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Schönenwerd

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Masse in Schönenwerd

Grünflächenziffer in Schönenwerd

Die Grünflächenziffer ist in Schönenwerd in 12 von 15 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 10 % bis 50 %. Rechtsgrundlage ist meist Art. 48 der Bau- und Zonenordnung.

Die Grünflächenziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Grünfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie sichert einen Mindestanteil unversiegelter Fläche.

ZoneGrünflächenzifferFundstelle
A≥ 10 %Art. 49, S. 28
A+≥ 10 %Art. 49, S. 28
GW≥ 30 %Art. 48, S. 26
K≥ 30 %Art. 48, S. 26
KH≥ 15 %keine Angabe, S. 29
MZA≥ 30 %Art. 48, S. 26
W2≥ 50 %Art. 48, S. 26
W2+≥ 40 %Art. 48, S. 26
W3≥ 40 %Art. 48, S. 26
W4≥ 40 %Art. 48, S. 26
ZZ≥ 30 %Art. 48, S. 26
ZZN≥ 20 %Art. 48, S. 26

Extrahiert aus der BZO Schönenwerd (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist die Grünflächenziffer in Schönenwerd?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 10 % bis 50 %, festgelegt in 12 von 15 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Grünflächenziffer in der Bauordnung Schönenwerd?

Meist in Art. 48 der Bau- und Zonenordnung Schönenwerd, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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