Zone A · Schönenwerd
Solothurn · BFS 2583 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone A in Schönenwerd (Solothurn) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 75 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
- Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
- Werkleitungs-Situation 1:100 (alle Hausanschlüsse)
- Farbcodierung der Baupläne (schwarz/gelb/rot)
- Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
- Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
- Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
- Baugesuchsformular der Gemeinde, alle Dokumente dreifach unterzeichnet
- Meldung Bauabschluss und Einreichung der Revisionspläne
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung
- 062 858 61 05
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Schönenwerd, in denen «A» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 6BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 5
Grünflächenziffer, Baumäquivalent Grünflächenziffer Grünflächen4 sind mit einheimischen, standortgerechten Pflanzen zu begrünen (in der Wohnzone begrünt, in den Arbeitszone als Bäume und Sträucher). Die Anpflanzung von Neophyten (gemäss Schwarzer Liste) ist nicht zulässig. Die minimalen Grünflächenziffern sind zonenspezifisch und in § 48, § 49 und § 50 dieses Reglements aufgeführt. Gesamthaft ist mindestens die Hälfte der Bodenfläche, welche der Grünflächenziffer angerechnet werden soll, mit Vegetation auszubilden bzw. zu bepflanzen. Grünflächen über Unterniveaubauten sind ebenfalls an die Grünflächenziffer anrechenbar (bei einer minimalen Überdeckung von 0.5 m). Nicht an die Grünfläche anrechenbar sind: Flachdächer und Schotter- oder Steingärten, welche mit einer Folie versiegelt sind oder keine Bepflanzung aufweisen. 2 Baumäquivalent Anstelle der vorgeschriebenen Grünflächenziffer kann die Baubehörde in den Mischzonen sowie in den Arbeitszonen das ersatzweise Anpflanzen hochstämmiger einheimischer, standortgerechter Bäume zulassen. Die Stammhöhe eines solchen Baumes muss zum Zeitpunkt der Anpflanzung mindestens 1.60 m betragen (Ausnahme Steinobstbäume: 1.20 m). Er muss im Boden gepflanzt sein (die bepflanzbare Bodenfläche hat dabei einen Durchmesser von mind. 2.0 m zu betragen). Pro Baum kann 40 m2 an die verlangte Grünfläche angerechnet
3Kantonale Bauverordnung, http://bgs.so.ch/frontend/versions/4124
4Als anrechenbare Grünflächen gelten natürlich und/oder bepflanzt Bodenflächen, die nicht versiegelt sind und nicht als Abstellplätze dienen(§ …
Art. 7BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 6
Gestaltungsplan Die Gestaltungsplanpflicht bezweckt in Ergänzung zu § 44 PBG die Sicherstellung einer städtebaulich und architektonisch hochwertigen Bauweise mit attraktiven Aussen-. Frei- und Grünräumen in planerisch empfindlichen bzw. wertvollen Gebieten. 1 Zweck 2 Pflicht/ Darstellung Die Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht werden im Bauzonenplan ausgeschieden. Die Gestaltungsplanperimeter können in Absprache mit dem Gemeinderat in Teilgebiete unterteilt werden. Ergänzend gilt§ 46 PBG.
3Anforderungen Im Rahmen von Gestaltungsplänen sind mindestens eine zweckmässige Erschliessung, ein Baukonzept (Bauweise, Nutzung, Aussen-, Frei- und Grünraumgestaltung) und Massnahmen für eine gestalterisch und qualitativ gute Einpassung in die Umgebung festzulegen. Zusätzlich kann verlangt werden (nicht abschliessend):
–Angaben zur Nutzung (Wohnformen, Nutzungsmix, Art von Gewerbe/ Dienstleistungen usw.)
–Angaben zur Etappierung
–Angaben zum Unterhalt der Aussen-, Frei- und Grünräume im Sinne des Gestaltungsplans: Umgebungsplan mit Pflanzliste (Aussen- und Grünraumgestaltung, Spielplätze) sowie Pflegekonzept und Klärung der langfristigen Sicherstellung des Unterhalts durch den Eigentümer. Dieser hat auch erforderliche Terrainveränderungen und Stützmauern aufzuzeigen.
–Angaben zur Materialisierung - Energiekonzept (Baustandard, Energieträger usw.)
–Mobilitätskonzept Es ist frühzeitig mit der Planungsbehörde Kontakt aufzunehmen. Die Gestaltungspläne und die Sonderbauvorschriften können von den allgemeinen baupolizeilichen Bestimmungen abweichen (gemäss § …
Art. 12BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 8
Solaranlagen Gestalterischer Grundsatz Solaranlagen sind soweit zulässig, als das Orts- und Landschaftsbild dadurch nicht beeinträchtigt wird. Sie sind zusammengefasst, sorgfältig und möglichst unauffällig in die Dachgestaltung und die Umgebung zu integrieren und dürfen die Dachlandschaft und das Erscheinungsbild der Gebäude nicht stören. Solaranlagen an Fassaden dürfen nicht störend wirken (z.B. bezüglich Ortsbild, Lichtreflexion). 2 Baubewilligungspflicht Bauvorhaben für Solaranlagen, welche nach Bundesrecht keiner Baubewilligung bedürfen (d.h. wenn die Anlagen genügend angepasst und die Voraussetzungen von Art. 32a Abs. 1 lit. a - d Raumplanungsverordnung erfüllt sind; RPV, SR 700.1) sind der Baubehörde mindestens 30 Tage vor Baubeginn zu melden (gemäss Formular des Amts für Raumplanung). Der Meldung sind ein Baubeschrieb, ein Situationsplan sowie ein Fassadenplan beizulegen. RRB Nr. 1123 vom 4. Juli 2023 8/31 11 11 Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement Einer Baubewilligung bedarf die Erstellung der Solaranlage bei geschützten, schützenswerten oder erhaltenswerten Gebäuden, bei Gebäuden im Ortsbildschutzperimeter sowie im Perimeter der Ensembleschutzzone. Ebenfalls baubewilligungspflichtig sind freistehende Solaranlagen bzw. Solaranlagen an Gebäudefassaden. Vorbehalten bleibt § 64 KBV.
Art. 13BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 9
Mobilfunkanlagen Allgemein Mobilfunkanlagen sind grundsätzlich in den Arbeitszonen (A, A+) zu erstellen. Erst wenn in diesen Zonen ein Standort nicht möglich ist, kann ein Standort in einer anderen Zone in Erwägung gezogen bzw. geprüft werden. Mobilfunkanlagen in der Ortsbildschutzzone sowie in der Ensembleschutzzone sind nicht zulässig. Dieser Paragraph ist nur auf optisch als solche wahrnehmbare Mobilfunkanlagen anwendbar.
Art. 20BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 12
Zonen / Gebiete / Objekte Unterteilung Wohnzone, 2-geschossig Bauzonen Wohnzone, 2-geschossig + Wohnzone, 3-geschossig Wohnzone, 4-geschossig Kernzone Zentrumszone Mischzone Aare Gewerbezone mit Wohnnutzung Arbeitszone Arbeitszone + Spezialzone Kosthaus Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Freihaltezone Felsgarten Eingeschränkte Bauzonen Spezialzone Ballypark Uferschutzzone innerhalb Bauzone Landwirtschaftszone Zonen ausserhalb Bauzone Ortsbildschutzzone Überlagernde Festlegungen Ensembleschutzzone Landschaftsschutzzone Uferschutzzone ausserhalb Bauzone Schadstoffbelastete Böden Belastete Standorte/ Altlasten Korridor Eppenbergtunnel Geschützte Naturobjekte (Einzelbäume) Natur- und Kulturobjekte Hecken Geschützte archäologische Fundstellen RRB Nr. 1123 vom 4. Juli 2023 12/31 Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen und Gebiete unterteilt: W2 W2+ W3 W4 K zz MZA GW A A+ SKH öBA FF SBP USZi LW OBS ESZ LSZ USZa ' ( Geschützte, schützenswerte, erhaltenswerte Gebäude/ Kulturobjekte 11 li Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement 2. Bauzonen W2 Wohnzone, 2-geschossig
Art. 25BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 13
Die Kernzone bezweckt, den gewachsenen Dorfkern als Zentrum von Schönenwerd mit den ortstypischen prägenden Bauten, Strassenräumen, Plätzen und Frei- und Grünräumen zu erhalten, zu nutzen und sinnvoll zu erneuern. Das Gesamtbild der Kernzone ist 1 Zweck in seiner Struktur, Nutzung und Bebauung zu erhalten und insbesondere das Ortsbild von nationaler Bedeutung ist zu schützen.
6Als Einliegerwohnung gelten zusätzliche Wohnungen in Einfamilien-/Doppeleinfamilienhäusern, die gegenüber den Hauptwohnungen von untergeordneter Bedeutung sind RRB Nr. 1123 vom 4. Juli 2023 13/31 Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement Zugelassen sind Wohnungen, mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, 2 Bauweise und Nutzung Gaststätten und Ladengeschäfte sowie öffentliche Bauten. Nicht zugelassen sind (nicht abschliessend): - Verkehrsintensive Betriebe Betriebe mit vorwiegend Lager- und Umschlagsfunktion Grössere Einkaufszentren und Fachmärkte Es gilt § 48 dieses Reglements. 3 Bauvorschriften Es gilt das Eingliederungsgebot: Sämtliche baulichen Massnahmen sind so anzuordnen und zu gestalten, dass sie sich typologisch (Proportionen, Bauart, Materialien, Dachform, offene resp. geschlossene Bauweise) in die bestehende Siedlungsstruktur einfügen und das Ortsbild in seiner Gesamtheit nicht beeinträchtigen.
4Gestaltung Die Volumina der heute bestehenden Bauten sind bei einer Erneuerung oder eines Wiederaufbaus sicherzustellen. Ersatzbauten sind am Ort der bestehenden Bauten mit denselben Volumen zu erstellen. Die bestehende geschlossene Bauweise ist zu erhalten. …
Art. 29BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 16
Arbeitszone A Die Zone bezweckt den Erhalt der Gewerbenutzung. Zweck Zugelassen sind mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. 2 Nutzung Es ist maximal eine betriebsnotwendige Wohnung pro Liegenschaftseigentümerschaft zulässig. Hierzu braucht es eine Bewilligung der Gemeinde. Grundlage für die Bewilligung ist ein Arbeitsvertrag mit der Liegenschaftseigentümerschaft sowie das Pflichtenheft für die Hauswartpflichten. Es gilt § 49 dieses Reglements. 3 Bauvorschriften Gebäude mit Lagerflächen über 500 m2 Bruttogeschossfläche sind nur zugelassen, wenn der Anteil der Lagerfläche im Erdgeschoss und in den Obergeschossen höchstens 50% der gesamten auf dem Grundstück realisierten Bruttogeschossfläche beträgt. Diese
4Lagerflächen Bestimmung gilt auch für Nutzungsänderungen sowie für jede einzelne Bauetappe. Nicht als Lagerflächen gelten Flächen für die Herstellung, Fertigung, Veredelung, Montage und Kornmissionierung von Gütern, sowie Flächen für Büros, Verkauf, Kommunikation und Ausstellungen. Bauvorhaben unterliegen der Gestaltungsplanpflicht, wenn 5 GestaltungsplanPflicht
a)sie schädliche Auswirkungen haben oder ein grosses Verkehrsaufkommen verursachen (§ 46 PBG).
b)sich zeigt, dass wichtige, im öffentlichen Interesse liegende Festlegungen im Baubewilligungsverfahren nicht getroffen werden können. Die Grünflächen sind auf den einzelnen Parzellen in der Regel im Bereich der Parzellengrenzen anzuordnen und naturnah zu bepflanzen.
6Grünflächen
Art. 30BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 16
Arbeitszone + A+ Die Zone bezweckt den Erhalt der Industrie- und Gewerbenutzung. Zweck Zugelassen sind Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe.
2Nutzung Es ist maximal eine betriebsnotwendige Wohnung pro Liegenschaftseigentümerschaft zulässig. Hierzu braucht es eine Bewilligung der Gemeinde. Grundlage für die Bewilligung ist ein Arbeitsvertrag mit der Liegenschaftseigentümerschaft sowie das Pflichtenheft für die Hauswartpflichten. RRB Nr. 1123 vom 4. Juli 2023 16/31 ji ji Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement Es gilt § 49 dieses Reglements. 3 Bauvorschriften Gebäude mit Lagerflächen über 500 m2 Bruttogeschossfläche sind nur zugelassen, wenn der Anteil der Lagerfläche im Erdgeschoss und in den Obergeschossen höchstens 50% der gesamten auf dem Grundstück realisierten Bruttogeschossfläche beträgt. Diese 4 Lagerflächen Bestimmung gilt auch für Nutzungsänderungen sowie für jede einzelne Bauetappe. Nicht als Lagerflächen gelten Flächen für die Herstellung, Fertigung, Veredelung, Montage und Kornmissionierung von Gütern, sowie Flächen für Büros, Verkauf, Kommunikation und Ausstellungen . Bauvorhaben unterliegen der Gestaltungsplanpflicht, wenn 5 GestaltungsplanPflicht
a)sie schädliche oder stark störende Auswirkungen haben oder ein grosses Verkehrsaufkommen verursachen (§ 46 PBG). Dies ist insbesondere der Fall bei mehr als 1 '500 m2 reiner Lagerfläche oder mehr als 5 Verladerampen oder mehr als 15'000 m3 Bruttolagervolumen sowie bei Bauvorhaben mit UVP-Pflicht.
b)sich zeigt, dass wichtige, im öffentlichen Interesse liegende F …
Art. 49BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 28
Arbeitszonen Bezeichnung A A+ Arbeitszone Arbeitszone «plus» Gestaltungsplanpflicht gebietsspezifisch, gemäss gebietsspezifisch, gemäss Bauzonenplan (vgl. § 7) bzw. Bauzonenplan (vgl. § 7) bzw. gemäss § 29 gemäss § 30 min. Geschosszahl [Gmin] keine Vorgabe keine Vorgabe max. Geschosszahl [Gma.] keine Vorgabe keine Vorgabe Zulässigkeit Attikageschoss keine Vorgabe keine Vorgabe max. Fassadenhöhe [Fh] 12.50m 12.50 m Besondere Bestimmungen: GB Nrn. 2051- 2054, 2250, 2318: 18.00 m Dachneigung / Form keine Vorgabe keine Vorgabe max. Gebäudelänge [GI] keine Vorgabe keine Vorgabe max. Überbauungsziffer [ÜZ] überirdischer Anteil 75% 75% Anteil Unterniveaubauten 80% 80% min. Grünflächenziffer [GF], § 6 10% 10% Baumäquivalent. § 6 max. 50% max. 50% RRB Nr. 1123 vom 4. Juli 2023 28/31 Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe | ≤ 12.5 m | Art. 49, S. 28 | 0.95 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 75 % | Art. 49, S. 28 | 0.95 |
| Grünflächenziffer | ≥ 10 % | Art. 49, S. 28 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Schönenwerd (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.