Zürich
Gebäudelänge in Zürich
Die Gebäudelänge ist in Zürich in 10 von 34 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 20 m bis 25 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 13 der Bau- und Zonenordnung.
Die Gebäudelänge ist die längste Seite des kleinsten Rechtecks, das den Grundriss des Gebäudes umfasst.
| Zone | Gebäudelänge | Fundstelle |
|---|---|---|
| C | ≤ 25 m | Art. 66, S. 46 |
| W2 | ≤ 25 m | Art. 13, S. 15 |
| W2bI | ≤ 25 m | Art. 8, S. 15 |
| W2bII | ≤ 20 m | Art. 8, S. 15 |
| W2bIII | ≤ 25 m | Art. 13, S. 15 |
| W3 | ≤ 25 m | Art. 13, S. 15 |
| W4 | ≤ 25 m | Art. 13, S. 15 |
| W4b | ≤ 25 m | Art. 13, S. 15 |
| W5 | ≤ 20 m | Art. 13, S. 15 |
| W6 | ≤ 20 m | Art. 13, S. 15 |
Extrahiert aus der BZO Zürich (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 13 im Wortlaut, Seite 15
Art. 13 37 1 Es gelten folgende Grundmasse: Grundmasse W2bI W2bII W2bIII W2 W3 W4b W4 W5 W6 Vollgeschosse max. 2 2 2 2 3 4 4 5 6 anrechenbares Untergeschoss max. 1 1 1 1 0 0 0* 0* 0* anrechenbares Dachgeschoss max. 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Gebäudehöhe max. 9 m 9 m 9 m 9 m 9,5 m 12,5 m 12,5 m 15,5 m 18,5 m Grundgrenzabstand min. 5 m 5 m 5 m 5 m 5 m 5 m 5 m 5 m 5 m Gebäudelänge inkl. besondere Gebäude max. 25 m 20 m Ausnützungsziffer max. 40 % 40 % 45 % 60 % 90 % 105 % 120 % 165 % 205 % Überbauungsziffer Hauptgebäude max. 22 % 22 % 25 % *vorbehältlich Art. 8 Abs. 7 2 In den im Zonenplan bezeichneten Gebieten mit erhöhter Aus nützung gelten: a. die kantonalen Abstandsvorschriften, rückwärtig jedoch ausgehend von einem Grundgrenzabstand von 5 m; b. innerhalb eines 12 m breiten Grundstückstreifens entlang den im Zonenplan bezeichneten Strassen, gemessen ab der Baulinie oder der Strassenabstandslinie, eine Ausnüt zungsziffer nach der Formel: Zahl der zulässigen Vollge schosse mal 100 %. Eine Übertragung dieser Ausnützung auf andere Parzellen oder Parzellenteile ist nicht zulässig. 3 Für die Wohnzonen W3, W4b, W4, W5 und W6 gilt zudem Fol gendes: a. Der fertige Fussboden des untersten Vollgeschosses oder des ein solches ersetzenden Untergeschosses darf nicht höher als 1 m über dem gewachsenen Boden entlang der Gebäudeaussenseite liegen. 37 Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung 1. November 2018 (STRB Nr. 686/2018). 15 Bauordnung der Stadt Zürich Bau- und Zonenordnung (BZO 2016) 700.100 b. Ersetzt ein Untergeschoss ein Vollgeschoss, darf der fer tige Fussboden des darüber liegenden Vollgeschosses höher als 1 m über dem gewachsenen Boden entlang der Gebäudeaussenseite liegen.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Gebäudelänge in Zürich?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 20 m bis 25 m, festgelegt in 10 von 34 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Gebäudelänge in der Bauordnung Zürich?
Meist in Art. 13 der Bau- und Zonenordnung Zürich, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.