Zone FF · Schönenwerd

Solothurn · BFS 2583 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen

Die Zone FF in Schönenwerd (Solothurn) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≥ 1 Vollgeschosse, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 10 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
  • Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
  • Werkleitungs-Situation 1:100 (alle Hausanschlüsse)
  • Farbcodierung der Baupläne (schwarz/gelb/rot)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
  • Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
  • Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
  • Baugesuchsformular der Gemeinde, alle Dokumente dreifach unterzeichnet
  • Meldung Bauabschluss und Einreichung der Revisionspläne

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Schönenwerd, in denen «FF» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 20BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 12

Zonen / Gebiete / Objekte Unterteilung Wohnzone, 2-geschossig Bauzonen Wohnzone, 2-geschossig + Wohnzone, 3-geschossig Wohnzone, 4-geschossig Kernzone Zentrumszone Mischzone Aare Gewerbezone mit Wohnnutzung Arbeitszone Arbeitszone + Spezialzone Kosthaus Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Freihaltezone Felsgarten Eingeschränkte Bauzonen Spezialzone Ballypark Uferschutzzone innerhalb Bauzone Landwirtschaftszone Zonen ausserhalb Bauzone Ortsbildschutzzone Überlagernde Festlegungen Ensembleschutzzone Landschaftsschutzzone Uferschutzzone ausserhalb Bauzone Schadstoffbelastete Böden Belastete Standorte/ Altlasten Korridor Eppenbergtunnel Geschützte Naturobjekte (Einzelbäume) Natur- und Kulturobjekte Hecken Geschützte archäologische Fundstellen RRB Nr. 1123 vom 4. Juli 2023 12/31 Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen und Gebiete unterteilt: W2 W2+ W3 W4 K zz MZA GW A A+ SKH öBA FF SBP USZi LW OBS ESZ LSZ USZa ' ( Geschützte, schützenswerte, erhaltenswerte Gebäude/ Kulturobjekte 11 li Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement 2. Bauzonen W2 Wohnzone, 2-geschossig

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Art. 33BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 18

FF Freihaltezone Felsgarten Die Zone dient der Sicherung und Freihaltung resp. der Nutzung des Bereichs «Felsgarten» und des Umgebungsschutzes der nahegelegenen denkmalgeschützten Objekte. 1 Zweck Sie ist als Park- und Grünanlage zu gestalten und soii zur Attraktivität des Bahnhofareals beitragen.

2Nutzung Zugelassen sind Bauten und Anlagen, welche dem Zweck der Zone dienen. Eingeschossige Pavillonbauten zur Nutzung als Restaurationsbetrieb sind zugelassen. 3 Bauvorschriften Es gilt § 50 dieses Reglements SBP Spezialzone Ballypark

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Art. 35BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 19

Die Uferschutzzone bezweckt das Erhalten, Fördern und Schaffen naturnaher Ufer mit 1 Zweck standortgerechter Ufervegetation und das Freihalten der Uferbereiche von Bauten und Anlagen. Sie gewährleistet den Schutz vor Hochwasser und stellt den Raumbedarf der Gewässer langfristig sicher. 2 Darstellung Die Zone ist in den Nutzungsplänen dargestellt. 3 Nutzung Die Uferschutzzone ist naturnah zu nutzen.

4Bauten und Anlagen Der Unterhalt richtet sich nach § 35 ff des kantonalen Gesetzes über Wasser, Boden und Abfall (GWBA, BGS 712.15). Unterhaltsmassnahmen wie das Mähen von Böschungen und das Durchforsten von Ufergehölzen sind zulässig. Ebenfalls zulässig ist das Errichten von Stein- und Asthaufen (ausserhalb des Hochwasserprofils) als Lebensraum für Kleintiere. Verjüngung und Durchlichtung von Ufergehölzen sind vom Kreisförster oder dessen beauftragter Person anzuzeichnen. Unterhaltsmassnahmen richten sich nach dem Unterhaltskonzept Gewässer. 5 Gestaltung und Bewirtschaftung Für die Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerraums gelten die Bestimmungen der Eidgenössischen Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201; insb. Art. 41 c) und der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81). 4. Zonen ausserhalb Bauzone

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Art. 50BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 29

Weitere Zonen Bezeichnung KH FF öBA LW Spezialzone Kosthaus Freihaltezone Felsgarten Zone für öffentliche Bauten Landwirtschaftszone (orientiert sich am Gestaltungsplan Kosthaus) und Anlagen Gestaltungsplanpflicht ja nein nein nein min. Geschosszahl [Gm;n] 1 1 orientiert sich am Gestaltungsplan Kosthaus orientiert sich am Zonenzweck max. Geschosszahl [Gmax] 1 2 Zulässigkeit Attikageschoss ja nein nein nein max. Fassadenhöhe [Fh] Villa Ballypark: 3.50m 7.50 m max. Höhenkote 385.80 m.ü.M. ~ 9.0m Ballyhouse (bestehend): max. Höhenkote: 387.85 m.ü.M. ~ 10m orientiert sich am Zonenzweck Ballyhouse (Anbau): max. Höhenkote: 387.85 m.ü.M. ~ 13.35m Haus am Bally-Park: max. Höhenkote 391.00 m.ü.M. ~ 16.Sm Für den öBA-Bereich in unDachneigung Orientiert sich am Gestaltungsplan Kosthaus Flachdach mittelbarer Nähe zur OrtsFür die Zulässigkeit von Bauten bildschutzzone gilt das Einund Anlagen gelten die Bestimmax. Gesamthöhe [Gh] Villa Ballypark: - gliederungsgebot: Sämtliche mungen des Bundesgesetzes max. Höhenkote 386.00 m.ü.M. ~ 11.5m Bauten haben sich am Bestand über die Raumplanung (RPG, Ballyhouse (bestehend): zu orientieren und sich darin SR 700) und PBG (insbes. § max. Höhenkote: 387.85 m.ü.M. ~ 19m einzufügen 37bis PBG). Haus am Bally-Park: Für Silos gilt eine Gesamthöhe max. Höhenkote 393.50 m.ü.M. ~ 19m von max. 15.00 m max. Gebäudelänge [GI] gemäss Gestaltungsplan Kosthaus in Absprache mit der Denkmalpflege festzulegen max. Überbauungsziffer [ÜZ] gemäss Gestaltungsplan Kosthaus 10% überirdischer Anteil m …

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Art. 51BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 30

Verfahren 1 Erlass Die Zonenvorschriften unterliegen dem Verfahren nach § 15 ff des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Solothurn.

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≥ 1 VollgeschosseArt. 50, S. 290.85
Vollgeschosse≤ 1 VollgeschosseArt. 50, S. 290.75
Fassadenhöhe≤ 3.5 mArt. 50, S. 290.85
Überbauungs-/Bebauungsziffer≤ 10 %Art. 50, S. 290.85

Extrahiert aus der BZO Schönenwerd (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone FF

Was gilt in der Zone FF in Schönenwerd?
Vollgeschosse ≥ 1 Vollgeschosse, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 10 %. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Schönenwerd erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone FF sein?
Laut BZO Schönenwerd: Vollgeschosse ≥ 1 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Schönenwerd?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung), Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie). Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Schönenwerd ein?
Baugesuche in Schönenwerd laufen über Papier. Zuständig ist Bauverwaltung, Oltnerstrasse 7, 5012 Schönenwerd. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone FF in der BZO Schönenwerd?
5 Artikel der Bau- und Zonenordnung Schönenwerd erwähnen die Zone FF namentlich, darunter Art. 20, Art. 33, Art. 35. BZO Schönenwerd lesen →

Weitere Zonen in Schönenwerd