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Art. 63 · Überlagernde Ortsbild-

BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 37 · Original-PDF

Die überlagernde Ortsbildschutzzone Unterdorf schutzzone Unterdorf dient der Erhaltung des historischen Unterdorfs mit seinem dörflichen Charakter und dem Erhalt des typischen gefassten Strassenraumes. Ansonsten gelten die Zonenbestimmungen der WG MF Zone.

2Bei der Beurteilung von Bauvorhaben in Bezug auf ihre Einordnung in das Orts- und Strassenbild orientiert sich der Gemeinderat am Charakter der historischen Überbauung und Umgebung. Insbesondere sind folgende Kriterien zu prüfen: Stellung, Staffelung, Volumen und kubische Erscheinung, Dachgestaltung, Dachaufbauten, Material- und Farbwahl sowie die Gestaltung der Umgebung.

3Es sind nur Schrägdächer wie Sattel-, Krüppelwalm- und Walmdächer zulässig. Die Schrägdächer haben in der Regel eine Neigung zwischen 300 und 450 aufzuweisen. Für untergeordnete Gebäudeteile und Kleinbauten sind abweichende Dachneigungen sowie andere Dachformen zulässig, 6.1.2 Aussenraumgestaltung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.