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Masse in Zürich

Überbauungsziffer in Zürich

Die Überbauungsziffer ist in Zürich in 4 von 34 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 20 % bis 25 %. Rechtsgrundlage ist meist Art. 13 der Bau- und Zonenordnung.

Die Überbauungsziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Gebäudefläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Fläche der Parzelle überbaut werden darf.

ZoneÜberbauungszifferFundstelle
C≤ 20 %Art. 66, S. 46
W2bI≤ 22 %Art. 13, S. 15
W2bII≤ 22 %Art. 13, S. 15
W2bIII≤ 25 %Art. 13, S. 15

Extrahiert aus der BZO Zürich (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Art. 13 im Wortlaut, Seite 15

Art. 13 37  1 Es gelten folgende Grundmasse: Grundmasse W2bI W2bII W2bIII W2 W3 W4b W4 W5 W6 Vollgeschosse max. 2 2 2 2 3 4 4 5 6 anrechenbares Untergeschoss max. 1 1 1 1 0 0 0* 0* 0* anrechenbares Dachgeschoss max. 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Gebäudehöhe max. 9 m 9 m 9 m 9 m 9,5 m 12,5 m 12,5 m 15,5 m 18,5 m Grundgrenzabstand min. 5 m 5 m 5 m 5 m 5 m 5 m 5 m 5 m 5 m Gebäudelänge inkl. besondere Gebäude max. 25 m 20 m Ausnützungsziffer max. 40 % 40 % 45 % 60 % 90 % 105 % 120 % 165 % 205 % Überbauungsziffer Hauptgebäude max. 22 % 22 % 25 % *vorbehältlich Art. 8 Abs. 7 2 In den im Zonenplan bezeichneten Gebieten mit erhöhter Aus­ nützung gelten: a. die kantonalen Abstandsvorschriften, rückwärtig jedoch ausgehend von einem Grundgrenzabstand von 5 m; b. innerhalb eines 12 m breiten Grundstückstreifens entlang den im Zonenplan bezeichneten Strassen, gemessen ab der Baulinie oder der Strassenabstandslinie, eine Ausnüt­ zungsziffer nach der Formel: Zahl der zulässigen Vollge­ schosse mal 100 %. Eine Übertragung dieser Ausnützung auf andere Parzellen oder Parzellenteile ist nicht zulässig. 3 Für die Wohnzonen W3, W4b, W4, W5 und W6 gilt zudem Fol­ gendes: a. Der fertige Fussboden des untersten Vollgeschosses oder des ein solches ersetzenden Untergeschosses darf nicht höher als 1 m über dem gewachsenen Boden entlang der Gebäudeaussenseite liegen. 37 Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung 1. November 2018 (STRB Nr. 686/2018). 15 Bauordnung der Stadt Zürich Bau- und Zonenordnung (BZO 2016) 700.100 b. Ersetzt ein Untergeschoss ein Vollgeschoss, darf der fer­ tige Fussboden des darüber liegenden Vollgeschosses höher als 1 m über dem gewachsenen Boden entlang der Gebäudeaus­senseite liegen.

Häufige Fragen

Wie gross ist die Überbauungsziffer in Zürich?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 20 % bis 25 %, festgelegt in 4 von 34 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Überbauungsziffer in der Bauordnung Zürich?

Meist in Art. 13 der Bau- und Zonenordnung Zürich, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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