Zone K2 · Zürich

Zürich · BFS 261 · Gemeindeprofil · alle 35 Zonen

Die Zone K2 in Zürich (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Original-Katasterplan mit Rot-Kennzeichnung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Grundbuchauszug
  • Unterschriftenblatt mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Zürich, in denen «K2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 30BZO Zürich · S. 32

80 1 Sind im Baubereich keine Bezeichnungen enthalten, kann ein Gebäude mit der bestehenden oberirdischen Bau­ masse neu erstellt werden. Die Baumasse berechnet sich nach den kantonalen Vorschriften über die Baumassenziffer. Baubereich

79Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung 1. November 2018 (STRB Nr. 686/2018).

80Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung 1. November 2018 (STRB Nr. 686/2018). 32 Bauordnung der Stadt Zürich Bau- und Zonenordnung (BZO 2016) 700.100

2Im Baubereich oder im Grundstück eingetragene Bezeich­ nungen bedeuten folgende Vorschriften: a. Entsprechend den nachstehenden Bezeichnungen gelten die Grundmasse: K2 K3 K4 K5

Vollgeschosse max. 2 3 4 5
anrechenbares Untergeschoss max. 1 1 1 1
anrechenbares Dachgeschoss max. 1 1 1 1

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 32) verbindlich lesbar.

Gebäudehöhe max. 7,5 m 10,5 m 13,5 m 16,5 m Grundgrenzabstand min. 5 m 5 m 3,5 m 3,5 m Abstand mit Mehrlängenzuschlag max. 10 m 11 m Ausnützungszifef r max. 60 % 90 % 130 % 170 % Der Mehrlängenzuschlag gilt nur für die Baubereiche K2 und K3 und beträgt 1/3 der 12 m übersteigenden Fassa­ denlänge. Bei der Berechnung der massgeblichen Fassa­ denlänge werden Fassadenlängen von Hauptgebäuden, deren Gebäudeabstand 7 m unterschreitet, zusammenge­ rechnet. Die massgebliche Grundfläche ist der vom Bau­ bereich erfasste Teil eines Grundstücks. Die anrechenbare Geschossfläche der mit Profilerhaltung bezeichneten Ge­ bäude gilt als bereits konsumierte Fläche der zulässigen Ausnützung. b. Ein Buchstabe verweist auf gebietsbezogene Zusatzvor­ schriften. c. Die Zahl über dem Strich bezeichnet …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 43aBZO Zürich · S. 38

92 1 Bei der Erstellung von Hauptgebäuden ist ein Anteil der nicht mit Gebäuden überstellten Parzellenfläche zu begrü­ nen. Da­bei gelten folgende Werte: Begrünung, Spiel- und Ruheflächen, Gärten Baubereiche K2 und K3 2/3 Kernzonen Albisrieden, Belvoir, Bernoulli, Blüemliquartier, Drahtzug, Fierzgasse, Haumesser, Heimatstrasse, Hinterberg 1 und 2, Hohe Promenade (ohne Bahngebiet und Grund­ stücke an der Stadelhoferstrasse), Honrain, Köschenrüti, Mittel-Leimbach, Neubühl, Parkring, Platte, Riedhof, Schwamendingen, Seefeld, Unterafof ltern, Vorderberg, Vordere Eierbrecht, Waidhof, Witikon, Wollishofen 1/2 Baubereiche K4 und K5 sowie Kernzonen Enge, Hirschengraben, Höngg, Kieselgasse, Mythenquai, Ottenweg, Selnau, Utoquai, Zähringerstras­se 1/3

2Ein der Art der Überbauung entsprechender Teil ist als Spieloder Ruhefläche oder als Freizeit- oder Pflanzgarten herzu­ richten.

3Vorbehalten bleiben abweichende Gestaltungsanforderungen zur Wahrung des Gebietscharakters.

4Die Herrichtung von Freizeit- oder Pflanzgärten, Spiel- oder Ruheflächen kann bei bestehenden Mehrfamilienhäusern ver­ langt werden, wenn dafür ein Bedürfnis vorhanden und die Ver­ pflichtung technisch und wirtschaftlich zumutbar ist.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 30, S. 320.95
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 30, S. 320.95
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 30, S. 320.95
Ausnützungsziffer≤ 0.6Art. 30, S. 320.95

Extrahiert aus der BZO Zürich (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone K2

Was gilt in der Zone K2 in Zürich?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Zürich erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone K2 sein?
Laut BZO Zürich: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone K2 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Zürich. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Zürich?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Zürich ein?
Baugesuche in Zürich laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Amt für Baubewilligungen, Lindenhofstrasse 19, Amtshaus IV, 8001 Zürich. Ablauf nach der Einreichung →

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