Zone E · Rupperswil

Aargau · BFS 4206 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Die Zone E in Rupperswil (Aargau) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Grundbuchplan 3-fach (amtliche Katasterkopie)
  • Baupläne im Doppel 1:100
  • Situationsplan Wasseranschluss und Kanalisationsanschluss im Doppel
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Kombiniertes Baugesuch mit Werkanschlussgesuchen, im Doppel
  • Profile aufgestellt und Grenzsteine freigelegt bzw. rekonstruiert

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Rupperswil, in denen «E» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 15BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 9

Fassadenhöhe Traufseitig bei Satteldächern Fassadenhöhe Talseitig bei Flachdächern') Nutzungsziffer Bauzonen 2 cr ox c a. 2 u z to e Zentrumszone 1 (Z// dunkelbeige) Zentrumszone 2 (Z2/ beige) DorfkernZOrle (D / braun) Wohnzone MF (MF / rot) Wohnzone E (Eigelb) Wohn- und Gewerbezone MF Gewe' bebau- ,) (WG MF / rot, violett schraffiert) GewerbebauNen: 5% Wohn- und Gewerbezone E ') (WG E / gelb, violett schraffiert) Bauzonen Der Bauzonenplan scheidet folgende Bauzonen aus: Gesamthöhe Flachdach 8) Gesamthöhe Schrägdach 8) Grenzabstand klein Grenzabstand gross ZonenvorEmpfindlichkeitsstufe schriften 10 0Orn II

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Art. 19BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 14

Wohnzonen Die Wohnzonen MF und E dienen dem Wohnen. Sofern es sich um nicht störende Betriebe handelt, sind Kleinbetriebe (Gewerbe, Dienstleistungen) zugelassen. Ausgenommen sind Verkaufsnutzungen. Wohnzone MF

2Die Wohnzone MF ist für Mehrfamilienhäuser bestimmt. Ebenfalls zugelassen sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Wohnzone E

3Die Wohnzone E ist für Ein- und Zweifamilienhäuser und freistehende Mehrfamilienhäuser bis 4 Wohneinheiten bestimmt. Zusammengebaute Häuser sind bis maximal 4 Wohneinheiten zugelassen. 3.1.4 Mischzonen

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Art. 20BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 14

Wohn- und Gewer-

1Die Wohn- und Gewerbezone WG MF ist für Wohbezone WG MF nen gemäss § 19 Abs. 2 BNO, Gewerbebetriebe, Dienstleistungsbetriebe, Restaurants und Landwirtschaftsbetriebe sowie für Verkaufsgeschäfte bis 500 m2 Nettoladenfläche bestimmt. Es sind nicht störende und mässig störende Betriebe gemäss § 49 BNO zulässig. Auf dem Areal GP Bahnhof Nord sind innerhalb des 100 m Bereichs bis zu den Bahngeleisen aufgrund des erhöhten Störfallrisikos durch die Bahn keine empfindlichen Nutzungen zulässig. Unter empfindliche Nutzungen fallen Einrichtungen für schwer evakuierbare Personen, Gefängnisse, öffentliche Bauten und Anlagen mit Lifeline Funktion (Feuerwehr, Wasser- und Energieversorgung etc.). Wohn- und Gewer-

2Die Wohn- und Gewerbezone WG E ist für Wohnen bezone WG E gemäss § 19 Abs. 3, Kleinbetriebe (Gewerbe und Dienstleistungen) und Restaurants bestimmt. Ausge- 13 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Rupperswil nommen sind Verkaufsnutzungen. Es sind nicht störende und mässig störende Betriebe gemäss § 49 BNO zulässig. In der WG E Zone am Stockhardweg ist ein Landwirtschaftsbetrieb zulässig. Erweiterungen und Erneuerungsbauten, die auf Parzelle Nr. 2542 liegen und dem Gärtnereizweck dienen, können unabhängig der maximalen Gebäudelänge gemäss § 15 Abs. 1 BNO realisiert werden.

3Die Wohn- und Gewerbezone Steinerareal WG S dient der Erhaltung und Entwicklung des schützenswerten Gebäudes „Spinnerei Steiner" und dessen Umgebung. Sie ist für Dienstleistungsbetriebe und mässig störende Gewerbebetriebe gemäss § 49 Abs.

2BNO bestim …

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Art. 22BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 10

Industriezone (/ / blau) o o ^) IV §22" 0 5 % 1) (17.00m) (17 00m) ') Spezialzone Kiesund Betonwerk 0) (SK / hellblau, violett schraffiert) . 0 0 0 0 0 0 II g 23 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Ge /grau) - _ - - iii g 24 Freihaltezone (F/ grün) 1) Grünflächenziffer (vergl. auch § 4) BNO) Grenzabstand G: 3.00 m + /4 der der mittleren Fassadenhöhe, mindestens jedoch 4.00 m 3)Grenzabstand für reine Gewerbebauten: 4,00 m + 1/. der 3 m übersteigenden Fassadenhöhe; gegenüber Wohn-, Zentrums- oder Dorfkemzone: 6.00 m 4)Grenzabstand I: 4.00 m; bei Fassadenhöhe über 10.00 rn: + 1/3 der Mehrhöhe: gegenüber Wohn- und Mischzonen: 10.00 m 5)Im Einzelfall durch den Gemeinderat festzulegen; 6)Für Ein- und Zweifamilienhäuser gelten die Abstandsvorschriften der Wohnzone E. '>In dem im Zonenplan bezeichneten Gebiet ”Obermatt" gilt die Empfindlichkeitsstufe III. 6) Bei Grundstücken mit einer Hangneigung (ab 10%) reduziert sich die Gesamthöhe um 0.50 m für Gebäude mit hangparalleler Firstrichtung und für Zeltdächer. °) Bei Flachdächern mit Attikageschoss ist statt der Fassadenhöhe nur die Gesamthöhe einzuhalten. 10) Über eine Mehrhöhe bis maximal 26.00 m entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall gestützt auf ein Fachgutachten. 9 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Rupperswil

2Die mit "o" bezeichneten Masse legt der Gemeinderat unter Abwägung der betroffenen privaten und öffentlichen Interessen im Einzelfall fest. Die mit „0" bezeichneten Masse gelten bei Neubauten als Richtwert. Der Gemeinderat kann Abweichungen von diesem Rich …

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Art. 48BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 30

Zonenzulässigkeit

1Arealüberbauungen sind in den Zonen Z, D, MF, E, WG MF und WG E zulässig. Die minimal notwendige Arealfläche (anrechenbare Grundstücksfläche NBF) und die maximale Erhöhung der Gesamt- und Fassadenhöhen sind wie folgt festgelegt Zone Z1, 22 MF, WG MF, D E, WG E Minimale NBF (Richtwert) 3'000 m2 4000 m2 3000 m2 Gesamt-! Fassadenhöhe + 2.00 m +0 +0

2Der Zonencharakter ist zu wahren.

3In Abweichung zu § 39 Abs. 4 lit. a BauV darf in der Dorfkernzone in Bezug auf die Gestaltung der Bauten (Gebäude- und Dachform) nicht von Regelbauweise gemäss § 18 Abs. 2 und 3 BNO abgewichen werden. 4.4 Gewerbe

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Art. 61BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 35

Ort sbildschutz

1Der Gemeinderat beurteilt die Einordnung von Bauten und Anlagen in das Ortsbild nach folgenden Kriterien:

a)Stellung (z.B. Firstrichtung)

b)Grösse der Baukuben

c)Wirkung im Strassenraum

d)Form, Staffelung, Gliederung der Baumasse

e)Dachform, Dachneigung

f)Fassadengliederung

g)Materialwahl, Farbe

h)Terrain- und Umgebungsgestaltung, Einfriedungen

2Der Gemeinderat kann bei Baugesuchen auf Kosten der Bauherrschaft:

a)zusätzliche Unterlagen (Farbmuster, Materialangaben, Dachaufsichten, Aufnahmepläne des Altbe- 34 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Rupperswil standes, Modelle, Umgebungsplan mit Gebäudeprofilen, Angaben über Gestaltung und Bepflanzung des Aussenraumes usw.) verlangen;

b)Vorschläge zur besseren Einordnung fordern;

c)in empfindlicher Umgebung sowie bei aussergewöhnlichen Bauten eine Begutachtung verlangen;

d)Verbesserungen oder die Beseitigung störender Anlagen und Bauteile verlangen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist;

e)die Baubewilligung verweigern, soweit die Beeinträchtigung der Umgebung nicht auf andere Weise vermieden werden kann.

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudelänge≤ 30 mArt. § 15, S. 90.90
Fassadenhöhe≤ 8 mArt. § 15, S. 90.90
Fassadenhöhe traufseitig≤ 8 mArt. § 15, S. 90.90
Gesamthöhe≤ 11 mArt. § 15, S. 90.90
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. § 15, S. 90.90
Grenzabstand (gross)≥ 7.5 mArt. § 15, S. 90.90

Extrahiert aus der BZO Rupperswil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone E

Was gilt in der Zone E in Rupperswil?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Rupperswil erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone E einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 7.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Rupperswil. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Rupperswil?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Rupperswil ein?
Zuständig ist Bauverwaltung (Bereich Bau, Planung und Umwelt), Poststrasse 9, 5102 Rupperswil. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone E in der BZO Rupperswil?
6 Artikel der Bau- und Zonenordnung Rupperswil erwähnen die Zone E namentlich, darunter Art. 15, Art. 19, Art. 20. BZO Rupperswil lesen →

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