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Art. 49 · e) Gebäudehöhe

BZO Schattdorf · S. 18

1In der Kernzone, in der Wohn- und Gewerbezone, in der Wohnzone W3 und - soweit das Gestaltungsplangebiet in die Kernzone hineinragt - auch in der Wohnzone W2, können Ausnahmen von der zonengemässen Gebäudehöhe bewilligt werden, sofern das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird. 2Zulässig ist höchstens eine Erhöhung der zonengemässen Geschosszahl um ein Vollgeschoss.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.