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Art. 8 · Nutzungsboni ohne Gestaltungsplan

BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 7 · Original-PDF

1 Zweck Der Nutzungsbonus bezweckt die Nachverdichtung überbauter sowie eine dichte Bebauung unbebauter Gebiete, unabhängig eines Gestaltungsplans (ergänzend zu § 39 KBV). 2 Bedingungen Ein Bonus auf der maximalen Überbauungsziffer kann bei Erfüllung von mindestens einer der folgenden Bedingungen erteilt werden: - Für die Erweiterung (An- und Umbauten, Ersatzneubauten) bestehender, zonenkonformer Wohnbauten um zusätzliche, selbständige Wohneinheiten (separater Zugang, eigene Küche und eigene sanitäre Einrichtungen). - Für die Sanierung (An- und Umbauten) bestehender, zonenkonformer Wohnbauten im Sinne des Generationenwechsels mit Nachweis des Wohnrechts. - Für unbebaute Baugebiete, die in verdichteter Art(< 500 m2 anrechenbare Landfläche pro Wohneinheit) überbaut werden. - Für Überbauungen bzw. Quartiererneuerungen, welche über eine zentrale Parkierung und ansprechende gemeinschaftliche Aussen- und Freiflächen verfügen. RRB Nr. 1123 vom 4. Juli 2023 7/31 \i Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement Ein Bonus auf der maximal zulässigen Überbauungsziffer ist ausschliesslich in den 2- geschossigen Wohnzonen (W2, W2+) zulässig. Der Bonus bemisst sich ab der Grundnutzung und darf die entsprechende Überbauungsziffer um maximal 10 % überschreiten.

3Zulässige Abweichungen (Boni)

4Zuständigkeit Für die Beurteilung der Nutzungsboni ist die kommunale Baubehörde zuständig. Die Beurteilung erfolgt auf der Grundlage des Baugesuchs. Die Baubehörde kann als Basis für die Beurteilung bei Bedarf durch die Gesuchstellenden ein Fachgutachten einholen lassen. Die Kosten eines solchen Fachgutachtens werden durch die Gesuchstellenden getragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.