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Art. 45 · Besondere Vorschriften

BZO Schattdorf · S. 16

a)Erforderliche Fläche 1Um einen Quartierplan oder Quartiergestaltungsplan zu erlassen, ist mindestens folgende zusammenhängende Parzellenfläche erforderlich: a) in der Zone W1 und W2 3000 m2 b) in der Zone W3 und WG 4000m2 c) in der Kernzone 2000m2. Die Hälfte dieser Fläche darf in einer angrenzenden Zone liegen. d) in den übrigen Zonen Verfügung des Gemeinderats im Einzelfall 2Wenn der Quartierplan oder der Quartiergestaltungsplan besonders hohen qualitativen Anforderungen entspricht, kann der Gemeinderat Abweichungen vom Mindestmass nach Absatz 1 bewilligen. 16

40.11

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.