Zone K · Schönenwerd
Solothurn · BFS 2583 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone K in Schönenwerd (Solothurn) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
- Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
- Werkleitungs-Situation 1:100 (alle Hausanschlüsse)
- Farbcodierung der Baupläne (schwarz/gelb/rot)
- Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
- Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
- Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
- Baugesuchsformular der Gemeinde, alle Dokumente dreifach unterzeichnet
- Meldung Bauabschluss und Einreichung der Revisionspläne
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung
- 062 858 61 05
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Schönenwerd, in denen «K» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 3BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 4
Ausnahmen 1 Voraussetzungen Bei ausserordentlichen Verhältnissen kann die Baubehörde Ausnahmen von einzelnen Vorschriften dieses Reglements gewähren, wenn ihre Einhaltung eine unverhältnismässige Härte bedeutete und weder öffentliche, noch schützenswerte private Interessen verletzt werden. 2 Publikation Gesuche um Ausnahmebewilligungen jeder Art sind gleichzeitig mit dem Baugesuch zu publizieren.
3Auflagen Ausnahmen können mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden, die als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung auf Anmeldung der Baubehörde im Grundbuch angemerkt werden können.
1Kantonales Planungs- und Baugesetz, http://bgs.so.ch/frontend/versions/4116
2Kantonale Bauverordnung, http://bgs.so.ch/frontend/versions/4124 RRB Nr. 1123 vom 4. Juli 2023 4/31 ji Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement
Art. 6BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 5
Grünflächenziffer, Baumäquivalent Grünflächenziffer Grünflächen4 sind mit einheimischen, standortgerechten Pflanzen zu begrünen (in der Wohnzone begrünt, in den Arbeitszone als Bäume und Sträucher). Die Anpflanzung von Neophyten (gemäss Schwarzer Liste) ist nicht zulässig. Die minimalen Grünflächenziffern sind zonenspezifisch und in § 48, § 49 und § 50 dieses Reglements aufgeführt. Gesamthaft ist mindestens die Hälfte der Bodenfläche, welche der Grünflächenziffer angerechnet werden soll, mit Vegetation auszubilden bzw. zu bepflanzen. Grünflächen über Unterniveaubauten sind ebenfalls an die Grünflächenziffer anrechenbar (bei einer minimalen Überdeckung von 0.5 m). Nicht an die Grünfläche anrechenbar sind: Flachdächer und Schotter- oder Steingärten, welche mit einer Folie versiegelt sind oder keine Bepflanzung aufweisen. 2 Baumäquivalent Anstelle der vorgeschriebenen Grünflächenziffer kann die Baubehörde in den Mischzonen sowie in den Arbeitszonen das ersatzweise Anpflanzen hochstämmiger einheimischer, standortgerechter Bäume zulassen. Die Stammhöhe eines solchen Baumes muss zum Zeitpunkt der Anpflanzung mindestens 1.60 m betragen (Ausnahme Steinobstbäume: 1.20 m). Er muss im Boden gepflanzt sein (die bepflanzbare Bodenfläche hat dabei einen Durchmesser von mind. 2.0 m zu betragen). Pro Baum kann 40 m2 an die verlangte Grünfläche angerechnet
3Kantonale Bauverordnung, http://bgs.so.ch/frontend/versions/4124
4Als anrechenbare Grünflächen gelten natürlich und/oder bepflanzt Bodenflächen, die nicht versiegelt sind und nicht als Abstellplätze dienen(§ …
Art. 7BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 6
Gestaltungsplan Die Gestaltungsplanpflicht bezweckt in Ergänzung zu § 44 PBG die Sicherstellung einer städtebaulich und architektonisch hochwertigen Bauweise mit attraktiven Aussen-. Frei- und Grünräumen in planerisch empfindlichen bzw. wertvollen Gebieten. 1 Zweck 2 Pflicht/ Darstellung Die Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht werden im Bauzonenplan ausgeschieden. Die Gestaltungsplanperimeter können in Absprache mit dem Gemeinderat in Teilgebiete unterteilt werden. Ergänzend gilt§ 46 PBG.
3Anforderungen Im Rahmen von Gestaltungsplänen sind mindestens eine zweckmässige Erschliessung, ein Baukonzept (Bauweise, Nutzung, Aussen-, Frei- und Grünraumgestaltung) und Massnahmen für eine gestalterisch und qualitativ gute Einpassung in die Umgebung festzulegen. Zusätzlich kann verlangt werden (nicht abschliessend):
–Angaben zur Nutzung (Wohnformen, Nutzungsmix, Art von Gewerbe/ Dienstleistungen usw.)
–Angaben zur Etappierung
–Angaben zum Unterhalt der Aussen-, Frei- und Grünräume im Sinne des Gestaltungsplans: Umgebungsplan mit Pflanzliste (Aussen- und Grünraumgestaltung, Spielplätze) sowie Pflegekonzept und Klärung der langfristigen Sicherstellung des Unterhalts durch den Eigentümer. Dieser hat auch erforderliche Terrainveränderungen und Stützmauern aufzuzeigen.
–Angaben zur Materialisierung - Energiekonzept (Baustandard, Energieträger usw.)
–Mobilitätskonzept Es ist frühzeitig mit der Planungsbehörde Kontakt aufzunehmen. Die Gestaltungspläne und die Sonderbauvorschriften können von den allgemeinen baupolizeilichen Bestimmungen abweichen (gemäss § …
Art. 8BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 7
Nutzungsboni ohne Gestaltungsplan 1 Zweck Der Nutzungsbonus bezweckt die Nachverdichtung überbauter sowie eine dichte Bebauung unbebauter Gebiete, unabhängig eines Gestaltungsplans (ergänzend zu § 39 KBV). 2 Bedingungen Ein Bonus auf der maximalen Überbauungsziffer kann bei Erfüllung von mindestens einer der folgenden Bedingungen erteilt werden: - Für die Erweiterung (An- und Umbauten, Ersatzneubauten) bestehender, zonenkonformer Wohnbauten um zusätzliche, selbständige Wohneinheiten (separater Zugang, eigene Küche und eigene sanitäre Einrichtungen). - Für die Sanierung (An- und Umbauten) bestehender, zonenkonformer Wohnbauten im Sinne des Generationenwechsels mit Nachweis des Wohnrechts. - Für unbebaute Baugebiete, die in verdichteter Art(< 500 m2 anrechenbare Landfläche pro Wohneinheit) überbaut werden. - Für Überbauungen bzw. Quartiererneuerungen, welche über eine zentrale Parkierung und ansprechende gemeinschaftliche Aussen- und Freiflächen verfügen. RRB Nr. 1123 vom 4. Juli 2023 7/31 \i Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement Ein Bonus auf der maximal zulässigen Überbauungsziffer ist ausschliesslich in den 2- geschossigen Wohnzonen (W2, W2+) zulässig. Der Bonus bemisst sich ab der Grundnutzung und darf die entsprechende Überbauungsziffer um maximal 10 % überschreiten.
3Zulässige Abweichungen (Boni)
4Zuständigkeit Für die Beurteilung der Nutzungsboni ist die kommunale Baubehörde zuständig. Die Beurteilung erfolgt auf der Grundlage des Baugesuchs. Die Baubehörde kann als Basis für die Beurteilung bei Bedarf durch die Ges …
Art. 9BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 8
Gestaltung Über das gesamte Gemeindegebiet ist quartierweise eine architektonische Einheit- 1 Allgemein lichkeit anzustreben. Die Bauten haben sich gut in das Siedlungsgebiet (Quartierbild) einzugliedern, insbesondere bezüglich ihrer Bauweise (Körnung, Volumen und Typologie), der Dachform, insbesondere Firstrichtung, Ziegelmaterialien Dach- und Fassadenmaterialien und Farbgebung. Hinweise dazu gibt die Quartieranalyse. 2 Quartieranalyse Für die Erarbeitung und Beurteilung von Neubauprojekten ist die Quartieranalyse richtungsweisend zu berücksichtigen. Diese ist durch die Baubehörde ebenfalls im Rahmen von Baugesuchen zur Beurteilung hinzuzuziehen. 3 Dachbegrünung Flachdächer sind grundsätzlich extensiv zu begrünen. Bei Neubauten sind Solaranlagen auf Flachdächern in Kombination mit der flächendeckenden Extensivbegrünung vorzusehen. Ausgenommen sind der Terrassennutzung dienende Dächer, ins Flachdach integrierte Photovoltaik-Elemente, der Nutzung von Dachwasser dienende Dächer, Vordächer sowie Dächer von Nebenbauten wie Carport und Sitzplätzen. Kultusbauten
Art. 15BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 9
Abstellplätze für Motorfahrzeuge Die Baubehörde setzt im Einzelfall die erforderliche Anzahl der Abstellplätze für Motorfahrzeuge gemäss Anhang III der KBV fest. Baubehörde 2 Reduktion Im Bereich der Kernzone kann die Baubehörde die Pflichtabstellplätze reduzieren. Für Anzahl Abstellplätze von Gewerbe, Dienstleistungsbetrieben, Verkaufsgeschäften und Gastbetrieben können Reduktionen der Anzahl bis 50 % gewährt werden, unter der Voraussetzung, dass die erstellten Abstellplätze frei zugänglich sind (z.B. keine Dauermieten). Für Abstellplätze für das Personal von Gewerbe, Dienstleistungsbetrieben und Verkaufsgeschäften kann die Erstellungs- und Abgeltungspflicht soweit und solange aufgeschoben werden, als der Nachweis erbracht wird, dass die Abstellplätze nicht benützt werden (Firmenbus, Bahn- oder Busabonnement des Arbeitgebers etc.). 3 Beschäftigtenparkplätze
Art. 18BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 10
Reklamen, Fahnen und Aussenmöblierung 1 Allgemein In den Wohn- und Mischzonen werden selbstleuchtende/ beleuchtete und unbeleuchtete Reklamen sowie Reklamefahnen nur dort bewilligt, wo keine übergeordneten Interessen entgegenstehen. Blinkende Werbeträger, Prismenwender, Wechselautomaten und dergleichen sind in allen Zonen verboten. Die Baubehörde kann Ausnahmen bewilligen.
2Vorschriften in der OrtsbildVerschärfte Vorschriften gelten innerhalb des Perimeters der Ortsbildschutzzone sowie im westlichen Bereich entlang der Oltnerstrasse zwischen der Parzelle GB Nr. 510 und GB Nr. 2022: schutzzone Ständige, fest montierte Reklamen ausserhalb der Schaufenster sind nur im Fassadenbereich als Eigenreklamen gestattet. Sie haben sich in das Ortsbild einzufügen. DachReklamen und ständige Reklamen mit Marken- und Produktbezeichnung sind verboten. In den Luftraum hinausragende Reklamen sind bis zu einer Grösse von 60x100cm, Lichtreklamen mit nur einer Buntfarbe gestattet. Die Baubehörde kann bei Wirtshausschildern und bei weit verbreiteten und allgemein bekannten Hinweisschildern wie Bushaltestellen, Tankstellen ausnahmsweise auch andere Reklamen zulassen, wenn sie das Orts- und Strassenbild und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Reklamen entlang und im Sichtbereich von Kantonsstrassen bedürfen der Bewilligung des kantonalen Baudepartements. Bestehende Reklamen sind weiterhin zugelassen. Das Anbringen von neuen selbstleuchtenden, beleuchteten und unbeleuchteten Reklamen und Reklamefahnen ist nicht zulässig. 3 Möblierung Aussenraum Inne …
Art. 20BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 12
Zonen / Gebiete / Objekte Unterteilung Wohnzone, 2-geschossig Bauzonen Wohnzone, 2-geschossig + Wohnzone, 3-geschossig Wohnzone, 4-geschossig Kernzone Zentrumszone Mischzone Aare Gewerbezone mit Wohnnutzung Arbeitszone Arbeitszone + Spezialzone Kosthaus Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Freihaltezone Felsgarten Eingeschränkte Bauzonen Spezialzone Ballypark Uferschutzzone innerhalb Bauzone Landwirtschaftszone Zonen ausserhalb Bauzone Ortsbildschutzzone Überlagernde Festlegungen Ensembleschutzzone Landschaftsschutzzone Uferschutzzone ausserhalb Bauzone Schadstoffbelastete Böden Belastete Standorte/ Altlasten Korridor Eppenbergtunnel Geschützte Naturobjekte (Einzelbäume) Natur- und Kulturobjekte Hecken Geschützte archäologische Fundstellen RRB Nr. 1123 vom 4. Juli 2023 12/31 Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen und Gebiete unterteilt: W2 W2+ W3 W4 K zz MZA GW A A+ SKH öBA FF SBP USZi LW OBS ESZ LSZ USZa ' ( Geschützte, schützenswerte, erhaltenswerte Gebäude/ Kulturobjekte 11 li Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement 2. Bauzonen W2 Wohnzone, 2-geschossig
Art. 24BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 13
Zone für verdichtete Bauweise mit 4-geschossiger Wohnnutzung Zweck Zugelassen sind Mehrfamilienhäuser sowie nicht störende Kleingewerbe- und Dienst- 2 Bauweise und Nutzung leistungsbetriebe (z.B. Büro, Gesundheitspraxen, Ateliers, Friseurbetriebe). Es gilt § 48 dieses Reglements. 3 Bauvorschriften Kernzone K
Art. 29BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 16
Arbeitszone A Die Zone bezweckt den Erhalt der Gewerbenutzung. Zweck Zugelassen sind mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. 2 Nutzung Es ist maximal eine betriebsnotwendige Wohnung pro Liegenschaftseigentümerschaft zulässig. Hierzu braucht es eine Bewilligung der Gemeinde. Grundlage für die Bewilligung ist ein Arbeitsvertrag mit der Liegenschaftseigentümerschaft sowie das Pflichtenheft für die Hauswartpflichten. Es gilt § 49 dieses Reglements. 3 Bauvorschriften Gebäude mit Lagerflächen über 500 m2 Bruttogeschossfläche sind nur zugelassen, wenn der Anteil der Lagerfläche im Erdgeschoss und in den Obergeschossen höchstens 50% der gesamten auf dem Grundstück realisierten Bruttogeschossfläche beträgt. Diese
4Lagerflächen Bestimmung gilt auch für Nutzungsänderungen sowie für jede einzelne Bauetappe. Nicht als Lagerflächen gelten Flächen für die Herstellung, Fertigung, Veredelung, Montage und Kornmissionierung von Gütern, sowie Flächen für Büros, Verkauf, Kommunikation und Ausstellungen. Bauvorhaben unterliegen der Gestaltungsplanpflicht, wenn 5 GestaltungsplanPflicht
a)sie schädliche Auswirkungen haben oder ein grosses Verkehrsaufkommen verursachen (§ 46 PBG).
b)sich zeigt, dass wichtige, im öffentlichen Interesse liegende Festlegungen im Baubewilligungsverfahren nicht getroffen werden können. Die Grünflächen sind auf den einzelnen Parzellen in der Regel im Bereich der Parzellengrenzen anzuordnen und naturnah zu bepflanzen.
6Grünflächen
Art. 30BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 16
Arbeitszone + A+ Die Zone bezweckt den Erhalt der Industrie- und Gewerbenutzung. Zweck Zugelassen sind Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe.
2Nutzung Es ist maximal eine betriebsnotwendige Wohnung pro Liegenschaftseigentümerschaft zulässig. Hierzu braucht es eine Bewilligung der Gemeinde. Grundlage für die Bewilligung ist ein Arbeitsvertrag mit der Liegenschaftseigentümerschaft sowie das Pflichtenheft für die Hauswartpflichten. RRB Nr. 1123 vom 4. Juli 2023 16/31 ji ji Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement Es gilt § 49 dieses Reglements. 3 Bauvorschriften Gebäude mit Lagerflächen über 500 m2 Bruttogeschossfläche sind nur zugelassen, wenn der Anteil der Lagerfläche im Erdgeschoss und in den Obergeschossen höchstens 50% der gesamten auf dem Grundstück realisierten Bruttogeschossfläche beträgt. Diese 4 Lagerflächen Bestimmung gilt auch für Nutzungsänderungen sowie für jede einzelne Bauetappe. Nicht als Lagerflächen gelten Flächen für die Herstellung, Fertigung, Veredelung, Montage und Kornmissionierung von Gütern, sowie Flächen für Büros, Verkauf, Kommunikation und Ausstellungen . Bauvorhaben unterliegen der Gestaltungsplanpflicht, wenn 5 GestaltungsplanPflicht
a)sie schädliche oder stark störende Auswirkungen haben oder ein grosses Verkehrsaufkommen verursachen (§ 46 PBG). Dies ist insbesondere der Fall bei mehr als 1 '500 m2 reiner Lagerfläche oder mehr als 5 Verladerampen oder mehr als 15'000 m3 Bruttolagervolumen sowie bei Bauvorhaben mit UVP-Pflicht.
b)sich zeigt, dass wichtige, im öffentlichen Interesse liegende F …
Art. 36BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 19
Landwirtschaftszone LW Die Landwirtschaftszone dient der Sicherung ausreichender Kulturlandflächen für die 1 Zweck Landwirtschaft und die Landesversorgung sowie dem Schutz von Natur und Landschaft.
2Nutzung Zugelassen ist die bodenschonende, überwiegend bodenabhängige Nutzung für Ackerund Futterbau, Tierhaltung, Gemüse- und Obstbau sowie Gartenbau. Für die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen gelten die Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes (RPG, SR 700) und PBG (insb. § 37bis PBG). Zulässig sind betriebsnahe nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe gemäss Art. 16 / 16a RPG und Art. 24 / 24b RPG. Es gilt § 50 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements. 3 Baumasse Die maximale Silohöhe beträgt 15.0 m. Ausnahmen können in begründeten Fällen durch die Baubehörde bewilligt werden.
4Gestaltung Ausmass, Stellung des Daches, Dachform und Dachneigung, Gestaltung und Materialien von Bauten und Anlagen sowie die Umgebungsgestaltung sind so zu wählen, dass sie sich gut ins Landschaftsbild und in die bestehende Bebauung einordnen. Die Umgebung ist in der Regel mit standortheimischen Bäumen und Sträuchern zu begrünen. Bezüglich Düngverbot entlang offener Gewässer, Hecken, Feld- und Ufergehölzen sowie Waldrändern ist das Merkblatt «Pufferstreifen - richtig bemessen und bewirtschaften» (KIP / PIOCH, AGRIDEA, Januar 2017) zu konsultieren. 5 Hinweis RRB Nr. 1123 vom 4. Juli 2023 19/31 \i \i Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement 5. überlagernde Festlegungen Ortsbildschutzzone OBS
Art. 40BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 21
Die Kommunale Uferschutzzone ausserhalb Bauzone bezweckt die langfristige Sicherung des Gewässerraums (Freihaltung der Uferbereiche von Bauten und Anlagen) sowie die Erhaltung, Förderung und Schaffung naturnaher Ufer mit standortgerechter Ufervegetation. 1 Zweck Die kommunale Uferschutzzone ausserhalb Bauzone ist der Landwirtschaftszone überlagert. RRB Nr. 1123 vom 4. Juli 2023 21/31 ji \i Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement Die Zone ist in den Nutzungsplänen dargestellt. 2 Darstellung 3 Nutzung Es gelten die Bestimmungen gemäss der Eidg. Gewässerschutzverordnung (GSchV) und der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV).
4Bauten und Anlagen Im Gewässerraum sind standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen wie Fuss- und Wanderwege, Flusskraftwerke oder Brücken zulässig. Auf Privatgrundstücken ist zudem die Errichtung von Einfriedungen aus Sicherheitsgründen zulässig. Die Detailgestaltung solcher Anlagen hat im Baugesuchverfahren zu erfolgen. Die Errichtung von Mauern ist zum Schutz vor Hochwasser zulässig, falls diese Massnahmen nicht auch ausserhalb des Gewässerraums realisiert werden können. Verboten sind insbesondere - Lagern von Material, Silageballen und Abfällen aller Art, - Errichten von Holzlagern, - Lagern von Kompost (Kornpostgitter, Kornpostbehälter), - Errichten von Zäunen und Gartenanlagen (Ausnahme: Errichten von Zäunen auf Privatgrundstücken aus Sicherheitsgründen), - Schädigen von Ufern durch Beweiden. Im Übrigen gilt die eidgenössische Gewässerschutzverordnung.
Art. 48BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 26
Wohn- und Mischzonen Bezeichnung W2 W2+ W3 W4 GW Wohnzone, Wohnzone, Wohnzone, Wohnzone Gewerbezone mit 2-geschossig 2-geschossig, plus 3-geschossig 4-geschossig Wohnnutzung Gestaltungsplanpflicht gebietsspezifisch, gemäss gebietsspezifisch, gemäss gebietsspezifisch, gemäss gebietsspezifisch, gemäss gebietsspezifisch, gemäss Bauzonenplan (vgl. § 7) Bauzonenplan (vgl. § 7) Bauzonenplan (vgl. § 7) Bauzonenplan (vgl. § 7) Bauzonenplan (vgl. § 7) min. Geschosszahl [Gm;n] 1 2 3 4 2 max. Geschosszahl [Gmax] 2 2 3 4 2 Zulässigkeit Attikageschoss nein ja ja ja ja max. Fassadenhöhe [Fh] 6.50 m 7.50 m 10.50 m 13.50 m 7.50 m bei mehr als 20% Neigung: talseitig 7.50 m max. Gesamthöhe [Gh] Bei Giebel-, Walm-, Mansarddächer: 12 m, sofern äussere 13.50 m 16.00 m 10.50 m Erscheinung und bauliche Struktur im Wesentlichen dem quartiertypischem Charakter entsprechen max. Gebäudelänge [GI] 25 m 30 m 40m 40 m - max. Überbauungsziffer [ÜZ] Oberirdischer Anteil 25% 30%* 25% 25% 50% Anteil Unterniveaubauten 80% 80% 80% 80% 80% min. Grünflächenziffer [GF], § 6 50% 40% 40% 40% 30% Baumäquivalent. § 6 nicht zulässig nicht zulässig nicht zulässig nicht zulässig max. 25% *Bei neuen Reihen-Einfamilienhäusern sowie in der geschlossenen Bauweise ist in Absprache mit der Baubehörde eine Abweichung von der vorgegebenen ÜZ auf eine maximale ÜZ von 50% möglich. **Im Rahmen des Qualitätsverfahrens/ Gestaltungsplans zu regeln ***Im Rahmen eines Qualitätsverfahrens und in Kombination mit einem Gestaltungsplan kann von diesen Gesch …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 48, S. 26 | 0.85 |
| Vollgeschosse | ≥ 2 Vollgeschosse | Art. 48, S. 26 | 0.85 |
| Fassadenhöhe | ≤ 10.5 m | Art. 48, S. 26 | 0.85 |
| Grünflächenziffer | ≥ 30 % | Art. 48, S. 26 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Schönenwerd (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.