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Art. 305 · Bauweise und Zusammenbau
BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 11 · Original-PDF
1Vorbehältlich besonderer Bauvorschriften gilt die offene Bauweise. Die grossen und kleinen Grenzabstände sowie die Gebäudeabstände sind allseitig einzuhalten.
2Der Zusammenbau von Gebäuden sowie An- und Kleinbauten ist innerhalb der zulässigen Gesamtlänge gestattet.
1) Art. 3 und 4 BMBV 721.3 2) Art. 6 BMBV 721.3 3) Art. 5 BMBV 721.3
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 11) verbindlich lesbar.
11 720.1 Stadt Nidau
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.