Zone SK · Rupperswil
Aargau · BFS 4206 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone SK in Rupperswil (Aargau) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Grundbuchplan 3-fach (amtliche Katasterkopie)
- Baupläne im Doppel 1:100
- Situationsplan Wasseranschluss und Kanalisationsanschluss im Doppel
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Kombiniertes Baugesuch mit Werkanschlussgesuchen, im Doppel
- Profile aufgestellt und Grenzsteine freigelegt bzw. rekonstruiert
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Bauverwaltung (Bereich Bau, Planung und Umwelt)
- 062 889 23 30
- bauverwaltung@rupperswil.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Rupperswil, in denen «SK» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 22BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 10
Industriezone (/ / blau) o o ^) IV §22" 0 5 % 1) (17.00m) (17 00m) ') Spezialzone Kiesund Betonwerk 0) (SK / hellblau, violett schraffiert) . 0 0 0 0 0 0 II g 23 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Ge /grau) - _ - - iii g 24 Freihaltezone (F/ grün) 1) Grünflächenziffer (vergl. auch § 4) BNO) Grenzabstand G: 3.00 m + /4 der der mittleren Fassadenhöhe, mindestens jedoch 4.00 m 3)Grenzabstand für reine Gewerbebauten: 4,00 m + 1/. der 3 m übersteigenden Fassadenhöhe; gegenüber Wohn-, Zentrums- oder Dorfkemzone: 6.00 m 4)Grenzabstand I: 4.00 m; bei Fassadenhöhe über 10.00 rn: + 1/3 der Mehrhöhe: gegenüber Wohn- und Mischzonen: 10.00 m 5)Im Einzelfall durch den Gemeinderat festzulegen; 6)Für Ein- und Zweifamilienhäuser gelten die Abstandsvorschriften der Wohnzone E. '>In dem im Zonenplan bezeichneten Gebiet ”Obermatt" gilt die Empfindlichkeitsstufe III. 6) Bei Grundstücken mit einer Hangneigung (ab 10%) reduziert sich die Gesamthöhe um 0.50 m für Gebäude mit hangparalleler Firstrichtung und für Zeltdächer. °) Bei Flachdächern mit Attikageschoss ist statt der Fassadenhöhe nur die Gesamthöhe einzuhalten. 10) Über eine Mehrhöhe bis maximal 26.00 m entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall gestützt auf ein Fachgutachten. 9 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Rupperswil
2Die mit "o" bezeichneten Masse legt der Gemeinderat unter Abwägung der betroffenen privaten und öffentlichen Interessen im Einzelfall fest. Die mit „0" bezeichneten Masse gelten bei Neubauten als Richtwert. Der Gemeinderat kann Abweichungen von diesem Rich …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grünflächenziffer | ≥ 5 % | Art. § 15, S. 10 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Rupperswil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.