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Schönenwerd

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Masse in Schönenwerd

Überbauungsziffer in Schönenwerd

Die Überbauungsziffer ist in Schönenwerd in 10 von 15 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 10 % bis 75 %. Rechtsgrundlage ist meist Art. 48 der Bau- und Zonenordnung.

Die Überbauungsziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Gebäudefläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Fläche der Parzelle überbaut werden darf.

ZoneÜberbauungszifferFundstelle
A≤ 75 %Art. 49, S. 28
A+≤ 75 %Art. 49, S. 28
FF≤ 10 %Art. 50, S. 29
GW≤ 50 %Art. 48, S. 26
W2≤ 25 %Art. 48, S. 26
W2+≤ 30 %Art. 48, S. 26
W3≤ 25 %Art. 48, S. 26
W4≤ 25 %Art. 48, S. 26
ZZ≤ 50 %Art. 48, S. 26
ZZN≤ 40 %Art. 48, S. 26

Extrahiert aus der BZO Schönenwerd (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist die Überbauungsziffer in Schönenwerd?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 10 % bis 75 %, festgelegt in 10 von 15 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Überbauungsziffer in der Bauordnung Schönenwerd?

Meist in Art. 48 der Bau- und Zonenordnung Schönenwerd, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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