Art. 14
BZO Zürich · S. 16 · Original-PDF
38 1 In den folgenden Zonen erhöht sich der Grenzab stand bei Fassadenlängen von mehr als 12 m um einen Drittel der Mehrlänge, jedoch höchstens auf folgende Masse: Mehrlängen zuschlag W2bI W2bII W2bIII W2 W3 W4b W4 W5 W6 10 m 10 m 10 m 10 m 10 m 11 m 11 m 12 m 13 m
2In den im Zonenplan bezeichneten Gebieten mit erhöhter Aus nützung entfällt der Mehrlängenzuschlag.
3Bei der Berechnung der für den Mehrlängenzuschlag mass geblichen Fassadenlänge werden Fassadenlängen von Haupt gebäuden, deren Gebäudeabstand 7 m unterschreitet, zusam mengerechnet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.