Art. 7 · Gestaltungsplan
BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 6 · Original-PDF
Die Gestaltungsplanpflicht bezweckt in Ergänzung zu § 44 PBG die Sicherstellung einer städtebaulich und architektonisch hochwertigen Bauweise mit attraktiven Aussen-. Frei- und Grünräumen in planerisch empfindlichen bzw. wertvollen Gebieten. 1 Zweck 2 Pflicht/ Darstellung Die Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht werden im Bauzonenplan ausgeschieden. Die Gestaltungsplanperimeter können in Absprache mit dem Gemeinderat in Teilgebiete unterteilt werden. Ergänzend gilt§ 46 PBG.
3Anforderungen Im Rahmen von Gestaltungsplänen sind mindestens eine zweckmässige Erschliessung, ein Baukonzept (Bauweise, Nutzung, Aussen-, Frei- und Grünraumgestaltung) und Massnahmen für eine gestalterisch und qualitativ gute Einpassung in die Umgebung festzulegen. Zusätzlich kann verlangt werden (nicht abschliessend):
–Angaben zur Nutzung (Wohnformen, Nutzungsmix, Art von Gewerbe/ Dienstleistungen usw.)
–Angaben zur Etappierung
–Angaben zum Unterhalt der Aussen-, Frei- und Grünräume im Sinne des Gestaltungsplans: Umgebungsplan mit Pflanzliste (Aussen- und Grünraumgestaltung, Spielplätze) sowie Pflegekonzept und Klärung der langfristigen Sicherstellung des Unterhalts durch den Eigentümer. Dieser hat auch erforderliche Terrainveränderungen und Stützmauern aufzuzeigen.
–Angaben zur Materialisierung - Energiekonzept (Baustandard, Energieträger usw.)
–Mobilitätskonzept Es ist frühzeitig mit der Planungsbehörde Kontakt aufzunehmen. Die Gestaltungspläne und die Sonderbauvorschriften können von den allgemeinen baupolizeilichen Bestimmungen abweichen (gemäss § 44 und § 45 PBG). Die zulässigen Abweichungen von der Grundnutzung (vgl. § 48, § 49 und § 50 dieses Reglements) sind zonenspezifisch wie folgt (abschliessend):
4Zulässige Abweichungen (Boni) - Die maximal zulässige Überbauungsziffer gemäss Grundnutzung darf um maximal 10 % überschritten werden. Von dieser Regelung ausgenommen ist die Zone W2. Dort darf die Überbauungsziffer auch im Rahmen eines Gestaltungsplans nicht überschritten werden. - Ein Bonus auf der maximalen Geschosszahl (plus 1 Geschoss) ist nicht zulässig. RRB Nr. 1123 vom 4. Juli 2023 6/31 Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement Die minimale Grünflächenziffer darf bei einer hochwertigen Gestaltung der Aussen-, Frei- und Grünräume um 10% unterschritten werden. Die definierte maximale Gebäudelänge darf überschritten werden. Das zulässige Mass der Überschreitungen ist im Gestaltungsplan festzulegen. Die zuständige Behörde kann eine Reduktion der erforderlichen Abstellplätze für Motorfahrzeuge auf der Grundlage eines Mobilitätskonzepts und im Rahmen eines Gestaltungsplans bewilligen bzw. verlangen. Es besteht kein Anspruch auf die aufgeführten Boni; diese sind an die Erfüllung der Zweckbestimmungen gebunden. Für die Beurteilung von Gestaltungsplänen resp. für deren Erarbeitung ist die Quartieranalyse (werk 1 architekten, Mai 2020) zu berücksichtigen. Im Raumplanungsbericht zum Gestaltungsplan ist die Auseinandersetzung mit der Struktur des gewach- 5 Quartieranalyse senen Quartiers als Herleitung für das Bauprojekt zu berücksichtigen. Der Raumplanungsbericht zum Gestaltungsplan hat entsprechend Bericht zu erstatten. Die in der Quartieranalyse aufgeführte Typologie der Quartiere ist zu berücksichtigen. Von der Gestaltungsplanpflicht ausgenommen sind An- und Umbauten bestehender
6Ausnahme Bauten sowie Ergänzungsbauten (Nebenbauten) in allen Bauzonen, sofern in bereits rechtsgültigen Gestaltungsplänen keine besondere Regelung dafür vorgesehen ist. 7 Gebiete mit genehmigtem Gestaltungsplan Der Gemeinderat entscheidet darüber, ob bei einer Aufhebung des Gestaltungsplans weiterhin eine Gestaltungsplanpflicht gilt. 8 Störfall überschneidet sich ein Gestaltungsplanperimeter mit dem Konsultationsbereich gemäss Art. 11 a Abs. 2 Störfallverordnung (StFV) der Bahnlinie sind Massnahmen zum Schutz der Nutzenden vor Störfällen zu prüfen und in den Sonderbauvorschriften festzulegen.
9Gebiete mit besonderen Bestimmungen Störfall Folgende Gebiete wurden hauptsächlich auf Grund ihrer Lage innerhalb des Konsultationsbereichs Störfall mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt. Sie haben in den Sonderbauvorschriften entsprechende Schutzbestimmungen zu thematisieren: GB Nrn. 1040, 1035, 1041, 1089, 81, 1102, 1156, 749, 1318 GB Nrn. 632, 2056, 2057, 2058, 1090, 454 und 507
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.