Art. 19 · Wohnzonen
BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 14 · Original-PDF
Die Wohnzonen MF und E dienen dem Wohnen. Sofern es sich um nicht störende Betriebe handelt, sind Kleinbetriebe (Gewerbe, Dienstleistungen) zugelassen. Ausgenommen sind Verkaufsnutzungen. Wohnzone MF
2Die Wohnzone MF ist für Mehrfamilienhäuser bestimmt. Ebenfalls zugelassen sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Wohnzone E
3Die Wohnzone E ist für Ein- und Zweifamilienhäuser und freistehende Mehrfamilienhäuser bis 4 Wohneinheiten bestimmt. Zusammengebaute Häuser sind bis maximal 4 Wohneinheiten zugelassen. 3.1.4 Mischzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.