Zone W2 · Schönenwerd
Solothurn · BFS 2583 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone W2 in Schönenwerd (Solothurn) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≥ 1 Vollgeschosse, Gebäudelänge ≤ 25 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 25 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
- Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
- Werkleitungs-Situation 1:100 (alle Hausanschlüsse)
- Farbcodierung der Baupläne (schwarz/gelb/rot)
- Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
- Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
- Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
- Baugesuchsformular der Gemeinde, alle Dokumente dreifach unterzeichnet
- Meldung Bauabschluss und Einreichung der Revisionspläne
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung
- 062 858 61 05
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Schönenwerd, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 7BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 6
Gestaltungsplan Die Gestaltungsplanpflicht bezweckt in Ergänzung zu § 44 PBG die Sicherstellung einer städtebaulich und architektonisch hochwertigen Bauweise mit attraktiven Aussen-. Frei- und Grünräumen in planerisch empfindlichen bzw. wertvollen Gebieten. 1 Zweck 2 Pflicht/ Darstellung Die Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht werden im Bauzonenplan ausgeschieden. Die Gestaltungsplanperimeter können in Absprache mit dem Gemeinderat in Teilgebiete unterteilt werden. Ergänzend gilt§ 46 PBG.
3Anforderungen Im Rahmen von Gestaltungsplänen sind mindestens eine zweckmässige Erschliessung, ein Baukonzept (Bauweise, Nutzung, Aussen-, Frei- und Grünraumgestaltung) und Massnahmen für eine gestalterisch und qualitativ gute Einpassung in die Umgebung festzulegen. Zusätzlich kann verlangt werden (nicht abschliessend):
–Angaben zur Nutzung (Wohnformen, Nutzungsmix, Art von Gewerbe/ Dienstleistungen usw.)
–Angaben zur Etappierung
–Angaben zum Unterhalt der Aussen-, Frei- und Grünräume im Sinne des Gestaltungsplans: Umgebungsplan mit Pflanzliste (Aussen- und Grünraumgestaltung, Spielplätze) sowie Pflegekonzept und Klärung der langfristigen Sicherstellung des Unterhalts durch den Eigentümer. Dieser hat auch erforderliche Terrainveränderungen und Stützmauern aufzuzeigen.
–Angaben zur Materialisierung - Energiekonzept (Baustandard, Energieträger usw.)
–Mobilitätskonzept Es ist frühzeitig mit der Planungsbehörde Kontakt aufzunehmen. Die Gestaltungspläne und die Sonderbauvorschriften können von den allgemeinen baupolizeilichen Bestimmungen abweichen (gemäss § …
Art. 8BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 7
Nutzungsboni ohne Gestaltungsplan 1 Zweck Der Nutzungsbonus bezweckt die Nachverdichtung überbauter sowie eine dichte Bebauung unbebauter Gebiete, unabhängig eines Gestaltungsplans (ergänzend zu § 39 KBV). 2 Bedingungen Ein Bonus auf der maximalen Überbauungsziffer kann bei Erfüllung von mindestens einer der folgenden Bedingungen erteilt werden: - Für die Erweiterung (An- und Umbauten, Ersatzneubauten) bestehender, zonenkonformer Wohnbauten um zusätzliche, selbständige Wohneinheiten (separater Zugang, eigene Küche und eigene sanitäre Einrichtungen). - Für die Sanierung (An- und Umbauten) bestehender, zonenkonformer Wohnbauten im Sinne des Generationenwechsels mit Nachweis des Wohnrechts. - Für unbebaute Baugebiete, die in verdichteter Art(< 500 m2 anrechenbare Landfläche pro Wohneinheit) überbaut werden. - Für Überbauungen bzw. Quartiererneuerungen, welche über eine zentrale Parkierung und ansprechende gemeinschaftliche Aussen- und Freiflächen verfügen. RRB Nr. 1123 vom 4. Juli 2023 7/31 \i Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement Ein Bonus auf der maximal zulässigen Überbauungsziffer ist ausschliesslich in den 2- geschossigen Wohnzonen (W2, W2+) zulässig. Der Bonus bemisst sich ab der Grundnutzung und darf die entsprechende Überbauungsziffer um maximal 10 % überschreiten.
3Zulässige Abweichungen (Boni)
4Zuständigkeit Für die Beurteilung der Nutzungsboni ist die kommunale Baubehörde zuständig. Die Beurteilung erfolgt auf der Grundlage des Baugesuchs. Die Baubehörde kann als Basis für die Beurteilung bei Bedarf durch die Ges …
Art. 20BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 12
Zonen / Gebiete / Objekte Unterteilung Wohnzone, 2-geschossig Bauzonen Wohnzone, 2-geschossig + Wohnzone, 3-geschossig Wohnzone, 4-geschossig Kernzone Zentrumszone Mischzone Aare Gewerbezone mit Wohnnutzung Arbeitszone Arbeitszone + Spezialzone Kosthaus Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Freihaltezone Felsgarten Eingeschränkte Bauzonen Spezialzone Ballypark Uferschutzzone innerhalb Bauzone Landwirtschaftszone Zonen ausserhalb Bauzone Ortsbildschutzzone Überlagernde Festlegungen Ensembleschutzzone Landschaftsschutzzone Uferschutzzone ausserhalb Bauzone Schadstoffbelastete Böden Belastete Standorte/ Altlasten Korridor Eppenbergtunnel Geschützte Naturobjekte (Einzelbäume) Natur- und Kulturobjekte Hecken Geschützte archäologische Fundstellen RRB Nr. 1123 vom 4. Juli 2023 12/31 Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen und Gebiete unterteilt: W2 W2+ W3 W4 K zz MZA GW A A+ SKH öBA FF SBP USZi LW OBS ESZ LSZ USZa ' ( Geschützte, schützenswerte, erhaltenswerte Gebäude/ Kulturobjekte 11 li Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement 2. Bauzonen W2 Wohnzone, 2-geschossig
Art. 21BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 13
Zone für 2-geschossige Wohnnutzung Zweck Zugelassen sind Einfamilienhäuser und Doppeleinfamilienhäuser sowie nicht störende Dienstleistungsnutzungen wie Büros, Praxen, Coiffeur etc. 2 Bauweise und Nutzung Nicht zugelassen sind Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser. Zusätzliche Attikageschosse sind nicht zugelassen. Maximal zwei Einliegerwohnungen6 innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens sind zugelassen. Es gilt § 48 dieses Reglements. 3 Bauvorschriften W2+ Wohnzone, 2-geschossig +
Art. 37BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 20
Die Ortsbildschutzzone bezweckt die Erhaltung und Aufwertung bestehender Bauten und Anlagen mit ihrer Umgebung, die aufgrund ihres Eigenwertes, ihrer Lage und ihrer geschichtlichen oder bauhistorischen Bedeutung für das Ortsbild besonders bedeutend 1 Zweck sind. Die Ortsbildschutzzone hat weiter den Zweck, entlang der Oltnerstrasse den Charakter des Dorfkerns zu stärken und aufzuwerten. Sie ist der Kernzone, der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, der Wohnzone W2 sowie der Zentrumszone überlagert. Zusätzlich zu den Vorschriften der entsprechenden Bauzone gilt: 2 Nutzung Die Ortsbildschutzzone wird als überlagernde Nutzung im Bauzonenplan dargestellt. 3 Gestaltung Die bauliche Struktur soll den Charakter des Ortsbildes bestimmen. Neubauten und Aussen-, Frei- und Grünräume haben sich typologisch, d.h. hinsichtlich Volumen, Massstab, Stellung, Gestaltung, Materialisierung und Farbgebung in die bestehenden Strukturen einzufügen und eine gute Gesamtwirkung zu erzielen. Bestehende Grünstrukturen, insbesondere Bäume, sind zu erhalten oder im Sinn der Zweckbestimmung möglichst gleichwertig zu ersetzen. Als gleichwertiger Ersatz werden Neupflanzungen anerkannt, wenn die Anzahl und der Charakter der Jungpflanzen dem bisherigen Bestand entsprechen. Soweit sinnvoll, sollen die Aussenbereiche mit Grünflächen, Bäumen, Sträuchern und Hecken gestaltet werden.
4Begutachtung Die Baubehörde holt für die gestalterische Beurteilung von Baugesuchen die Stellungnahme einer Fachperson oder der kantonalen Fachstelle für Ortsbildschutz ein. Baugesuche, welche denkmalgeschützte …
Art. 48BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 26
Wohn- und Mischzonen Bezeichnung W2 W2+ W3 W4 GW Wohnzone, Wohnzone, Wohnzone, Wohnzone Gewerbezone mit 2-geschossig 2-geschossig, plus 3-geschossig 4-geschossig Wohnnutzung Gestaltungsplanpflicht gebietsspezifisch, gemäss gebietsspezifisch, gemäss gebietsspezifisch, gemäss gebietsspezifisch, gemäss gebietsspezifisch, gemäss Bauzonenplan (vgl. § 7) Bauzonenplan (vgl. § 7) Bauzonenplan (vgl. § 7) Bauzonenplan (vgl. § 7) Bauzonenplan (vgl. § 7) min. Geschosszahl [Gm;n] 1 2 3 4 2 max. Geschosszahl [Gmax] 2 2 3 4 2 Zulässigkeit Attikageschoss nein ja ja ja ja max. Fassadenhöhe [Fh] 6.50 m 7.50 m 10.50 m 13.50 m 7.50 m bei mehr als 20% Neigung: talseitig 7.50 m max. Gesamthöhe [Gh] Bei Giebel-, Walm-, Mansarddächer: 12 m, sofern äussere 13.50 m 16.00 m 10.50 m Erscheinung und bauliche Struktur im Wesentlichen dem quartiertypischem Charakter entsprechen max. Gebäudelänge [GI] 25 m 30 m 40m 40 m - max. Überbauungsziffer [ÜZ] Oberirdischer Anteil 25% 30%* 25% 25% 50% Anteil Unterniveaubauten 80% 80% 80% 80% 80% min. Grünflächenziffer [GF], § 6 50% 40% 40% 40% 30% Baumäquivalent. § 6 nicht zulässig nicht zulässig nicht zulässig nicht zulässig max. 25% *Bei neuen Reihen-Einfamilienhäusern sowie in der geschlossenen Bauweise ist in Absprache mit der Baubehörde eine Abweichung von der vorgegebenen ÜZ auf eine maximale ÜZ von 50% möglich. **Im Rahmen des Qualitätsverfahrens/ Gestaltungsplans zu regeln ***Im Rahmen eines Qualitätsverfahrens und in Kombination mit einem Gestaltungsplan kann von diesen Gesch …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Zugelassen sind Einfamilienhäuser und Doppeleinfamilienhäuser sowie nicht störende Dienstleistungsnutzungen wie Büros, Praxen, Coiffeur etc.» · Art. Art. 21
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≥ 1 Vollgeschosse | Art. 48, S. 26 | 0.95 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 48, S. 26 | 0.95 |
| Fassadenhöhe | ≤ 6.5 m | Art. 48, S. 26 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 25 m | Art. 48, S. 26 | 0.95 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 25 % | Art. 48, S. 26 | 0.95 |
| Grünflächenziffer | ≥ 50 % | Art. 48, S. 26 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Schönenwerd (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.