Zone Z6 · Zürich

Zürich · BFS 261 · Gemeindeprofil · alle 35 Zonen

Die Zone Z6 in Zürich (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 6 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 22 m, Ausnützungsziffer ≤ 2.3, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Original-Katasterplan mit Rot-Kennzeichnung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Grundbuchauszug
  • Unterschriftenblatt mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Zürich, in denen «Z6» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Zürich · S. 3

3Das Gebiet der Stadt Zürich wird in folgende Zonen ein­ geteilt: Zonen a. zweigeschossige Wohnzone W2bI; b. zweigeschossige Wohnzone W2bII; c. zweigeschossige Wohnzone W2bIII; d. zweigeschossige Wohnzone W2;

e.dreigeschossige Wohnzone W3; f. viergeschossige Wohnzone W4b;

g.viergeschossige Wohnzone W4;

h.fünfgeschossige Wohnzone W5; i. sechsgeschossige Wohnzone W6; j. fünfgeschossige Zentrumszone Z5;

k.sechsgeschossige Zentrumszone Z6; l. siebengeschossige Zentrumszone Z7;

m.Industrie- und Gewerbezone I IG I;

n.Industrie- und Gewerbezone II IG II;

o.Industrie- und Gewerbezone III IG III;

p.Zonen für öffentliche Bauten Oe;

q.Quartiererhaltungszonen Q; r. Kernzonen K;

s.Erholungszonen E; t. Freihaltezonen F;

u.Landwirtschaftszone L;

v.Reservezone R. 2 AS 43, 612. 3 Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung 1. November 2018 (STRB Nr. 686/2018). 3 Bauordnung der Stadt Zürich Bau- und Zonenordnung (BZO 2016) 700.100

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Art. 3BZO Zürich · S. 5

7 1 Für folgende Zonen gilt die Empfindlichkeitsstufe II ge­ mäss Lärmschutz-Verordnung Empfindlich­ keitsstufen 8: a. zweigeschossige Wohnzonen mit einem Wohnanteil von 90 %; b. drei- bis fünfgeschossige Wohnzonen mit einem Wohnan­ teil von 66 % und mehr; c. sechsgeschossige Wohnzonen mit einem Wohnanteil von 83 %; d. Kern- und Quartiererhaltungszonen mit einem Wohnanteil von 90 %; e. Freihaltezone Typus E.

2Für folgende Zonen gilt die Empfindlichkeitsstufe III: a. zweigeschossige Wohnzonen mit einem Wohnanteil von weniger als 90 %; b. drei- bis fünfgeschossige Wohnzonen mit einem Wohnan­ teil von weniger als 66 %; c. sechsgeschossige Wohnzonen mit einem Wohnanteil von weniger als 83 %; d. Kern- und Quartiererhaltungszonen mit einem Wohnanteil von weniger als 90 %; e. Zentrumszonen; f. Erholungszonen; g. Landwirtschaftszonen; h. allgemeine Freihaltezonen; i. Freihaltezonen Typus A, C, D und P.

3Für die Industrie- und Gewerbezonen I, II und III gilt die Emp­ findlichkeitsstufe IV.

4Für die Zonen für öffentliche Bauten gilt die im Zonenplan festgelegte Empfindlichkeitsstufe. Dabei werden Zonen für öf­ fentliche Bauten mit Spital- und Krankenheimnutzungen sowie Ausbildungseinrichtungen der Empfindlichkeitsstufe II zugeord­ net. Die übrigen Zonen für öffentliche Bauten Oe2 bis Oe5 und Oe7 sowie Reckenholz, Stadtgärtnerei und Wasserschutzpolizei 7 Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung 1. November 2018 (STRB Nr. 686/2018). 8 Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986, LSV, SR 814.41. 5 Bauordnung der Stadt Zürich Bau- und Zo …

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Art. 17BZO Zürich · S. 17

Für besondere Gebäude, die insgesamt eine Überbau­ ungsziffer von 5 % einhalten, sind nur die kantonalen Abstands­ vorschriften zu beachten und darf eine gemäss Art. 13 vorge­ schriebene Überbauungsziffer überschritten werden. Besondere Gebäude D. Zentrumszonen 43 Art. 18 1 Es gelten folgende Grundmasse: Grundmasse Z5 Z6 Z7 Vollgeschosse max. 5 6 7 anrechenbares Untergeschoss max. 1 1 1 anrechenbares Dachgeschoss max. 1 1 1 Gebäudehöhe max. 19 m 22 m 25 m Grundgrenzabstand min. 3,5 m 3,5 m 3,5 m Ausnützungszifef r max. 200 % 230 % 260 %

2In den im Zonenplan bezeichneten Gebieten gilt die im Plan ein­ getragene Freiflächenziffer. Die entsprechende Freifläche kann zur Hälfte innerhalb des jeweiligen Gebietes verlegt werden. In den übrigen Bereichen der Zentrumszonen gilt die Regelung ge­ mäss Art. 11 Abs. 2 und 3.

Z5Z6Z7
Vollgeschosse max.567
anrechenbares Untergeschoss max.111
anrechenbares Dachgeschoss max.111
Gebäudehöhe max.19 m22 m25 m
Grundgrenzabstand min.3,5 m3,5 m3,5 m
Ausnützungszifef r max.200 %230 %260 %

Tabelle von S. 17 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 6 VollgeschosseArt. 18, S. 170.99
Gebäudehöhe≤ 22 mArt. 18, S. 170.99
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 18, S. 170.99
Ausnützungsziffer≤ 2.3Art. 18, S. 170.99

Extrahiert aus der BZO Zürich (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Z6

Was gilt in der Zone Z6 in Zürich?
Vollgeschosse ≤ 6 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 22 m, Ausnützungsziffer ≤ 2.3, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Zürich erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Z6 sein?
Laut BZO Zürich: Vollgeschosse ≤ 6 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 22 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Z6 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Zürich. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Zürich?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Zürich ein?
Baugesuche in Zürich laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Amt für Baubewilligungen, Lindenhofstrasse 19, Amtshaus IV, 8001 Zürich. Ablauf nach der Einreichung →

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