachneigung frei frei frei frei frei frei max. Gesamthöhe [Gh] frei frei Bestand frei 25.00 m frei min. Grünflächenziffer 20 % 20 % frei 15 % 10 % 20 % min. Überbauungsziffer [ÜZ] 20 % 20 % Bestand frei frei 30 % oberirdischer Anteil (Vollgeschosse) max. Überbauungsziffer [ÜZ] 30 %
80 % 50 % 80 % frei 80 % 90 % 80 % 90 % 80 % frei
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 32) verbindlich lesbar.
80 %
–oberirdischer Anteil
–Anteil Unterniveaubauten Baumäquivalent zu max. 50 % der vorgeschriebenen Grünfläche
32/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement
Art. 57BZO Zonenreglement Balsthal · S. 34
Besitzstandgarantie nach § 34ter PBG
1Stellung zum alten Recht Für bestehende Bauten und Anlagen, die vor Inkrafttreten dieses Reglements rechtmässig bewilligt wurden und mit der neuen Ortsplanung nicht mehr zonenkonform sind, gilt § 34ter PBG.
34/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement V. GENEHMIGUNGSVERMERK Öffentliche Auflage vom 10. März bis 8. April 2022 2. öffentliche Auflage vom 5. September bis 4. Oktober 2022
Beschlossen vom Einwohnergemeinderat Balsthal am 23. Februar 2023
Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber
Genehmigt vom Regierungsrat des Kantons Solothurn
mit RRB Nr. 2024/460 vom 26. März 2024
publiziert im Amtsblatt vom ____________________
Der Staatsschreiber
35/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement ANHANG Anhang 1: RAZ Thal – Beurteilungsraster für Ansiedlungen (zu § 27) 1. Zweck des Beurteilungsrasters Mit dem Beurteilungsraster verfügt der RAZ-Ausschuss über ein Instrument, welches die erwarteten Wertigkeiten des Ansiedlungsprojektes definiert. Anhand der Nutzungsvorgaben und Ansiedlungskriterien soll über die Ansiedlung entschieden werden können. Es wird sichergestellt, dass gegenüber den bereits erfolgten Ansiedlungen in der RAZ, ansässigen Firmen in der Umgebung sowie anderen Nutzungen im Moos in Balsthal (vorab in den Bereichen Freizeit und Erholung) durch neue Vorhaben keine erhebliche Benachteiligung, bzw. Beeinträchtigung erfolgt. Die Angaben des Projektträgers auf die gestellten Fragen des RAZ-Ausschusses erfolgen jeweils gemäss dem Pla …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe | ≤ 10.5 m | Art. 52, S. 32 | 0.95 |
| Grünflächenziffer | ≥ 20 % | Art. 52, S. 32 | 0.95 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≥ 20 % | Art. 52, S. 32 | 0.90 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 50 % | Art. 52, S. 32 | 0.85 |
| Vollgeschosse | ≥ 2 Vollgeschosse | Art. 52, S. 32 | 0.90 |
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 52, S. 32 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Balsthal (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.