Zone 6 · Nidau

Bern · BFS 743 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen

Die Zone 6 in Nidau (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 6 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Nidau, in denen «6» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 39

1Der Uferschutzplan «Nidau-Büren-Kanal» ist eine Überbauungsordnung nach Art. 88 BauG. Er bezweckt die Erhaltung und Entwicklung des möglichst unbebauten, naturnahen und zusammenhängenden, öffentlich zugänglichen Uferbereichs mit Uferwegen des Nidau-Büren-Kanals.

2Soweit die Bestimmungen des Uferschutzplans Nidau-Büren-Kanal nicht vorgehen, gelten die Vorschriften des Teilbaureglements der Teilgrundordnung «weiteres Stadtgebiet» zum Nutzungszonenplan (Art. 201 ff TBR), Bauzonenplan (Art. 301 ff TBR) und Schutzplan (Art. 501 ff TBR). Insbesondere für die ZöN «Schule Balainen» gelten die Bestimmungen in Art. 204 TBR.

3Er regelt im Besonderen die in seinem Wirkungsbereich ausgeschiedenen überbauten Gebiete a und b und die Uferschutzzonen sowie die zugelassenen Nutzungen und weitergehenden Schutzinhalte.

4Die befestigten – nicht sickerfähigen – Flächen sind möglichst gering zu halten.

5Für die Bepflanzung sind auf der Grundlage des Berichts «Ökologischer Zustand und Konzept» des Landschaftswerks Biel vom 1. 6. 2017 ausschliesslich standortangepasste Arten zu verwenden. Überbautes Gebiet a

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Art. 3BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 39

1Innerhalb dieses Gebietes gelten die Bestimmungen gemäss Bau- und Nutzungszonen- sowie Schutzplan der baurechtlichen Teilgrundordnung «weiteres Stadtgebiet». Stadt Nidau • Baurechtliche Teilgrundordnung weiteres Stadtgebiet • Teilbaureglement Anhang 6 Uferschutzzone

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Art. 6BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 40

Anlegestelle Kursschifffahrt, Rastplatz,

1An den im Uferschutzplan bezeichneten Stellen sind eine Anlagestelle für die Badeeinstieg Kursschifffahrt, respektive ein Rastplatz sowie Badeeinstiege sicherzustellen.

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Art. 101BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 1

Baurechtliche Teilgrundordnung weiteres Stadtgebiet

1Das Teilbaureglement «weiteres Stadtgebiet» (inkl. Anhänge 1 bis 6) bildet zusammen mit dem Nutzungszonenplan «weiteres Stadtgebiet», dem Bauzonenplan «weiteres Stadtgebiet» und dem Schutzplan «weiteres Stadtgebiet» die baurechtliche Teilgrundordnung der Stadt Nidau auf dem weiteren Stadtgebiet.

2Grundlage für den Erlass und die Auslegung der baurechtlichen Teilgrundordnung weiteres Stadtgebiet bilden die jeweils geltenden Richt- und Sachpläne.

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Art. 203BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 3

Arbeitszone

1Die Arbeitszone ist für die gewerbliche und industrielle Nutzung bestimmt. 1) LSV 814.41 2) LSV 814.41 3 720.1 Stadt Nidau

2Zusätzlich zulässig sind unter Vorbehalt der nachfolgenden Abs. 3 - 7 Dienstleistungsnutzungen, Büros, Freizeitanlagen und Gastgewerbebetriebe sowie Wohnnutzungen.

3Dienstleistungsnutzungen und Büros sind nur zugelassen, soweit sie an den entsprechenden Betrieb gebunden sind.

4Verkaufsnutzungen sind nur zugelassen, wenn sie in engem Zusammenhang mit einem in der gleichen Zone angesiedelten Gewerbe stehen.

5Wohnnutzungen sind nur zugelassen, wenn sie in direktem Zusammenhang mit einer in der gleichen Zone angesiedelten Arbeitsnutzung stehen (betriebsbedingter Aufenthalt mit Wohnen für Arbeitende und Forschende am Standort).

6In der Arbeitszone gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe IV gemäss Artikel 43 LSV1). Für Wohnnutzungen nach Abs. 5 ist die Einhaltung der Grenzwerte der Lärmempfindlichkeitsstufe III gemäss Artikel 43 LSV2) am Standort der Wohnnutzung nachzuweisen.

7Verunmöglichen zonenkonforme Arbeitsnutzungen die Einhaltung der Lärmempfindlichkeitsstufe III für Wohnnutzungen nach Abs. 6, so sind bei der Wohnnutzung geeignete Lärmschutzmassnahmen zu treffen oder aber die Wohnnutzung ist aufzugeben.

8In der Arbeitszone ist bei Neubauten pro 1'000 m2 anrechenbare Grundstücksfläche3) mindestens ein standortangepasster Baum, Pflanzhöhe mindestens 4m, anzupflanzen. 2.2 Zonen für öffentliche Nutzungen

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Art. 204BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 4

Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN)

1Die Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) sind für öffentliche sowie öffentlichen Zwecken dienende Nutzungen gemäss Abs. 2 bestimmt.

2In den einzelnen Zonen für öffentliche Nutzungen gelten die folgenden Bestimmungen:

1) LSV 814.41
2) LSV 814.41
3) Art. 27 BMBV 721.3

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.

4 Stadt Nidau 720.1 Nr. Bezeichnung Zweckbestimmung Grundzüge der Überbauung und Gestaltung EPS/LSV1) ZöN 1 Guido-Müller-Park Parkanlage; dem öff. Interesse dienende Nutzungen Grün- und Freiraum; untergeordnete Bauten und Anlagen sowie Erweiterung des Volumens um max. 10% der bestehenden, oberirdischen Geschossfläche2) zulässig. Ausstattung mit Spielgeräten und Fahrnisbauten. III ZöN 2 Schule Weidteile Bildung, Sport und Freizeit Erweiterungen, Erneuerungen und Ersatz der bestehenden Bauten und Anlagen sowie Neubauten zulässig. GL3): max. 50 m; GH4): max. 20 m; GA5): 4m III ZöN 3 Sportplätze und Spielplatz Mühlefeld Sport und Freizeit, Spielplatz Sportplätze, Spielplatz, Grünund Freifläche; Erweiterungen, Erneuerungen und Ersatz der bestehenden Bauten und Anlagen sowie Neubauten zulässig. GL: max. 40 m; GH: max. 8.5 m; GA: 4m III 1) LSV 814.41 2) Zur Geschossfläche oberirdische (GFo) werden sämtliche Vollgeschosse sowie die Dach- und Attikageschosse gemäss Art. 302 TBR angerechnet. 3) Gebäudelänge Art. 12 BMBV 721.3 4) Gesamthöhe Art. 14 BMBV 721.3 5) Grenzabstand Art. 22 BMBV 721.3 5 720.1 Stadt Nidau Nr. Bezeichnung Zweckbestimmung Grundzüge der Überbauung und Gestaltung EPS/LSV) ZöN 4 Spielplatz Lyssstrasse Spiel …

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Art. 301BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 9

Bauzonen

1In den im Bauzonenplan weiteres Stadtgebiet festgelegten Bauzonen 2 bis 6 sowie A1 und A2 gelten folgende baupolizeilichen Massen: Bauzone VG1) min. GFZo 2) max. GFZo GL3) FH tr4) FH gi5) GH6) kGA7) gGA8)

2 2 0.60 1.00 30 m 8.5 m 11.5 m 11.0 m 4.0 m 8.0 m
3 3 0.70 1.30 40 m 11.5 m 14.5 m 14.0 m 4.0 m 10.0 m
4 4 - - - 14.5 m 17.5 m 17.0 m 4.0 m -
5 5 - - - 17.5 m 20.5 m 20.0 m 4.0 m -
6 6 - - - 20.5 m 23.5 m 23.0 m 6.0 m 12.0 m
A1 - - - - - - 18.0 m 5.0 m -
A2 - - - - - - 21.0 m 5.0 m -

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.

2In den im Bauzonenplan weiteres Stadtgebiet festgelegten Bauzonen 0 und Bestand gelten folgende baupolizeilichen Massen: a) Bauzone 0: Keine baubewilligungspflichtigen ober- oder unterirdischen Gebäude. b) Bauzone Bestand: Es gilt der Bestand. Die besonderen Bauvorschriften gemäss Art. 312 TBR bleiben vorbehalten.

3In den im Bauzonenplan überlagernd mit "besonders hoher Nutzungsdichte" festgelegten Gebiete sind folgende minimalen Nutzungsziffern sicherzustellen: a) Bauzonen 2 - 6: GFZo min. 0.9 1) Anzahl Vollgeschosse Art. 18 BMBV 721.3 2) Geschossflächenziffer oberirdisch, vgl. Art. 28 BMBV 721.3. Zur GFZo werden sämtliche Vollgeschosse sowie das Dachgeschoss und das Attikageschoss gemäss Art. 302 TBR angerechnet. 3) Gebäudelänge Art. 12 BMBV 721.3 4) Fassadenhöhe traufseitig, vgl. Art. 15 BMBV 721.3. Gilt bei Firstdächer. 5) Fassadenhöhe giebelseitig, vgl. Art. 15 BMBV 721.3. Gilt bei Firstdächer. 6) Gesamthöhe Art. 12 BMBV 721.3. Gilt bei Flachdächer. Messweise inkl. Attikageschoss gemäss Art. 302 TBR. 7) kleiner Grenzabstand, vgl. Art. 22 BMBV 721.3 …

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Art. 302BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 30

TBR angerechnet. Stadt Nidau • Baurechtliche Teilgrundordnung weiteres Stadtgebiet • Teilbaureglement Anhang 1 ZPP Vorstadt Süd Planungszweck - Realisierung einer qualitativ hochwertigen, dichten Überbauung mit gemischten Nutzungen unter Berücksichtigung und Weiterentwicklung des Baubestands.

–Berücksichtigung der angrenzenden historischen Altstadt-Bebauung sowie des neu zu gestaltenden Umfelds rund um den Bahnhof Nidau und den Bibliotheksplatz.

–Sicherstellung einer zweckmässigen Erschliessung, insbesondere von Sektor A, unter Berücksichtigung der neuen Knotenlösung Hauptstrasse - Aalmattenweg.

–Sicherstellen eines qualitätssichernden Verfahrens. Art der Nutzung / ES - Es gelten die Bestimmungen der Mischzone B Mass der Nutzung Mass der Nutzung Allgemein

–Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der Bauzone 3.

–Anzahl Geschosse: max. 3 Vollgeschosse. Unter Vorbehalt des Nachweises der Verträglichkeit im Rahmen eines qualifizierten Verfahrens sind maximal 4 Vollgeschosse zulässig.

–wenn die Sektoren A und B gleichzeitig realisiert werden, gilt eine zulässige GFo von max. 9'000 m2.

–Gesamthöhe: Unter Vorbehalt des Nachweises der Verträglichkeit eines vierten Vollgeschosses im Rahmen eines qualifizierten Verfahrens gelten die Höhen der Bauzone 4. Sektor A

–GFo: min. 4’200 m2 max. 5'400 m2 Sektor B

–GFo: min. 2’400 m2 max. 3'100 m2 Gestaltungsgrundsätze - Neu-, Ersatz- und Umbauten haben sich sorgfältig in das historische Umfeld einzufügen.

–Die bestehenden schützens- und erhaltenswerten Bauten sind zu erhalten und im Zuge der Erarbeitung der UeO optimal …

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Art. 305BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 11

Bauweise und Zusammenbau

1Vorbehältlich besonderer Bauvorschriften gilt die offene Bauweise. Die grossen und kleinen Grenzabstände sowie die Gebäudeabstände sind allseitig einzuhalten.

2Der Zusammenbau von Gebäuden sowie An- und Kleinbauten ist innerhalb der zulässigen Gesamtlänge gestattet.

1) Art. 3 und 4 BMBV 721.3
2) Art. 6 BMBV 721.3
3) Art. 5 BMBV 721.3

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 11) verbindlich lesbar.

11 720.1 Stadt Nidau

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Art. 327BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 18

Ersatzabgabe Parkplätze

1Bei einer ganzen oder teilweisen Befreiung von der Pflicht zur Schaffung einer ausreichenden Parkierungsfläche nach Art. 55 BauV2), ist eine Ersatzabgabe3) 4) zu entrichten.

2Innerhalb des Wirkungsbereichs der baurechtlichen Teilgrundordnung weiteres Stadtgebiet gilt ein Grundbetrag von CHF 6'000.-. Sind die durchschnittlichen Erstellungskosten eines Abstellplatzes im betreffenden Gebiet nachweisbar erheblich tiefer oder höher, so kann der Gemeinderat den Grundbetrag entsprechend herabsetzen, bzw. um höchstens 50 % erhöhen. Er passt den Grundbetrag periodisch dem bernischen Baukostenindex an. 1) Art. 16 Abs. 2 KEnG 741.1 2) BauV 721.1 3) Art. 18 BauG 721.0 4) Art. 56 BauV 721.1 18 Stadt Nidau 720.1

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Art. 507BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 22

Gewässerraum

1Der Raumbedarf der Gewässer (Gewässerraum) gewährleistet die folgenden Funktionen: a) die natürliche Funktion der Gewässer; b) Schutz vor Hochwasser; c) Gewässernutzung.

2Der Gewässerraum ist im Schutzplan als flächige Überlagerung festgelegt (Korridor). 1) vgl. Art. 9a BauG 721.0 22 Stadt Nidau 720.1

3Zugelassen sind nur Bauten und Anlagen, die standortgebunden sind und die im öffentlichen Interesse liegen. Alle anderen – bewilligungspflichtigen und bewilligungsfreien – Bauten und Anlagen sowie Terrainveränderungen sind untersagt. In dicht überbauten Gebieten können Ausnahmen für zonenkonforme Bauten und Anlagen bewilligt werden, soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.

4Innerhalb des Gewässerraums ist die natürliche Ufervegetation zu erhalten. Zulässig ist nur eine extensive land- und forstwirtschaftliche Nutzung oder eine naturnahe Grünraumgestaltung. Dies gilt nicht für den Gewässerraum von eingedolten Gewässern.

5Die Abschnitte der Uferbereiche, welche als dicht überbaut gelten1), sind im Schutzplan festgelegt.

6Wo kein Gewässerraum ausgeschieden ist, gilt Art. 39 WBV2).

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Art. 508BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 23

Bauen im Gefahrengebiet

1Bei Bauvorhaben in Gefahrengebieten gilt Art. 6 Baugesetz3).

2Es wird empfohlen, frühzeitig eine Voranfrage einzureichen.

3Bei Baugesuchen in Gebieten mit erheblicher oder mittlerer Gefährdung oder mit nicht bestimmter Gefahrenstufe zieht die Baubewilligungsbehörde die kantonale Fachstelle bei.

4Im Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung wird der Baugesuchsteller im Baubewilligungsverfahren auf die Gefahr aufmerksam gemacht. 5.3 Störfallvorsorge

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Art. 509BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 23

Störfallvorsorge

1Aufgrund der potenziellen Gefährdung durch Störfälle sind innerhalb des in Anhang 3 abgebildeten Konsultationsbereichs bei Neu- und Erweiterungsbauten mit empfindlichen Einrichtungen im Baubewilligungsverfahren Abklärungen bezüglich Störfallgefährdung zu tätigen und allenfalls Massnahmen vorzusehen. 1) Im Sinne von Art. 41a Abs. 4 und Art. 41b Abs. 3 GSchV 814.201 2) WBV 751.111.1 3) BauG 721.0 23 720.1 Stadt Nidau

6Verfahrens-, Straf- und Schlussbestimmungen

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Art. 603BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 24

Inkrafttreten

1Die baurechtliche Teilgrundordnung "weiteres Stadtgebiet" mit folgenden Bestandteilen tritt am Tag nach der Publikation der rechtskräftigen Genehmigung in Kraft. a) Teilbaureglement "weiteres Stadtgebiet" inkl. Anhänge 1 bis 6 b) Nutzungszonenplan "weiteres Stadtgebiet" c) Bauzonenplan "weiteres Stadtgebiet" d) Schutzplan "weiteres Stadtgebiet"

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Art. 604BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 24

Aufzuhebendes Recht

1Mit dem Inkrafttreten der baurechtlichen Teilgrundordnung "weiteres Stadtgebiet" werden die Pläne, Reglemente und Vorschriften gemäss Anhang 5 aufgehoben. Vorbehalten bleiben die in den Teilzonenplänen "weiteres Stadtgebiet" von der Genehmigung ausgenommenen Gebiete. 24 Stadt Nidau 720.1 Anhänge Anhang 1: Grundsätze zu Art. 401 TBR, Zonen mit Planungspflicht (ZPP) Anhang 2: Netzplan Langsamverkehr Anhang 3: Konsultationsbereich «Störfallvorsorge» und «empfindliche Einrichtungen» Anhang 4: Rechtskräftige besondere baurechtliche Grundordnungen innerhalb Perimeter der Teilgrundordnung «weiteres Stadtgebiet» Anhang 5: Aufzuhebendes Recht gemäss Art. 604 TBR Anhang 6: Vorschriften zum Uferschutzplan Nidau-Büren-Kanal 25 720.1 Stadt Nidau Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle 21.08.2019 keine Angabe Erlass Erstfassung 26 Stadt Nidau 720.1 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle Erlass 21.08.2019 keine Angabe Erstfassung 27 Stadt Nidau • Baurechtliche Teilgrundordnung weiteres Stadtgebiet • Teilbaureglement Anhang 1 Anhang 1 zum Teilbaureglement weiteres Stadtgebiet Grundsätze zu Art. 401 TBR, Zonen mit Planungspflicht (ZPP)

ZPP Gotthelfstrasse Planungszweck - Realisierung einer qualitativ hochwertigen, dichten Wohnüberbauung mit zusätzlichen gemeinschaftlichen Mischnutzungen auf Niveau Stadt.

–Bereitstellen von verschiedenen Wohnungsgrössen und –typen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Wohnformen (z. B. altersgerechtes Wohnen …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 6 VollgeschosseArt. 301, S. 90.90
Fassadenhöhe traufseitig≤ 20.5 mArt. 301, S. 90.90
Fassadenhöhe giebelseitig≤ 23.5 mArt. 301, S. 90.90
Gesamthöhe≤ 23 mArt. 301, S. 90.90
Grenzabstand (klein)≥ 6 mArt. 301, S. 90.90
Grenzabstand (gross)≥ 12 mArt. 301, S. 90.90

Extrahiert aus der BZO Nidau (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone 6

Was gilt in der Zone 6 in Nidau?
Vollgeschosse ≤ 6 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Nidau erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone 6 sein?
Laut BZO Nidau: Vollgeschosse ≤ 6 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone 6 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Grenzabstand (gross) ≥ 12 m, nach der Bau- und Zonenordnung Nidau. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Nidau?
8 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Nidau ein?
Baugesuche in Nidau laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Abteilung Bau und Raumplanung, Schulgasse 2, 2560 Nidau. Ablauf nach der Einreichung →

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