Zone MF · Rupperswil

Aargau · BFS 4206 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Die Zone MF in Rupperswil (Aargau) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5.5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Grundbuchplan 3-fach (amtliche Katasterkopie)
  • Baupläne im Doppel 1:100
  • Situationsplan Wasseranschluss und Kanalisationsanschluss im Doppel
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Kombiniertes Baugesuch mit Werkanschlussgesuchen, im Doppel
  • Profile aufgestellt und Grenzsteine freigelegt bzw. rekonstruiert

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Rupperswil, in denen «MF» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 15BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 9

Fassadenhöhe Traufseitig bei Satteldächern Fassadenhöhe Talseitig bei Flachdächern') Nutzungsziffer Bauzonen 2 cr ox c a. 2 u z to e Zentrumszone 1 (Z// dunkelbeige) Zentrumszone 2 (Z2/ beige) DorfkernZOrle (D / braun) Wohnzone MF (MF / rot) Wohnzone E (Eigelb) Wohn- und Gewerbezone MF Gewe' bebau- ,) (WG MF / rot, violett schraffiert) GewerbebauNen: 5% Wohn- und Gewerbezone E ') (WG E / gelb, violett schraffiert) Bauzonen Der Bauzonenplan scheidet folgende Bauzonen aus: Gesamthöhe Flachdach 8) Gesamthöhe Schrägdach 8) Grenzabstand klein Grenzabstand gross ZonenvorEmpfindlichkeitsstufe schriften 10 0Orn II

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 19BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 14

Wohnzonen Die Wohnzonen MF und E dienen dem Wohnen. Sofern es sich um nicht störende Betriebe handelt, sind Kleinbetriebe (Gewerbe, Dienstleistungen) zugelassen. Ausgenommen sind Verkaufsnutzungen. Wohnzone MF

2Die Wohnzone MF ist für Mehrfamilienhäuser bestimmt. Ebenfalls zugelassen sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Wohnzone E

3Die Wohnzone E ist für Ein- und Zweifamilienhäuser und freistehende Mehrfamilienhäuser bis 4 Wohneinheiten bestimmt. Zusammengebaute Häuser sind bis maximal 4 Wohneinheiten zugelassen. 3.1.4 Mischzonen

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 20BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 14

Wohn- und Gewer-

1Die Wohn- und Gewerbezone WG MF ist für Wohbezone WG MF nen gemäss § 19 Abs. 2 BNO, Gewerbebetriebe, Dienstleistungsbetriebe, Restaurants und Landwirtschaftsbetriebe sowie für Verkaufsgeschäfte bis 500 m2 Nettoladenfläche bestimmt. Es sind nicht störende und mässig störende Betriebe gemäss § 49 BNO zulässig. Auf dem Areal GP Bahnhof Nord sind innerhalb des 100 m Bereichs bis zu den Bahngeleisen aufgrund des erhöhten Störfallrisikos durch die Bahn keine empfindlichen Nutzungen zulässig. Unter empfindliche Nutzungen fallen Einrichtungen für schwer evakuierbare Personen, Gefängnisse, öffentliche Bauten und Anlagen mit Lifeline Funktion (Feuerwehr, Wasser- und Energieversorgung etc.). Wohn- und Gewer-

2Die Wohn- und Gewerbezone WG E ist für Wohnen bezone WG E gemäss § 19 Abs. 3, Kleinbetriebe (Gewerbe und Dienstleistungen) und Restaurants bestimmt. Ausge- 13 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Rupperswil nommen sind Verkaufsnutzungen. Es sind nicht störende und mässig störende Betriebe gemäss § 49 BNO zulässig. In der WG E Zone am Stockhardweg ist ein Landwirtschaftsbetrieb zulässig. Erweiterungen und Erneuerungsbauten, die auf Parzelle Nr. 2542 liegen und dem Gärtnereizweck dienen, können unabhängig der maximalen Gebäudelänge gemäss § 15 Abs. 1 BNO realisiert werden.

3Die Wohn- und Gewerbezone Steinerareal WG S dient der Erhaltung und Entwicklung des schützenswerten Gebäudes „Spinnerei Steiner" und dessen Umgebung. Sie ist für Dienstleistungsbetriebe und mässig störende Gewerbebetriebe gemäss § 49 Abs.

2BNO bestim …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 48BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 30

Zonenzulässigkeit

1Arealüberbauungen sind in den Zonen Z, D, MF, E, WG MF und WG E zulässig. Die minimal notwendige Arealfläche (anrechenbare Grundstücksfläche NBF) und die maximale Erhöhung der Gesamt- und Fassadenhöhen sind wie folgt festgelegt Zone Z1, 22 MF, WG MF, D E, WG E Minimale NBF (Richtwert) 3'000 m2 4000 m2 3000 m2 Gesamt-! Fassadenhöhe + 2.00 m +0 +0

2Der Zonencharakter ist zu wahren.

3In Abweichung zu § 39 Abs. 4 lit. a BauV darf in der Dorfkernzone in Bezug auf die Gestaltung der Bauten (Gebäude- und Dachform) nicht von Regelbauweise gemäss § 18 Abs. 2 und 3 BNO abgewichen werden. 4.4 Gewerbe

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 63BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 37

Überlagernde OrtsbildDie überlagernde Ortsbildschutzzone Unterdorf schutzzone Unterdorf dient der Erhaltung des historischen Unterdorfs mit seinem dörflichen Charakter und dem Erhalt des typischen gefassten Strassenraumes. Ansonsten gelten die Zonenbestimmungen der WG MF Zone.

2Bei der Beurteilung von Bauvorhaben in Bezug auf ihre Einordnung in das Orts- und Strassenbild orientiert sich der Gemeinderat am Charakter der historischen Überbauung und Umgebung. Insbesondere sind folgende Kriterien zu prüfen: Stellung, Staffelung, Volumen und kubische Erscheinung, Dachgestaltung, Dachaufbauten, Material- und Farbwahl sowie die Gestaltung der Umgebung.

3Es sind nur Schrägdächer wie Sattel-, Krüppelwalm- und Walmdächer zulässig. Die Schrägdächer haben in der Regel eine Neigung zwischen 300 und 450 aufzuweisen. Für untergeordnete Gebäudeteile und Kleinbauten sind abweichende Dachneigungen sowie andere Dachformen zulässig, 6.1.2 Aussenraumgestaltung

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudelänge≤ 40 mArt. § 15, S. 90.90
Fassadenhöhe≤ 10.5 mArt. § 15, S. 90.90
Fassadenhöhe traufseitig≤ 10.5 mArt. § 15, S. 90.90
Gesamthöhe≤ 14 mArt. § 15, S. 90.90
Grenzabstand (klein)≥ 5.5 mArt. § 15, S. 90.90
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. § 15, S. 90.90

Extrahiert aus der BZO Rupperswil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone MF

Was gilt in der Zone MF in Rupperswil?
Grenzabstand (klein) ≥ 5.5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Rupperswil erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone MF einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5.5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, nach der Bau- und Zonenordnung Rupperswil. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Rupperswil?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Rupperswil ein?
Zuständig ist Bauverwaltung (Bereich Bau, Planung und Umwelt), Poststrasse 9, 5102 Rupperswil. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone MF in der BZO Rupperswil?
5 Artikel der Bau- und Zonenordnung Rupperswil erwähnen die Zone MF namentlich, darunter Art. 15, Art. 19, Art. 20. BZO Rupperswil lesen →

Weitere Zonen in Rupperswil