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Art. 29b · anrechenbare Grundstücksfläche (aGSF)

BZO Baureglement Saanen · S. 30 · Original-PDF

1Zur anrechenbaren Grundstücksfläche (aGSF) gehören die in der entsprechenden Bauzone liegenden Grundstücksflächen bzw. Grundstücksteile. anrechenbare Grundstücksfläche (aGSF) 23

2Die Flächen der Hauszufahrten werden angerechnet.

3Nicht angerechnet werden die Flächen der Basis- und Detailerschliessung.

4Werden zur Erstellung einer kommunalen Infrastrukturbaute (Trottoir, Strasse etc.) Grundstücke Dritter beansprucht, die einer Zone mit einer Überbauungsziffer für Hauptgebäude zugewiesen sind, erhöht sich die Überbauungsziffer auf dem beanspruchten Grundstück, so dass keine Nutzungseinbusse entsteht24. Die Gemeinde führt darüber einen Nutzungskataster und kann dort den Nutzungsbonus sinngemäss als Nutzungsübertragung nachführen.

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.