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Art. 93 · Mehrlängenzuschlag

BZO Schattdorf · S. 43

1Überschreitet die Gebäudelänge 20 m, erhöht sich der Grenzabstand für jeden zusätzlichen Meter um 25 cm, höchstens aber um insgesamt 3m. 2In der Kernzone, in der Gewerbezone und in der Industriezone sind Mehrlängenzuschläge nur gegenüber Grenzen zu Wohn- und Mischzonen erforderlich. 43

40.11 3Gegenüber öffentlichen Strassen entfällt ein Mehrlängenzuschlag.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.