Zone Landwirtschaftszone · Rupperswil

Aargau · BFS 4206 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Die Zone Landwirtschaftszone in Rupperswil (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Grundbuchplan 3-fach (amtliche Katasterkopie)
  • Baupläne im Doppel 1:100
  • Situationsplan Wasseranschluss und Kanalisationsanschluss im Doppel
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Kombiniertes Baugesuch mit Werkanschlussgesuchen, im Doppel
  • Profile aufgestellt und Grenzsteine freigelegt bzw. rekonstruiert

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Rupperswil, in denen «Landwirtschaftszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 24BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 17

Freihaltezone F

1Die Freihaltezone dient der Gliederung des Siedlungsgebietes. Sie ist von allen Bauten freizuhalten. 3.2 Landwirtschaftszonen 3.2.1 Landwirtschaftszone

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 25BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 17

Landwirtschaftszone

1Die Landwirtschaftszone ist für die bodenabhängige, landwirtschaftliche und gartenbauliche Produktion bestimmt.

2Die Zulässigkeit von weiteren Produktionsmethoden und Nutzungsformen richtet sich nach dem eidgenössischen Recht.

3Ersatzaufforstungen sowie Anlagen zum ökologischen Ausgleich bis 50 a sind zulässig, soweit keine überwiegenden, insbesondere landwirtschaftlichen, Interessen entgegenstehen. 3.2.2 Bauten in der Landwirtschaftszone

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 26BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 17

Für alle Bauten und Anlagen ist ein in Abwägung sämtlicher betroffener Interessen optimaler Standort zu wählen. Sie haben sich, unter Wahrung der betrieblichen Erfordernisse, in Bezug auf Ausmass, Gestaltung, Stellung sowie Umgebungsbepflanzung gut ins Landschaftsbild einzufügen. Mit dem Baugesuch ist ein Umgebungsplan einzureichen. Bauten in der Landwirtschaftszone

2Für Wohngebäude sind zwei Vollgeschosse erlaubt. Im Übrigen werden Gesamt- und Fassadenhöhen, Gebäudelängen und Abstände vom Gemeinderat unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der bau- und feuerpolizeilichen sowie wohnhygienischen Erfordernisse festgelegt. Es gilt für alle Bauten gegenüber den angrenzenden privaten Grundstü- 16 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Rupperswil cken generell ein Grenzabstand aus der halben Fassadenhöhe, mindestens aber 4 m.

3In der Landwirtschaftszone gilt die Empfindlichkeitsstufe III. 3.3 Schutzzonen 3.3.1 Naturschutzzonen

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 31BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 21

Ersatzaufforstungs-

1Die im Kulturlandplan bezeichneten Ersatzaufforszone tungsflächen dienen als überlagemde Nutzungszone für Ersatzaufforstungen und als Abtauschflächen für Rodungen. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Landwirtschaftszone.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 26, S. 170.90
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 26, S. 170.85

Extrahiert aus der BZO Rupperswil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Landwirtschaftszone

Was gilt in der Zone Landwirtschaftszone in Rupperswil?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Rupperswil erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Landwirtschaftszone sein?
Laut BZO Rupperswil: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Landwirtschaftszone einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Rupperswil. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Rupperswil?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Rupperswil ein?
Zuständig ist Bauverwaltung (Bereich Bau, Planung und Umwelt), Poststrasse 9, 5102 Rupperswil. Ablauf nach der Einreichung →

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