Zone Oe2 · Zürich

Zürich · BFS 261 · Gemeindeprofil · alle 35 Zonen

Die Zone Oe2 in Zürich (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.65, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Original-Katasterplan mit Rot-Kennzeichnung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Grundbuchauszug
  • Unterschriftenblatt mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Zürich, in denen «Oe2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 3BZO Zürich · S. 5

7 1 Für folgende Zonen gilt die Empfindlichkeitsstufe II ge­ mäss Lärmschutz-Verordnung Empfindlich­ keitsstufen 8: a. zweigeschossige Wohnzonen mit einem Wohnanteil von 90 %; b. drei- bis fünfgeschossige Wohnzonen mit einem Wohnan­ teil von 66 % und mehr; c. sechsgeschossige Wohnzonen mit einem Wohnanteil von 83 %; d. Kern- und Quartiererhaltungszonen mit einem Wohnanteil von 90 %; e. Freihaltezone Typus E.

2Für folgende Zonen gilt die Empfindlichkeitsstufe III: a. zweigeschossige Wohnzonen mit einem Wohnanteil von weniger als 90 %; b. drei- bis fünfgeschossige Wohnzonen mit einem Wohnan­ teil von weniger als 66 %; c. sechsgeschossige Wohnzonen mit einem Wohnanteil von weniger als 83 %; d. Kern- und Quartiererhaltungszonen mit einem Wohnanteil von weniger als 90 %; e. Zentrumszonen; f. Erholungszonen; g. Landwirtschaftszonen; h. allgemeine Freihaltezonen; i. Freihaltezonen Typus A, C, D und P.

3Für die Industrie- und Gewerbezonen I, II und III gilt die Emp­ findlichkeitsstufe IV.

4Für die Zonen für öffentliche Bauten gilt die im Zonenplan festgelegte Empfindlichkeitsstufe. Dabei werden Zonen für öf­ fentliche Bauten mit Spital- und Krankenheimnutzungen sowie Ausbildungseinrichtungen der Empfindlichkeitsstufe II zugeord­ net. Die übrigen Zonen für öffentliche Bauten Oe2 bis Oe5 und Oe7 sowie Reckenholz, Stadtgärtnerei und Wasserschutzpolizei 7 Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung 1. November 2018 (STRB Nr. 686/2018). 8 Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986, LSV, SR 814.41. 5 Bauordnung der Stadt Zürich Bau- und Zo …

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Art. 8BZO Zürich · S. 11

30 1 Arealüberbauungen sind in allen Wohnzonen, ausge­ nommen W2b, sowie in allen Zentrumszonen und Zonen für öf­ fentliche Bauten zulässig. Areal­ überbauung

2Die Arealfläche muss mindestens 6000 m2 betragen.

3Für die Arealüberbauung müssen ausreichend Gemeinschafts­ räume geschaffen werden. Von den für leichte Zweiräder zu erstel­ lenden Abstellplätzen ist ein angemessener Anteil zu überdecken.

4Innerhalb der Arealüberbauung gelten für die Grenz- und Ge­ bäudeabstände die kantonalen Abstandsvorschriften. Gegen­ über Grundstücken und Gebäuden ausserhalb der Arealüber­ bauung sind die zonengemässen Abstände einzuhalten.

5Die zonengemässe Vollgeschosszahl darf in der Wohnzone W2 auf drei, in der Wohnzone W3 auf vier, in der Wohnzone W4b auf fünf Vollgeschosse und in den übrigen Zonen auf sie­ ben Vollgeschosse erhöht werden. Die maximale Gebäudehöhe beträgt in den Wohnzonen W2 und W3 12,5 m, in der Wohnzone W4b 15,5 m und in den übrigen Zonen 25 m.

28Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung 1. November 2018 (STRB Nr. 686/2018).

29Planungs- und Baugesetz vom 7. September 1975, PBG, LS 700.1.

30Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung 1. November 2018 (STRB Nr. 686/2018). 11 Bauordnung der Stadt Zürich Bau- und Zonenordnung (BZO 2016) 700.100

6Die Ausnützungsziffer darf in den Wohn- und Zentrumszonen sowie in den Zonen für öffentliche Bauten Oe2 bis Oe5 um den nach folgender Formel berechneten Wert heraufgesetzt werden: Ausnützungsziffer geteilt durch die gemäss Regelbauweise zu­ lässige Vollgeschosszahl zuzüglich 10 Pro …

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Art. 24BZO Zürich · S. 21

62 1 Es gelten folgende Grundmasse: Wasserschutz­ polizei Mythenquai Vollgeschosse max. 3 anrechenbares Untergeschoss max. 1 anrechenbares Dachgeschoss max. 1 Gebäudehöhe, max. Höhenkote 420,00 m ü. M.

61Fassung gem. GRB vom 12. Juli 2023; Inkraftsetzung 1. August 2024 (STRB Nr. 1578/2024).

62Fassung gem. GRB vom 23. Mai 2012; Inkraftsetzung 29. Mai 2017 (STRB Nr. 359/2017). 21 Bauordnung der Stadt Zürich Bau- und Zonenordnung (BZO 2016) 700.100

2Vorbehältlich der Bestimmungen über die Strassen- und Weg­ abstände darf auf die Zonengrenze gebaut werden. Im Übrigen sind die Abstandsvorschriften des übergeordneten Rechts zu beachten. 63

3Das unterste Geschoss darf ab der Uferlinie 21,00 m in östlicher Richtung und 14,00 m in nördlicher Richtung ins Wasser hinein­ ragen. Zudem sind im Wasser oder im Seegrund nur statisch notwendige Einbauten (insbesondere Pfählungen und Stützpfei­ ler) zulässig. Sie müssen einen Abstand zur seeseitigen Zonen­ grenze von mindestens 2,00 m einhalten.

4Das zweitunterste Geschoss muss seeseitig einen Abstand von mindestens 2,00 m bis zur östlichen und nördlichen Zonen­ grenze einhalten. Darüber liegende Vollgeschosse sind bis zur Zonengrenze gestattet.

5Im anrechenbaren Dachgeschoss sind nur ein Lift und ein Treppenaufgang einschliesslich Vorraum für Rettungsdienste, eine Helikopteraussenlandestelle für Flüge zur Hilfeleistung so­ wie nötige technische Einrichtungen gestattet.

6Auf allen Dachflächen sind Solaranlagen zulässig.

7Über und im Wasser sind Einrichtungen zum Anlegen und Fest­ machen von Schiffen (Stege) zul …

Teilbereiche III
Vollgeschosse max.21
anrechenbares Untergeschoss max.11
anrechenbares Dachgeschoss max.10
Grundgrenzabstand min.5 m5 m
Überbauungszifef r max.20 %5 %

Tabelle von S. 21 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Teilbereiche III
Vollgeschosse max.32
anrechenbares Untergeschoss max.11
anrechenbares Dachgeschoss max.11
Gebäudehöhe max.14 m8,5 m
Grundgrenzabstand min.3,5 m3,5 m
Ausnützungszifef r max.70 %4 %

Tabelle von S. 21 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 3). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 24a, S. 210.95
Gebäudehöhe≤ 8.5 mArt. 24a, S. 210.95
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 24a, S. 210.95
Ausnützungsziffer≤ 0.65Art. 24a, S. 210.90
Grünflächenziffer≥ 60 %Art. 24a, S. 210.90

Extrahiert aus der BZO Zürich (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Oe2

Was gilt in der Zone Oe2 in Zürich?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.65, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Zürich erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Oe2 sein?
Laut BZO Zürich: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Oe2 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Zürich. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Zürich?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Zürich ein?
Baugesuche in Zürich laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Amt für Baubewilligungen, Lindenhofstrasse 19, Amtshaus IV, 8001 Zürich. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Zürich