Zone WG S · Rupperswil
Aargau · BFS 4206 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone WG S in Rupperswil (Aargau) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Grundbuchplan 3-fach (amtliche Katasterkopie)
- Baupläne im Doppel 1:100
- Situationsplan Wasseranschluss und Kanalisationsanschluss im Doppel
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Kombiniertes Baugesuch mit Werkanschlussgesuchen, im Doppel
- Profile aufgestellt und Grenzsteine freigelegt bzw. rekonstruiert
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Bauverwaltung (Bereich Bau, Planung und Umwelt)
- 062 889 23 30
- bauverwaltung@rupperswil.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Rupperswil, in denen «WG S» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 20BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 14
Wohn- und Gewer-
1Die Wohn- und Gewerbezone WG MF ist für Wohbezone WG MF nen gemäss § 19 Abs. 2 BNO, Gewerbebetriebe, Dienstleistungsbetriebe, Restaurants und Landwirtschaftsbetriebe sowie für Verkaufsgeschäfte bis 500 m2 Nettoladenfläche bestimmt. Es sind nicht störende und mässig störende Betriebe gemäss § 49 BNO zulässig. Auf dem Areal GP Bahnhof Nord sind innerhalb des 100 m Bereichs bis zu den Bahngeleisen aufgrund des erhöhten Störfallrisikos durch die Bahn keine empfindlichen Nutzungen zulässig. Unter empfindliche Nutzungen fallen Einrichtungen für schwer evakuierbare Personen, Gefängnisse, öffentliche Bauten und Anlagen mit Lifeline Funktion (Feuerwehr, Wasser- und Energieversorgung etc.). Wohn- und Gewer-
2Die Wohn- und Gewerbezone WG E ist für Wohnen bezone WG E gemäss § 19 Abs. 3, Kleinbetriebe (Gewerbe und Dienstleistungen) und Restaurants bestimmt. Ausge- 13 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Rupperswil nommen sind Verkaufsnutzungen. Es sind nicht störende und mässig störende Betriebe gemäss § 49 BNO zulässig. In der WG E Zone am Stockhardweg ist ein Landwirtschaftsbetrieb zulässig. Erweiterungen und Erneuerungsbauten, die auf Parzelle Nr. 2542 liegen und dem Gärtnereizweck dienen, können unabhängig der maximalen Gebäudelänge gemäss § 15 Abs. 1 BNO realisiert werden.
3Die Wohn- und Gewerbezone Steinerareal WG S dient der Erhaltung und Entwicklung des schützenswerten Gebäudes „Spinnerei Steiner" und dessen Umgebung. Sie ist für Dienstleistungsbetriebe und mässig störende Gewerbebetriebe gemäss § 49 Abs.
2BNO bestim …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe | ≤ 13.5 m | Art. 20, S. 10 | 0.75 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 13.5 m | Art. 20, S. 10 | 0.75 |
| Gesamthöhe | ≤ 14.5 m | Art. 20, S. 10 | 0.75 |
| Geschossflächenziffer (GFZ) | ≤ 0.5 | Art. 20, S. 10 | 0.60 |
| Grünflächenziffer | ≥ 5 % | Art. § 15, S. 10 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Rupperswil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.