Zone Kernzone · Schattdorf
Uri · BFS 1213 · Gemeindeprofil · alle 6 Zonen
Die Zone Kernzone in Schattdorf (Uri) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≤ 0.9, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuch mit Angaben und Unterlagen
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Schattdorf, in denen «Kernzone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 9BZO Schattdorf · S. 3
Kernzonen
a)Grundsatz 1Die Kernzone dient dem Zweck, die Zentrumsfunktion in der Gemeinde zu erhalten, auszubauen und neu zu schaffen. 2Neben Wohnbauten sind öffentliche Bauten und mässig störende Betriebe mit zentrumsbildender Funktion zulässig. 3Die maximale und minimale Ausnützung, die Anzahl zulässiger Vollgeschosse, die Gesamthöhe, die Gebäudelänge sowie der Grenzabstand ergeben sich aus der Tabelle im Anhang 1, der Bestandteil der BZO ist. 3
40.11
Art. 10BZO Schattdorf · S. 4
b)Besondere Vorschriften 1Die Bauten und Anlagen haben sich hinsichtlich ihres Standorts und ihrer Stellung, Form, Grösse und Gestaltung gut in das Ortsbild einzugliedern. Ihre Nutzung muss die Zentrumsfunktion in der Kernzone unterstützten. 2Für Bauten und Anlagen unmittelbar entlang der Adlergartenstrasse, der Dorfstrasse, der Schulhausstrasse und der Mühlegasse sind Flachdächer und Pultdächer untersagt; davon ausgenommen sind eingeschossige An-, Neben- und Kleinbauten. 3Die Gebäudelänge beträgt höchstens 30 m. Bei gut gestalteten und gestaffelten Fassaden kann der Gemeinderat auf Antrag der Baukommission Ausnahmen gewähren. 4Hinsichtlich der Ausnützung gilt Folgendes:
a)Die Ausnützungsziffer beträgt höchstens 0,9 und mindestens 0,7.
b)Flächen für Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen im Erdgeschoss werden zur Berechnung der Ausnützungsziffer nicht angerechnet. 5Der Abbruch von Gebäuden ist nur zulässig, wenn die Baubewilligung für eine neue Bebauung vorliegt oder wenn sich zeigt, dass die dauernde Freihaltung der betreffenden Parzelle das Ortsbild nicht beeinträchtigt. 6Um zu beurteilen, ob ein Bauvorhaben in das Gesamtbild passt, kann die Baubehörde auf Kosten der Bauherrschaft Gutachten einholen. Sie kann ein Modell mit Einbezug der Nachbargebäude verlangen. Die betroffene Bauherrschaft ist vorgängig anzuhören.
Art. 45BZO Schattdorf · S. 16
Besondere Vorschriften
a)Erforderliche Fläche 1Um einen Quartierplan oder Quartiergestaltungsplan zu erlassen, ist mindestens folgende zusammenhängende Parzellenfläche erforderlich: a) in der Zone W1 und W2 3000 m2 b) in der Zone W3 und WG 4000m2 c) in der Kernzone 2000m2. Die Hälfte dieser Fläche darf in einer angrenzenden Zone liegen. d) in den übrigen Zonen Verfügung des Gemeinderats im Einzelfall 2Wenn der Quartierplan oder der Quartiergestaltungsplan besonders hohen qualitativen Anforderungen entspricht, kann der Gemeinderat Abweichungen vom Mindestmass nach Absatz 1 bewilligen. 16
40.11
Art. 49BZO Schattdorf · S. 18
e)Gebäudehöhe 1In der Kernzone, in der Wohn- und Gewerbezone, in der Wohnzone W3 und - soweit das Gestaltungsplangebiet in die Kernzone hineinragt - auch in der Wohnzone W2, können Ausnahmen von der zonengemässen Gebäudehöhe bewilligt werden, sofern das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird. 2Zulässig ist höchstens eine Erhöhung der zonengemässen Geschosszahl um ein Vollgeschoss.
Art. 50BZO Schattdorf · S. 18
f)Ausnützungsziffer 1Sofern die betroffenen Grundeigentümer nachvollziehbar darlegen, dass die Anforderung an die Gestaltung der Gebäude und Anlagen gut erfüllt sind, kann die Baukommission zur zonengemässen Ausnützung einen Zuschlag von 10% gestatten. 2In Verbindung mit einer verdichteten Bauweise kann die Baukommission den Bonus auf 15% anheben. Unter verdichteter Bauweise werden namentlich architektonisch gut gestaltete Reihenhäuser etc. mit hoher Wohnqualität verstanden, die wohnungszugehörige Aussenbereiche aufweisen. Ausschliesslich freistehende Doppel-Einfamilienhäuser vermögen diesen AZ-Bonus nicht auszulösen. 3In der Kernzone darf die AZ 0.9 nicht überschreiten.
Art. 68BZO Schattdorf · S. 24
Dachaufbauten 1Die Baukommission kann bei guter architektonischer Gestaltung Dachaufbauten bewilligen. 2Gestaltung und Form der Dachaufbauten haben sich der baulichen Umgebung anzupassen. Dachaufbauten und Dacheinschnitte dürfen in ihrer Gesamtbreite nicht mehr als die Hälfte der dazugehörenden gesamten Dachlänge betragen. 3Bei der Gestaltung der technisch bedingten Aufbauten für Lifte, Entlüftungen, Kamine usw. ist besondere Sorgfalt anzuwenden. Sie sind möglichst zusammenzufassen. 4Die Baukommission kann von den Vorschriften abweichen:
a)wenn ein Quartiergestaltungsplan vorliegt;
b)bei schwierigen topografischen Verhältnissen; oder
c)wenn sich durch eine andere Dachform eine eindeutig bessere Lösung ergibt. 5Für Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie gelten die bundesrechtlichen Bestimmungen. 24
40.11 6In der Kernzone bleiben die besonderen Bestimmungen für diese Zone vorbehalten.
Art. 69BZO Schattdorf · S. 25
Erhöhte Gestaltungsanforderungen 1An die Gestaltung von Bauten und Anlagen sowie deren Umgebung werden erhöhte Anforderungen gestellt:
a)in der Kernzone;
b)im Sichtbereich von Schutzobjekten; c) im Rahmen von Quartiergestaltungsplänen. 2Für die Begutachtung und gestalterische Beratung von Bauprojekten in den Zonen und Bereichen gemäss Absatz 1 kann die Baukommission auf Kosten des Gesuchstellers ein neutrales Fachgutachten erstellen lassen. Die Bauherrschaft ist vorher anzuhören.
Art. 93BZO Schattdorf · S. 43
Mehrlängenzuschlag 1Überschreitet die Gebäudelänge 20 m, erhöht sich der Grenzabstand für jeden zusätzlichen Meter um 25 cm, höchstens aber um insgesamt 3m. 2In der Kernzone, in der Gewerbezone und in der Industriezone sind Mehrlängenzuschläge nur gegenüber Grenzen zu Wohn- und Mischzonen erforderlich. 43
40.11 3Gegenüber öffentlichen Strassen entfällt ein Mehrlängenzuschlag.
Art. 95BZO Schattdorf · S. 44
Aufgehobener Grenzabstand in der Kernzone Für Bauten und Anlagen in der Kernzone kann die Baukommission die geschlossene Bauweise bewilligen, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
Art. 108BZO Schattdorf · S. 47
c)Nicht anrechenbare Geschossflächen Nicht angerechnet werden folgende Geschossflächen: a) zu Wohnungen gehörende Keller- und Abstellräume, sofern sie den wohn- und arbeitshygienischen Anforderungen nicht genügen; b) unterirdische gewerblich genutzten Lager- und Archivräume ohne Publikums-, Kunden- und Besucherverkehr und ohne ständige Arbeitsplätze; c) Treppen, Treppenhäuser und Lifte; d) offene Erd- und Untergeschosszugänge; e) in der Kernzone liegenden Flächen für Gewerbe- und Dienstleistungsnutzung im Erdgeschoss; f) Heiz- und Brennstofflagerräume, Räume für Energiespeicher, Waschküchen und Trockenräume sowie Schutzräume und dergleichen; g) Maschinenräume für Lifte, Ventilations- und Klimaanlagen sowie Installationsräume und dergleichen; h) allen Bewohnern dienenden Gemeinschaftsräume in Mehrfamilienhäusern oder Wohnsiedlungen; i) Abstellplätze für Motorfahrzeuge in Einstellhallen und Garagen; j) Einstellräume für Velos und Motorfahrräder, Kinderwagen etc.; k) offene Balkone, offene Laubengänge, offene Erdgeschosshallen und überdeckte Dachterrassen; l) verglaste Balkone und Veranden sowie Wintergärten bis zu 20% der anrechenbaren Bruttogeschossfläche der dazugehörenden Wohnung, soweit sie nicht mit einer fest 47
40.11 installierten Heizung ausgerüstet sind und soweit sie einen Abschluss zum angrenzenden Hauptraum aufweisen; m) Dachgeschosse, soweit ihre lichte Höhe weniger als 2.0 m beträgt.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 10, S. 4 | 0.85 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.9 | Art. 10, S. 4 | 0.90 |
| Ausnützungsziffer | ≥ 0.7 | Art. 10, S. 4 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Schattdorf. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.