Art. 26 · Industriezone Klus
BZO Zonenreglement Balsthal · S. 17 · Original-PDF
IK
1Zweck Die Industriezone Klus dient der (Weiter-)Entwicklung bestehender und Ansiedlung neuer Industriebetriebe.
2Nutzung Zulässig sind Industrie-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe. Übernachtungs- bzw. Hotelnutzungen sind nur im Zusammenhang mit dem FeuerwehrAusbildungszentrum zulässig. Nicht zulässig ist eine Hotellerie für externe Kunden sowie ein ergänzendes Gastronomieangebot.
3Bauvorschriften gemäss § 52 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.
4Gestaltungsplanpflicht Ein Gestaltungsplan ist in jedem Fall nötig für: – Bauten mit mehr als 20 Metern Höhe – Bauten und bauliche Anlagen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. – Verkehrsintensive Anlagen gemäss kantonalem Richtplan. Weiter gilt § 46 Abs. 3 PBG.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.