Zone W2bI · Zürich

Zürich · BFS 261 · Gemeindeprofil · alle 35 Zonen

Die Zone W2bI in Zürich (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 9 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.4, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 22 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Original-Katasterplan mit Rot-Kennzeichnung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Grundbuchauszug
  • Unterschriftenblatt mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Zürich, in denen «W2bI» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Zürich · S. 3

3Das Gebiet der Stadt Zürich wird in folgende Zonen ein­ geteilt: Zonen a. zweigeschossige Wohnzone W2bI; b. zweigeschossige Wohnzone W2bII; c. zweigeschossige Wohnzone W2bIII; d. zweigeschossige Wohnzone W2;

e.dreigeschossige Wohnzone W3; f. viergeschossige Wohnzone W4b;

g.viergeschossige Wohnzone W4;

h.fünfgeschossige Wohnzone W5; i. sechsgeschossige Wohnzone W6; j. fünfgeschossige Zentrumszone Z5;

k.sechsgeschossige Zentrumszone Z6; l. siebengeschossige Zentrumszone Z7;

m.Industrie- und Gewerbezone I IG I;

n.Industrie- und Gewerbezone II IG II;

o.Industrie- und Gewerbezone III IG III;

p.Zonen für öffentliche Bauten Oe;

q.Quartiererhaltungszonen Q; r. Kernzonen K;

s.Erholungszonen E; t. Freihaltezonen F;

u.Landwirtschaftszone L;

v.Reservezone R. 2 AS 43, 612. 3 Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung 1. November 2018 (STRB Nr. 686/2018). 3 Bauordnung der Stadt Zürich Bau- und Zonenordnung (BZO 2016) 700.100

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Art. 13BZO Zürich · S. 15

*vorbehältlich Art. 8 Abs. 7

2In den im Zonenplan bezeichneten Gebieten mit erhöhter Aus­ nützung gelten: a. die kantonalen Abstandsvorschriften, rückwärtig jedoch ausgehend von einem Grundgrenzabstand von 5 m; b. innerhalb eines 12 m breiten Grundstückstreifens entlang den im Zonenplan bezeichneten Strassen, gemessen ab der Baulinie oder der Strassenabstandslinie, eine Ausnüt­ zungsziffer nach der Formel: Zahl der zulässigen Vollge­ schosse mal 100 %. Eine Übertragung dieser Ausnützung auf andere Parzellen oder Parzellenteile ist nicht zulässig.

3Für die Wohnzonen W3, W4b, W4, W5 und W6 gilt zudem Fol­ gendes: a. Der fertige Fussboden des untersten Vollgeschosses oder des ein solches ersetzenden Untergeschosses darf nicht höher als 1 m über dem gewachsenen Boden entlang der Gebäudeaussenseite liegen.

37Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung 1. November 2018 (STRB Nr. 686/2018). 15 Bauordnung der Stadt Zürich Bau- und Zonenordnung (BZO 2016) 700.100 b. Ersetzt ein Untergeschoss ein Vollgeschoss, darf der fer­ tige Fu …

W2bIW2bIIW2bIIIW2W3W4bW4W5W6
Vollgeschosse max.222234456
anrechenbares Untergeschoss max.1111000*0*0*
anrechenbares Dachgeschoss max.111111111
Gebäudehöhe max.9 m9 m9 m9 m9,5 m12,5 m12,5 m15,5 m18,5 m
Grundgrenzabstand min.5 m5 m5 m5 m5 m5 m5 m5 m5 m
Gebäudelänge inkl. besondere Gebäude max.25 m20 m
Ausnützungsziffer max.40 %40 %45 %60 %90 %105 %120 %165 %205 %
Überbauungsziffer Hauptgebäude max.22 %22 %25 %

Tabelle von S. 15 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 14BZO Zürich · S. 16

38 1 In den folgenden Zonen erhöht sich der Grenzab­ stand bei Fassadenlängen von mehr als 12 m um einen Drittel der Mehrlänge, jedoch höchstens auf folgende Masse: Mehrlängen­ zuschlag W2bI W2bII W2bIII W2 W3 W4b W4 W5 W6 10 m 10 m 10 m 10 m 10 m 11 m 11 m 12 m 13 m

2In den im Zonenplan bezeichneten Gebieten mit erhöhter Aus­ nützung entfällt der Mehrlängenzuschlag.

3Bei der Berechnung der für den Mehrlängenzuschlag mass­ geblichen Fassadenlänge werden Fassadenlängen von Haupt­ gebäuden, deren Gebäudeabstand 7 m unterschreitet, zusam­ mengerechnet.

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 8, S. 150.95
Gebäudehöhe≤ 9 mArt. 8, S. 150.95
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 8, S. 150.95
Gebäudelänge≤ 25 mArt. 8, S. 150.95
Ausnützungsziffer≤ 0.4Art. 8, S. 150.95
Überbauungs-/Bebauungsziffer≤ 22 %Art. 13, S. 150.90

Extrahiert aus der BZO Zürich (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W2bI

Was gilt in der Zone W2bI in Zürich?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 9 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.4, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 22 %. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Zürich erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2bI sein?
Laut BZO Zürich: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 9 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2bI einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Zürich. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Zürich?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Zürich ein?
Baugesuche in Zürich laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Amt für Baubewilligungen, Lindenhofstrasse 19, Amtshaus IV, 8001 Zürich. Ablauf nach der Einreichung →

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