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Art. 95 · Aufgehobener Grenzabstand in der Kernzone

BZO Schattdorf · S. 44

Für Bauten und Anlagen in der Kernzone kann die Baukommission die geschlossene Bauweise bewilligen, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.