Zone IG III · Zürich

Zürich · BFS 261 · Gemeindeprofil · alle 35 Zonen

Die Zone IG III in Zürich (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 7 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 25 m, Ausnützungsziffer ≤ 1.5, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 12 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Original-Katasterplan mit Rot-Kennzeichnung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Grundbuchauszug
  • Unterschriftenblatt mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Zürich, in denen «IG III» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Zürich · S. 3

3Das Gebiet der Stadt Zürich wird in folgende Zonen ein­ geteilt: Zonen a. zweigeschossige Wohnzone W2bI; b. zweigeschossige Wohnzone W2bII; c. zweigeschossige Wohnzone W2bIII; d. zweigeschossige Wohnzone W2;

e.dreigeschossige Wohnzone W3; f. viergeschossige Wohnzone W4b;

g.viergeschossige Wohnzone W4;

h.fünfgeschossige Wohnzone W5; i. sechsgeschossige Wohnzone W6; j. fünfgeschossige Zentrumszone Z5;

k.sechsgeschossige Zentrumszone Z6; l. siebengeschossige Zentrumszone Z7;

m.Industrie- und Gewerbezone I IG I;

n.Industrie- und Gewerbezone II IG II;

o.Industrie- und Gewerbezone III IG III;

p.Zonen für öffentliche Bauten Oe;

q.Quartiererhaltungszonen Q; r. Kernzonen K;

s.Erholungszonen E; t. Freihaltezonen F;

u.Landwirtschaftszone L;

v.Reservezone R. 2 AS 43, 612. 3 Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung 1. November 2018 (STRB Nr. 686/2018). 3 Bauordnung der Stadt Zürich Bau- und Zonenordnung (BZO 2016) 700.100

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Art. 18bBZO Zürich · S. 18

47 1 Dacheinschnitte und Dachaufbauten sind nur im ers­ ten Dachgeschoss zulässig. Dachgestaltung

2Im zweiten Dachgeschoss sind nur Dachflächenfenster sowie Kamine, Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie und klei­nere technisch bedingte Aufbauten erlaubt. Die gesamte Fenster­ fläche darf höchstens einen Achtel der Bodenfläche des zuge­ hörigen Raums betragen. E. Industrie- und Gewerbezonen 48 Art. 19 1 Es gelten folgende Grundmasse: Grundmasse 49

2Handels- und Dienstleistungsnutzungen im anrechenbaren Un­tergeschoss sind an die Ausnützungsziffer für Handels- und Dienstleistungsnutzungen vollumfänglich anrechenbar. 50

3In der Industrie- und Gewerbezone IG III kann die Hälfte der Freifläche innerhalb eines Kreises mit einem Radius von 300 m verlegt werden. Eine Weiterverlegung über diesen Kreis hinaus ist nicht zulässig. Diese Beschränkung ist vor Baubeginn im Grundbuch anzumerken.

4Gegenüber Grundstücken in Wohn-, Quartiererhaltungs- und Kernzonen erhöht sich der Grundgrenzabstand um das Mass der Mehrhöhe, die die Gebäudehöhe von 12 m übersteigt, je­ doch höchstens auf 16,5 m.

47Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung 1. November 2018 (STRB Nr. 686/2018).

48Fassung gem. GRB vom …

IG IIG IIIG III
Vollgeschosse max.777
anrechenbares Dachgeschoss000
anrechenbares Untergeschoss max.111
Gebäudehöhe max.25 m25 m25 m
Grundgrenzabstand min.3,5 m3,5 m3,5 m
Ausnützungszifef r für Handels- und Dienstleistungsnutzung max.50 %100 %150 %
Baumassenzifef r max.12 m3/m212 m3/m212 m3/m2
Freifäl chenzifef r min.10 %12,5 %15 %

Tabelle von S. 18 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe IV

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 3). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 7 VollgeschosseArt. 19, S. 180.95
Gebäudehöhe≤ 25 mArt. 19, S. 180.95
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 19, S. 180.90
Ausnützungsziffer≤ 1.5Art. 19, S. 180.90
Baumassenziffer≤ 12 m3/m2Art. 19, S. 180.95
Grünflächenziffer≥ 15 %Art. 19, S. 180.90
Freiflächenziffer≥ 15 %Art. 19, S. 180.95

Extrahiert aus der BZO Zürich (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone IG III

Was gilt in der Zone IG III in Zürich?
Vollgeschosse ≤ 7 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 25 m, Ausnützungsziffer ≤ 1.5, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 12 m3/m2. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Zürich erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone IG III sein?
Laut BZO Zürich: Vollgeschosse ≤ 7 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 25 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone IG III einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Zürich. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Zürich?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Zürich ein?
Baugesuche in Zürich laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Amt für Baubewilligungen, Lindenhofstrasse 19, Amtshaus IV, 8001 Zürich. Ablauf nach der Einreichung →

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