Zone Oe4 · Zürich

Zürich · BFS 261 · Gemeindeprofil · alle 35 Zonen

Die Zone Oe4 in Zürich (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 15.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 1.3, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Original-Katasterplan mit Rot-Kennzeichnung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Grundbuchauszug
  • Unterschriftenblatt mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Zürich, in denen «Oe4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 24BZO Zürich · S. 21

62 1 Es gelten folgende Grundmasse: Wasserschutz­ polizei Mythenquai Vollgeschosse max. 3 anrechenbares Untergeschoss max. 1 anrechenbares Dachgeschoss max. 1 Gebäudehöhe, max. Höhenkote 420,00 m ü. M.

61Fassung gem. GRB vom 12. Juli 2023; Inkraftsetzung 1. August 2024 (STRB Nr. 1578/2024).

62Fassung gem. GRB vom 23. Mai 2012; Inkraftsetzung 29. Mai 2017 (STRB Nr. 359/2017). 21 Bauordnung der Stadt Zürich Bau- und Zonenordnung (BZO 2016) 700.100

2Vorbehältlich der Bestimmungen über die Strassen- und Weg­ abstände darf auf die Zonengrenze gebaut werden. Im Übrigen sind die Abstandsvorschriften des übergeordneten Rechts zu beachten. 63

3Das unterste Geschoss darf ab der Uferlinie 21,00 m in östlicher Richtung und 14,00 m in nördlicher Richtung ins Wasser hinein­ ragen. Zudem sind im Wasser oder im Seegrund nur statisch notwendige Einbauten (insbesondere Pfählungen und Stützpfei­ ler) zulässig. Sie müssen einen Abstand zur seeseitigen Zonen­ grenze von mindestens 2,00 m einhalten.

4Das zweitunterste Geschoss muss seeseitig einen Abstand von mindestens 2,00 m bis zur östlichen und nördlichen Zonen­ grenze einhalten. Darüber liegende Vollgeschosse sind bis zur Zonengrenze gestattet.

5Im anrechenbaren Dachgeschoss sind nur ein Lift und ein Treppenaufgang einschliesslich Vorraum für Rettungsdienste, eine Helikopteraussenlandestelle für Flüge zur Hilfeleistung so­ wie nötige technische Einrichtungen gestattet.

6Auf allen Dachflächen sind Solaranlagen zulässig.

7Über und im Wasser sind Einrichtungen zum Anlegen und Fest­ machen von Schiffen (Stege) zul …

Teilbereiche III
Vollgeschosse max.21
anrechenbares Untergeschoss max.11
anrechenbares Dachgeschoss max.10
Grundgrenzabstand min.5 m5 m
Überbauungszifef r max.20 %5 %

Tabelle von S. 21 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Teilbereiche III
Vollgeschosse max.32
anrechenbares Untergeschoss max.11
anrechenbares Dachgeschoss max.11
Gebäudehöhe max.14 m8,5 m
Grundgrenzabstand min.3,5 m3,5 m
Ausnützungszifef r max.70 %4 %

Tabelle von S. 21 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 3). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 4 VollgeschosseArt. 24a, S. 210.95
Gebäudehöhe≤ 15.5 mArt. 24a, S. 210.95
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 24a, S. 210.95
Ausnützungsziffer≤ 1.3Art. 24a, S. 210.90
Grünflächenziffer≥ 50 %Art. 24a, S. 210.90

Extrahiert aus der BZO Zürich (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Oe4

Was gilt in der Zone Oe4 in Zürich?
Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 15.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 1.3, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Zürich erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Oe4 sein?
Laut BZO Zürich: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 15.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Oe4 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Zürich. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Zürich?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Zürich ein?
Baugesuche in Zürich laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Amt für Baubewilligungen, Lindenhofstrasse 19, Amtshaus IV, 8001 Zürich. Ablauf nach der Einreichung →

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